Käuferschutz von PayPal für Betrugsmasche nutzen?
Bei PayPal Zahlungen hat man die Möglichkeit Waren und Dienstleistungen mit dem Käuferschutz zu zahlen. Dafür werden zwar Gebühren fällig, aber man hat im Falles eines Betrugs die Möglichkeit, sein Geld zurück zubekommen. Nun habe ich schon mehrfach von Privatverkäufern gehört, dass sie nicht mehr an Käufer verkaufen möchten, wenn diese den Käuferschutz nutzen möchten. Denn so wären sie schon Betrügern erlegen, die einfach behauptet hätten, dass sie keine Ware erhalten hätten oder diese beschädigt wäre und ihr Geld zurückgefordert hätten.
Soweit ich weiß, muss man es PayPal melden, wenn man beschädigte Ware bekommen hat oder erst gar nichts erhalten hat. Das wird doch normalerweise zuerst geprüft, oder? Ist es wirklich so leicht, sein Geld durch den Käuferschutz zurück zu bekommen? Auch wenn die Ware einwandfrei war oder man diese bekommen hat und nur behauptet, dass sie defekt ist oder nie angekommen ist? Habt ihr so etwas schon erlebt oder davon gehört? Oder ist das nur eine Masche von den Verkäufern, damit diese die Gebühren umgehen können?
Ich finde deinen ganzen Beitrag ziemlich verwirrend geschrieben und hoffe, dass ich überhaupt kapiert habe, worauf du hinaus willst. Erstens, man kann sein Geld tatsächlich sehr einfach über den PayPal Käuferschutz wieder bekommen. Ich habe das selbst schon einige Male selbst getestet.
Das war dann der Fall, wenn ich eine Retoure veranlasst habe, der Verkäufer mir aber mein Geld nicht zurückzahlen wollte oder wenn die Ware nicht in Ordnung war. Das geht wirklich sehr einfach und in der Regel muss man Paypal keine "Beweise" liefern. Man sagt theoretisch einfach, dass man sein Geld wieder haben möchte und man bekommt es in der Regel nach einer bestimmten Frist auch wieder.
Zweitens spielst du auf die PayPal-Zahlungen für Freunde an, nehme ich an, bei der der Käuferschutz, aber auch die Gebühren offiziell entfallen. Selbst da kann man aber sein Geld zurück erstatten lassen als Käufer, wenn der Verkäufer unseriös agieren sollte. Das hat erst kürzlich mein Partner bewiesen, weil er sich das Geld von einem unseriösen Verkäufer zurückgeholt hat und das sehr erfolgreich und PayPal hat fleißig mitgeholfen.
Also nur weil jemand zustimmt, auf die Gebühren (und dem offiziellen Käuferschutz) zu verzichten, heißt das noch lange nicht, dass man von einer Rückbuchung des Geldes als Verkäufer sicher ist. Wer das tatsächlich annimmt ist in meinen Augen ziemlich dumm und naiv.
Täubchen hat geschrieben:Zweitens spielst du auf die PayPal-Zahlungen für Freunde an, nehme ich an, bei der der Käuferschutz, aber auch die Gebühren offiziell entfallen. Selbst da kann man aber sein Geld zurück erstatten lassen als Käufer, wenn der Verkäufer unseriös agieren sollte. Das hat erst kürzlich mein Partner bewiesen, weil er sich das Geld von einem unseriösen Verkäufer zurückgeholt hat und das sehr erfolgreich und PayPal hat fleißig mitgeholfen.
Das geht nicht laut PayPal. Ich habe sowohl mit PayPal telefoniert und auch nochmal gechattet und mir wurde beide Mal gesagt, dass man das Geld nicht wieder zurückbuchen kann, wenn man mit der Zahlung an Freunde und Familie Geld gesendet hat. Ich habe mit unterschiedlichen Mitarbeitern von PayPal gesprochen und diese haben mir Beide gesagt, dass es nicht möglich sei.
Mit der Betrugsmasche meinte ich, dass ein Käufer die Ware erhält, diese in Ordnung ist und dann trotzdem den Käuferschutz nutzt, um sein Geld zurückzufordern. So hat er die Ware und das Geld wieder und der Verkäufer hat nichts und müsste ja erst einmal irgendwie beweisen, dass er einwandfreie Ware versendet hat.
Nelchen hat geschrieben:...Mit der Betrugsmasche ich meinte, dass ich ein Käufer die Ware erhält, diese in Ordnung ist und dann trotzdem den Käuferschutz nutzt, um sein Geld zurückzufordern. So hat er die Ware und das Geld wieder und der Verkäufer hat nichts und müsste ja erst einmal irgendwie beweisen, dass er einwandfreie Ware versendet hat.
Das passiert öfter als man denkt. Zum Beispiel, wenn es nicht so leicht möglich ist, bei Waren, die ins Ausland verschickt werden, eine Beschädigung der Verpackung trotz größter Sorgfalt von vorne herein völlig auszuschließen, da mit jedem zwangsläufigen Transportmittel- und Vertragsspeditionswechsel umgeladen werden muss, und damit das Risiko der Beschädigung steigt.
So weit mir bekannt ist, wird bislang von dem großen Auktionshaus, das mit PayPal zusammenarbeitet, kein Foto oder anderer Beweis einer beschädigten Ware verlangt. So haben einige Käufer ungerechtfertigterweise erfolgreich reklamiert und so relativ leicht ihr Geld vom Verkäufer zurück bekommen und bleiben trotzdem im Besitz der Ware.
Dieser Umstand wurde auch schon anderweitig diskutiert, und es wurde sogar angeregt, eine Art schwarze Liste zu erstellen für Käufer, die immer wieder durch solche Machenschaften aufgefallen sind. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wäre eine derartige Liste nur zu internen Zwecken verwendbar und hätte zum jetzigen Zeitpunkt noch keinerlei rechtliche Relevanz.
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