Jugendamt einschalten bei Sex mit Minderjährigen?

vom 12.11.2017, 23:58 Uhr

Laut Gesetz ist es geregelt, ab wann und mit wem Jugendliche Geschlechtsverkehr haben dürfen. Dabei ist es bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren prinzipiell verboten, bis zum 18. Geburtstag gibt es dabei gewisse Einschränkungen, wie alt der jeweilige Partner sein darf. Erst ab dem 18. Geburtstag ist es jedem selbst überlassen, wie alt die Person ist, mit der man Sex haben möchte. Vorher unterliegt es, teilweise Gott sei Dank, dem Gesetz.

In meinem groben Bekanntenkreis, also Leuten, die man vom Hören-Sagen kennt, habe ich es mitbekommen, dass dort ein Mädchen, was damals 14 Jahre alt war, Geschlechtsverkehr mit dem Stallbesitzer hatte. Dieser war zu dem Zeitpunkt mindestens um die 50 Jahre alt. Sie durfte immer seine Pferde reiten, ob sie es dafür ursprünglich gemacht hat, ist mir selbst unbekannt. Auf jeden Fall wussten auch ihre Eltern davon und waren sogar einverstanden.

Ich selbst bin heute noch entsetzt davon. Ich kann nicht verstehen, wie man als so junges Mädchen einem so alten Mann etwas abgewinnen kann, auch nicht wie man es bei seiner eigenen Tochter akzeptieren kann. Ich selbst würde es nicht wollen und hätte das Gefühl, dass man meine Tochter ausnutzt. Ich könnte nicht mit dem Gedanken leben, dass ein Mann mit ihr Geschlechtsverkehr hat, der locker ihr Vater oder sogar Opa sein könnte.

Ich habe damals lange überlegt, ob es etwas bringt, wenn man es dem Jugendamt meldet. Jedoch konnte ich mich nie dazu durchringen und hatte auch keine Lust darauf, dass ich am Ende dann auch noch Stress habe. Aber ich frage mich bis heute, ob das Jugendamt da überhaupt was machen kann? Kann das Jugendamt in so einem Fall Konsequenzen ergreifen, wenn die Eltern ihr Einverständnis dafür geben?

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das ist ein wenig schwierig. Du schiebst ja schon ein, dass die Kleine wohl das Pferd des jeweiligen Besitzers reiten und striegeln etc. darf. Damit könnte ein entsprechendes Nötigungsverhältnis durchaus vorhanden sein. Nach dem Motto, du parierst und darf am Pferd sein oder Pech gehabt. Doch dazu muss natürlich entweder gesagtes passiert sein oder das Mädchen muss genau dieses Nötigungsverhältnis aus verstecken Floskeln entnommen haben. Das kann auf jeden Fall auch ohne das Gesagte und zu verstehende durchaus von einem pfiffigen Richter und Staatsanwalt als kleines „Druckmittel“ gesehen werden.

Es gibt aber auch, das soll es leider geben, die Möglichkeit, dass die 14 Jährige wirklich freiwillig mit dem ihr deutlicheren Herren geschlafen hat. Wieso? Das kann nur das Mädchen am Ende beantworten. Es kann sein, weil sie sich ausprobieren will und meint mit einem älteren Mann auf „cool machen“ zu können. Denn wer im Freundeskreis kann schon behaupten, als vierzehnjährige einen alten Sack abgeschleppt zu haben, weil das ja ein Tabubruch darstellt?

Es kann aber auch sein, dass sie einen Vaterkomplex hat und eben auf diese Weise die Zuneigung des Mannes wünscht, die sie eigentlich nicht sexueller Natur anderweitig bekommen sollte, aber nicht kriegt. Viele junge Mädchen tendieren dann zu einem ähnlichen Verhalten und können durchaus derartige für uns nicht verständliche Aktivitäten nachgehen.

Ich als Mutter würde das nicht begrüßen und soweit ich informiert bin, darf der Herr das eben nicht. Sie ist eine Minderjährige, die natürlich schon vor Gericht gehört werden würde, aber es hat Gründe, wieso auch mit 14 Jahren das noch nicht so locker gesehen wird. Denn vierzehnjährige Mädchen können oftmals ihr Handeln zwar einschätzen und beurteilen, aber verstehen die Situation nicht, die Richter von dem Mann erwarten.

