Inwiefern sollten Professoren eine Probezeit erhalten?
Laut einem Artikel ist es in Deutschland in einigen Bundesländern so geregelt, dass Professoren unterschiedlich behandelt werden. So bekommen zum Beispiel FH-Professoren nach einer Neueinstellung direkt eine Probezeit vor der Verbeamtung auf Lebenszeit während Uni-Professoren direkt auf Lebenszeit verbeamtet werden und die Probezeit damit entfällt. Inwiefern sollten eurer Ansicht nach Professoren überhaupt eine Probezeit erhalten? Findet ihr das gerecht, dass man je nach Arbeitsort anders behandelt wird? Sollte man dies angleichen?
Meinem Kenntnisstand nach, kann auch einem Hochschul-Professor oder einer Professorin, gerade bei anstehenden Verbeamtung auf Lebenszeit, solch eine Probezeit auferlegt werden. Die Regelungen hierzu sollten sich in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen finden lassen. Ich finde das auch gar nicht weiter schlimm und sehe da auch gar keinen Handlungsbedarf, denn schließlich möchte man ja mal abchecken, ob die jeweilige Person fachlich und charakterlich überhaupt für dieses Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geeignet ist.
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