Ist die Elternbürgschaft bei Studenten altersabhängig?

vom 11.04.2016, 18:05 Uhr

Soweit ich mitbekommen habe, verlangen manche privaten Vermieter eine so genannte Elternbürgschaft, wenn Studenten eine Bleibe suchen und in ihre Wohnung einziehen möchten als Mieter. Ich selbst musste diese Bürgschaft jetzt nicht vorlegen, weil ich in einem Wohnheim unseres Studentenwerks wohne und das scheinbar gar nicht üblich ist. Von Kommilitonen weiß ich aber, dass private Vermieter so etwas häufiger mal verlangen würden, wahrscheinlich um sich abzusichern.

Nun kann man ja theoretisch in jedem Alter studieren gehen. Mein Nebenfach ist zum Beispiel Geschichte und hier sehe ich oft Senioren sitzen, wobei ich aber nicht weiß, ob diese Gasthörer oder ordentlich immatrikulierte Studenten sind.

Wie ist das eigentlich bei älteren Semestern, also wenn man zum Beispiel erst mit 30 oder 40 studieren gehen würde? Bräuchte man da auch eine Elternbürgschaft, wenn man in seiner Universitätsstadt eine Wohnung beziehen möchte? Oder gilt das nur für "Grünschnäbel", die als Teenager gerade ihre Abiturprüfungen abgeschlossen haben und gerade ins selbstständige Leben einsteigen wollen?

» Capri » Beiträge: 658 » Talkpoints: 8,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ganze ist eine Absicherung für den Vermieter, denn kommt die Miete nicht dann kann er mit dieser Bürgschaft direkt an die Eltern herantreten. Gerade bei jungen Menschen die das erste mal ausziehen, weiß man oftmals nicht ob diese den Umgang mit Geld gelernt haben und diese dann auch zuverlässig die Miete bezahlen. Deswegen wird diese Bürgschaft oft und gerne verlangt, aber nicht nur bei Studenten sondern auch von Auszubildenden. Allgemein von den Personen wo man ausgehen muss, dass diese kein festes Einkommen haben oder das Einkommen für die Miete, Nebenkosten und Lebenshaltungskosten nicht reichen könnten.

Das Alter spielt dabei auch eine Rolle. Wenn jemand erst mit 40 anfängt zu studieren, dann muss er sich im Vorfeld finanziell abgesichert haben damit er die Jahre davon leben kann. Zudem geht man davon aus, dass mit dem steigenden Alter auch das Verantwortungsbewusstsein steigt und man auch finanzielle Verhältnisse besser überblickt als jemand der gerade 18 Jahre alt ist und das erste mal von Zuhause auszieht um zu studieren.

Ich selbst vermiete ebenfalls Wohnungen und habe dort auch schon Studenten und Auszubildende drinnen gehabt. Als groben Anhaltspunkt, eine Bürgschaft lasse ich mir von jedem geben der unter 25 Jahre alt ist. Aber dabei gibt es auch Ausnahmen wenn entsprechende Einkommensnachweise vorgelegt werden können und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht.

Darüber finde ich eher "lächerlich" denn man muss auch damit rechnen, dass die Eltern bereits verstorben sind wenn ich einen 40 jährigen Mieter nach einer Bürgschaft fragen würde. Zudem müssen ohnehin Einkommensnachweise vorgelegt werden, anhand dieser kann man auch weiter entscheiden.

So ist momentan einer meiner Mieter nur 21 Jahre alt er hat sich auf meine Wohnung beworben als er gerade mit der Ausbildung fertig war und eine Anstellung gefunden hat. Durch seinen Arbeitsvertrag konnte er eine unbefristete Anstellung nachweisen sowie das Gehalt welches er dort bekommt, obwohl noch keine aktuellen Einkommensnachweise vorhanden waren. Alleine dieser Nachweis hat mir ausgereicht um zu beurteilen ob sich derjenige das finanziell überhaupt leisten kann oder nicht, zudem macht auch das Erscheinungsbild bei der Besichtigung viel dabei aus.

Jemand der eher schlampig oder zu legere daher kommt und nicht einmal eine saubere Hose an hat oder eine Hose die in den Knien hängt, der müsste mir auch die Bürgschaft bringen selbst wenn Einkommensnachweise in ausreichender Höhe vorhanden sind. Einfach weil ich nicht weiß, wenn er sich schon selbst nicht pflegen kann wie er dann mein Eigentum pflegt und damit umgeht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Es kommt ja für den Vermieter nur darauf an Geld zu bekommen. Wenn der Student also keinen anderen Nachweis über Einkünfte hat, macht es durchaus in jedem Alter Sinn so eine Bürgschaft der Eltern einzuholen, weil diese dann eben im Notfall die Miete zahlen werden und man so abgesichert ist.

In zunehmenden Alter wird man sich auch nebenbei etwas suchen müssen, was vielleicht auch ein bisschen fester ist und dann denke ich, dass eher auf so etwas verzichtet wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Nicht jeder Vermieter verlangt unbedingt eine Bürgschaft. Sollte eine verlangt werden ist das in der Regel unabhängig vom Alter, sondern lediglich vom Einkommen. Man kann beispielsweise auch nur Teilzeit studieren und einen sehr gut bezahlten Job nebenbei haben, wenn dieser die Voraussetzungen des Vermieter erfüllt, ist es egal wie alt man ist. Ich kenne das von meiner Freundin, welche dual studiert und so bereits mit 19 Jahren keine Bürgschaft der Eltern brauchte, obwohl ihre Wohnung auf Grund der Stadt in der sie studiert ziemlich teuer ist.

Ich denke wenn man 30 ist und kein Einkommen hat muss man trotzdem eine Bürgschaft vorliegen, dass der Vermieter sich im Fall man kann die Miete nicht zahlen, absichern kann. Soweit ich weiß müssen das nicht die Eltern sein, eigentlich kann fast jeder für dich bürgen solange die Grundvoraussetzungen stimmen, beispielsweise auch wenn man ein Geschwisterteil mit gutem Einkommen hat. Wenn man in diesem Alter mit einem Partner zusammenlebt, welcher erwerbstätig ist, kann ja auch einfach dieser den Nachweis liefern.

» bambi7 » Beiträge: 1248 » Talkpoints: 16,84 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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