Hat sie es freiwillig gemacht würde sie bockig reagieren, dem Gericht vielleicht auch keine Antwort, sondern Widerworte und patzige Antworten sowie dem Jugendamt geben. Sie hat dann einfach auch kein Gehör dafür, dass der 50 Jährige eine Schutzbefohlene angedacht hat und rechtlich das eben verwerflich ist. Sie würde nicht einmal kapieren, wieso das so ist und das er seine Lage ausnutzt etc. Auch im Bezug auf Pferde, die intern als Nötigung gesehen werden können.

Ob du das jemanden sagen sollst oder nicht liegt wohl eher auch daran, ob er weiter mit Kindern zu tun hat, die in dem Alter sind oder jünger. Da hier kein genauer Background bekannt ist, muss man aber auch aufpassen, dass man sich da nicht in ein Bienennest begibt.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Typische Hörensagen Geschichte würde ich mal sagen und woher willst du denn wissen, dass die Eltern damit einverstanden waren und ihre Zustimmung gegeben haben? Nur weil man nicht automatisch als Elternteil zum Jugendamt rennt oder den Mann anzeigt bei der Polizei, ist man damit noch lange nicht einverstanden sondern kann auch nicht damit Einverstanden sein aber ohne weitere Konsequenz und Handlung. Oder vielleicht gab es eine Konsequenz auch Intern in der Familie ganz ohne Behörden? Solche Dinge bekommt man vom Hörensagen einfach absolut nicht mit und spinnt sich dann etwas eigenes mit zusammen.

Klar gibt es Weiber die jeden nehmen wenn sie daraus einen Vorteil haben. Hier kann es auch der Fall sein, dass sie an den Gaul wollte und dafür das dann in Kauf genommen hat oder sich dem Herren angeboten als Gegenleistung wenn das Geld mau ist für Reitstunden. Ob das nun so korrekt ist von beiden Seiten aus, lassen wir mal außen vor aber immer wird hier alles auf den "alten Sack" geschoben von dem es ausgeht, dabei gibt es genug Weiber die mit weniger als 14 Jahren schon alles ins Bett zerren was nicht bei 3 auf dem Baum ist, mit Scheinen wedelt oder woraus sie einen Vorteil ziehen.

So und was willst du nun das Jugendamt einschalten oder was sollen diese deiner Meinung nach machen? Was anderes als ein Besuchstermin und wir sprechen mit dem Gör können diese nicht machen oder auch mit den Eltern sprechen. Sind die Verhältnisse Zuhause soweit in Ordnung, dann ist das Jugendamt auch wieder draußen. Gibt es keinen direkten und konkreten Anlass, dann können und machen diese nichts da es die Pflicht der gesetzlichen Vertreter wäre mit einer Anzeige die dann aufgenommen wird und dann seinen Weg über die Staatsanwaltschaft nimmt. Das Jugendamt hat damit herzlichst wenig zu tun und wird dich im ersten Anlauf dann auch erst einmal an die Polizei verweisen, die dafür zuständig ist.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Geredet wird doch immer, aber deswegen muss man noch lange nicht glauben, was man da hört. Ich kann so einem Getratsche nichts abgewinnen. Wenn sie es gemacht hat, ist es doch ihre Sache und die Sache der Eltern. Diese werden sicherlich nicht begeistert gewesen sein, aber was will man denn machen? Das Jugendamt holen, damit die der Kleinen ins Gewissen reden? Das wird wohl nichts bringen. Auch mit dem Mann reden wird nichts bringen und so muss man schauen, was man gemeinsam machen kann.

Ich denke schon, dass man sich selber aussuchen dürfen sollte mit wem man schläft und natürlich ist es aus Erwachsenensicht schlimm, was der 50 Jährige da macht, aber wenn der Teenager sich dafür hergeben will kann man wohl auch nichts machen, immerhin kann man sein Kind auch nicht ständig überwachen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



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