Jubiläum: 20 Jahre Vergewaltigung in der Ehe
Bald ist es soweit und am 16. Mai jährt sich der damals längst überfällige Beschluss, dass eine Vergewaltigung in der Ehe eine Vergewaltigung ist. Ganze 25 Jahre haben die Fraktionen mit den haarsträubendsten Argumenten gerungen. Dann war es 1997 endlich so weit.
Die Jüngeren hier können es sich wahrscheinlich nicht vorstellen, aber tatsächlich kannte das Gesetz bis dahin nur den außerehelichen erzwungenen Beischlaf als Vergewaltigung. Der erzwungene eheliche Beischlaf war nur eine Nötigung. Das Strafmaß war viel geringer. Und natürlich konnten nur Frauen zum Beischlaf oder zu sexuellen Handlungen genötigt werden. Damit hatten Ehefrauen und Männer die goldene Popokarte.
Als ob es harmloser ist, wenn eine Frau vom Ehepartner vergewaltigt wird. Die sollte sich damals nicht so anstellen, schließlich war sie mit dem Mann schon intim. Das gilt dann auch gleich für alle Männer. Echte Kerle können gar nicht zu sexuellen Handlungen gezwungen werden. Wo käme man denn dahin?
Erinnert ihr euch noch an die ganzen Diskussionen damals? Und erinnert ihr euch an die Änderung damals? Oder seid ihr noch zu jung und eher irritiert, dass es so lange eine so unangemessene Rechtslage für Ehefrauen und für Männer gegeben hat? Wobei man anmerken muss, dass es das ebenfalls nicht zeitgemäße Kranzgeld für die verlorene Jungfräulichkeit länger gab.
Ich war damals zwar schon auf der Welt, habe aber von dem neuen Gesetzt nichts mitbekommen, da ich noch zu klein war. Ich habe jedoch gelesen, dass es wirklich so war, dass Vergewaltigung in der Ehe so gesehen keine Straftat war und nur milde bestraft wurde.
Zum Glück gab es dann ja mal ein umdenken und es wurde ein neues Gesetzt erlassen. Ich stelle es mir für viele Ehepartner schlimm vor, die darunter gelitten haben, als es das Gesetzt noch nicht gab. Sie müssen sich ziemlich im Stich gelassen gefühlt haben.
Von einem Kranzgeld für verlorene Jungfräulichkeit habe ich jedoch noch nie etwas gehört. Ich kann mir das bald gar nicht vorstellen. Aber wer weiß, was es damals noch so alles gab. Wie hat man sich das mit dem Kranzgeld denn vorzustellen? Ich stelle mir das schon als ziemlichen Eingriff in die Intimsphäre vor.
Nelchen, eigentlich ist die Nummer mit dem Kranzgeld einfach gewesen. Früher war eine unbescholtene unverheiratete Frau sowohl noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen als auch Jungfrau. Wenn sich so eine Frau nun verlobt hat und dem Drängen der eigenen Hormone und dem des Verlobten nachgegeben hat, dann war sie nicht mehr unbescholten, wenn die Verlobung danach gelöst wurde.
Und eine gelöste Verlobung löst auch heute noch die Pflicht zum Schadenersatz aus. Wenn der eine kalte Füße bekommt und Feier und Reise sind schon gebucht, muss er für die Kosten Schadenersatz leisten. Das gilt nur dann nicht, wenn er aus gutem Grund nicht mehr will, weil beispielsweise der andere fremd geht.
Und in diese Ersatzpflichten fiel halt auch das Kranzgeld. Die Bestimmung ist nach dem Krieg übernommen worden und demnach konnten sitzen gelassene Bräute Schadenersatz fordern, wenn sie vor der Verlobung jungfräulich und auch ansonsten unbescholten gewesen sind und danach nicht mehr. Sogar nicht mehr jungfräuliche, aber ansonsten unbescholtene Witwen konnten den Verlobten verklagen.
Um 1910 gab es noch 15.000 Reichsmark Kranzgeld, Ende der Sechziger waren es immerhin noch 500 bis 1.000 DM. In den achtziger Jahren hat es noch eine verschmähte Braut geschafft. Danach haben Gerichte die Klagen mit dem Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz abgelehnt. Der Paragraph hatte aber bis 1998 Bestand.
Aber schließlich dürfen Frauen im Schweizer Kanton Appenzell-Innerrhoden erst seit 1997 wählen. Und im Teilkanton Appenzell konnten Bräutigam und Schwiegereltern noch einige Jahre nach dem Krieg verfügen, dass die frisch gebackene Ehefrau alle Zähne verliert, damit sie auf der Alm nicht wegen Zahnschmerzen als Arbeitskraft ausfällt.
Ich kam durch eigene Erfahrungen mit einer Vergewaltigung schon früh mit diesem abartigen Thema in Berührung. Gleichwohl ich noch gerade mal in Richtung Pubertät 1997 ging, war mir aber bewusst, dass dies nicht als Vergewaltigung gesehen wird. Meine Oma und mein Opa haben mir das nämlich mal erklärt. Was ich jedoch damals nicht begriffen habe, merke ich heute, dass ich dachte das war in ihrer Zeit zwischen 1939 und 1960 oder so und nicht bis 1997!
Jetzt weiß ich erst, wieso sie mir erklärt haben, was das alles mit sich bringt, das eine Vergewaltigung immer böse ist. Ich mir niemals sagen lassen soll, das in einer Beziehung das okay ist, auch wenn es aktuell vom Gesetz eher als "Nötigung" gilt usw. Jetzt begreife ich das wirklich erst. Ich habe 1997 natürlich schon gelebt, bin ein frühes 80er Jahre Kind und wusste auch längst, was das alles mit sich bringt.
Ekelhaft die Vorstellung. Doch wem hat man denn das zu verdanken? der Politik oder? Die ändert doch die Gesetze und macht entsprechend da herum, damit es uns "sicher" ergeht und Straftaten auch in Ehen "bestraft" werden. Ich wüsste gerne einmal, welche Parteien sich da solange gegen gestreubt haben, dass als wahre Vergewaltigung zu sehen, was eben auch ist. Gibt da ja keine zwei Meinungen in meinen Augen.
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