Isofix nachrüsten - muss das Fahrzeug vorgeführt werden?

vom 27.06.2016, 18:33 Uhr

Ich habe vor einiger Zeit einen neuen Kindersitz für meinen Sohn gekauft, allerdings hat mein Auto bislang kein Isofix und ich überlege nun ernsthaft ob ich das ganze nachrüsten sollte. Denn der Sitz ist bislang nur mit dem Dreipunkt Gurt festgemacht und es ist immer recht unhandlich den Reboarder damit zu befestigen und somit auch mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Der Sitz selbst hat bereits Isofix, das war mir beim Kauf wichtig da er auch gelegentlich in anderen Fahrzeugen verwendet wird, die das System bereits haben. Mein eigenes Fahrzeug hat das ganze leider nicht und es gibt leider kein passendes Set zum nachrüsten dafür, allerdings habe ich mich bereits ein wenig belesen und es wäre möglich von einem anderen Modell des gleichen Herstellers das System zu nehmen, das etwas zu modifizieren und bei mir einzubauen.

Dabei kann das ganze entweder direkt an die Schrauben der Sitze angebracht werden, oder man benutzt davon nur ein Loch und bohrt in das Fahrzeug dafür ein weiteres. Dazu sollte noch eine Stahlplatte von unten angeschweißt werden was eigentlich auch kein Problem für mich darstellen sollte. Der Einbau wäre dabei weniger mein Problem auch nicht die Beschaffung und Modifikation von dem Teil.

Ich bin nun ein wenig überfragt damit, ob ich das Fahrzeug hinterher vorführen muss und das ganze in die Papiere eintragen lassen muss. Dabei würde es sicherlich einen Unterschied machen, ob ich nur die vorhandenen Löcher der Sitze mit benutze oder ein extra Loch in mein Fahrzeug bohre und es daran befestige?

Der Autohändler meiner Marke wollte das ganze gar nicht einbauen, da es laut ihm kein passendes Teil gibt. Eine freie Werkstatt würde das genauso machen wie ich auch, allerdings wollen sie dafür auch entsprechend gut Geld haben und haben einen Preisvoranschlag von 450 Euro auf den Tisch gelegt. Das Teil selbst kostet nur 40 Euro im Einkauf und daher würde ich es gerne selbst machen um die Kosten geringer zu halten.

Jedoch wollte man mir auch keine Auskunft geben, ob ich da ganze hinterher vorführen muss oder nicht. Eigentlich müsste es schon fällig werden, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt oder sehe ich das ganze einfach falsch und es bezieht sich nur auf bauliche Veränderungen im Außenbereich und nicht im Innenbereich?

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Wir hatten das gleiche Problem oder haben es noch. In dem einen Auto haben wir eine Vorrichtung, die wir direkt nutzen können. In Auto Nummer 2 (und da wäre es wichtiger, da das unser Urlaubsauto ist) ist eine solche Vorrichtung nicht.

Die Auskunft die ich erhalten habe, war folgende: Nachrüsten geht, kostet aber Unsummen. Wenn man es nachgerüstet hat, dann muss man das nicht irgendwo eintragen. Vorführen sollte man das Auto aber trotzdem, wenn man selber dran herum gebastelt hat. Einfach aber deswegen, dass jemand kontrolliert, ob es richtig gemacht wurde. Im Ernstfall steht das Leben des Kindes ja auf dem Spiel, wenn man einen Fehler gemacht hat. Natürlich will man dafür auch wieder extra Geld haben.

Wenn man das Auto verkauft, handelt es sich natürlich um eine Aufwertung und man kann es angeben. Aber in den Papieren erscheint das nicht extra. Es beeinträchtigt ja nicht das Fahrverhalten und man baut auch nicht an wichtigen Teilen herum, welche Auswirkungen auf das Auto direkt haben.

Ein Händler hat sich auch komplett geweigert uns das einzubauen. Wir sollten uns dann eben ein anderes Auto kaufen, welches diese Vorrichtung bereits hat. Das war ein wirklich hilfreicher Hinweis.

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


Die meisten nehmen es ohnehin nur an mit dem Nachrüsten, wenn es bereits ein fertiges Teil dafür gibt und geben dann solche Ratschläge mit neuem Auto kaufen. Dass ein Händler oder eine Werkstatt andere Teile nehmen und diese umbauen damit es in das Fahrzeug passt, findet man ohnehin selten. Das sorgt aber auch für den hohen Preis für das einbauen neben dem Arbeitslohn, da auch die Teile vorher entsprechend vorbereitet werden müssen und es nicht alleine mit dem Einbau bzw. festschrauben getan ist.

Ich habe mich ebenfalls nochmals schlau gemacht und den TÜV dazu befragt. Dort gab man mir die Auskunft, dass man diese Veränderung selbst durchführen darf und dabei das Fahrzeug auch nicht vorführen muss. Möchte man es vorführen und dafür eine Abnahme bekommen, dann bekommt man auch eine entsprechende Betriebserlaubnis ausgestellt. Diese kann man bei einem Verkauf mit zu den Papieren geben, denn der eigene Einbau muss angegeben werden und die Käufer möchten darüber dann auch Sicherheit haben, dass es richtig gemacht wurde.

Von daher werde ich mir nun das Teil selbst bestellen und entsprechend bearbeiten damit es passt und das ganze dann in meinem Auto anbringen. Abnehmen lasse ich es ebenfalls wegen dem Nachweis für einen eventuellen Verkauf, aber ich wäre mir auch so sicher, dass es richtig gemacht wird da ich es selbst mache und es sich dabei auch um mein Kind handelt. Dort hätte ich zu manchen Werkstätten deutlich weniger Vertrauen was das betrifft.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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