Inwieweit dürfen / können Eltern Umgang verbieten

vom 09.03.2015, 13:43 Uhr

Bei A in der Familie geht es ziemlich streng zu. Die Eltern verbieten A, der 13 Jahre alt ist den Umgang mit einigen seiner Schulkameraden und Freunden. A will sich das nicht gefallen lassen und würde auch das Jugendamt einschalten. Aber er hat schon Angst, dass die Eltern das dürfen und das Jugendamt nur alles schlimmer macht. Denn wenn die Eltern das heraus bekommen, verbieten sie bestimmt noch mehr.

Inwieweit dürfen eigentlich Eltern den Umgang verbieten? Müssen sie einen triftigen Grund haben oder können sie das einfach verbieten? In der Schule können sie den Umgang nicht verbieten, aber in der Freizeit darf A sich mit keinem dieser Jungs treffen. Dürfen die Eltern ab einem bestimmten Alter so etwas nicht mehr verbieten? Was sollte A machen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Eltern können den Umgang ihrer minderjährigen Kinder mit Freunden verbieten, wenn sie davon ausgehen, dass der Kontakt für die Entwicklung des Kindes nicht förderlich ist. Prinzipiell regelt der § 1626 Abs. 3 BGB, dass Eltern den Umgang des Kindes mit Personen, zu denen es Bindungen hat, erlauben müssen. Aber das gilt eben mit den vorher genannten Einschränkungen.

Daher werden Eltern dieses Recht notfalls auch im Rahmen einer Unterlassungsklage durchsetzen können, wenn sie die entsprechenden Argumente für die schädigenden Einflüsse auf die Entwicklung vorbringen können.

Generell ist es allerdings idiotisch, zu versuchen Kontakte vollkommen zu verbieten. Denn ab einem gewissen Alter lässt sich das nur sehr schwer kontrollieren. Hier geht es schließlich nicht um einen pädophilen Bekannten sondern um gleichaltrige Freunde. Daher ist es sinnvoller, das Gespräch zu suchen und zu erklären, warum man einen Kontakt nicht gut findet.

Denn gerade Teenager sind doch keine Kleinkinder. Die wissen durchaus, dass mancher Freund oder manche Freundin Dinge tun, die so nicht gehen. Wenn ein Jugendlicher das sieht, aber diesen Freund oder diese Freundin aus ganz anderen Gründen schätzt, dann geht das meistens gut.

Offenheit in diesem Bereich ist viel sicherer als strikte Verbote. Denn dann entgleitet das Kind umso leichter. Wirklich kontrollieren und eine Kontaktsperre durchsetzen kann man bei keinem 13-jährigen. Und selbst wenn das klappt, das nächste mal erzählt dieses Kind daheim nichts mehr. Das kann also kaum der richtige Weg sein.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich sehe die Gefahr, dass das Kind sich einfach trotzdem heimlich mit dem "falschen Umgang" trifft, egal ob es den Eltern gefällt oder nicht. Daher halte ich ein absolutes Verbot für wenig sinnvoll und würde es auch nicht empfehlen. Das führt nur zu Entfremdung und verschlechtert das Verhältnis zwischen Kind und Eltern und das kann ja nicht Sinn und Zweck der Übung sein.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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