Inwiefern kann der Doktorandenvertrag gekündigt werden?
A schreibt gerade ihre medizinische Doktorarbeit. Nun ist es so, dass A sehr ungeduldig ist und am besten alles schon vorgestern erledigt haben möchte. Natürlich bekommt sie von den Mitarbeitern des Doktorvaters große Unterstützung, aber die Mitarbeiter reagieren zunehmend genervt auf A. Die extreme Ungeduld von A würde sich sogar negativ auf die Mitarbeiter auswirken, sodass viele dann gehetzt reagieren und Aufgaben nicht vernünftig erledigt werden können. Denn die Mitarbeiter sind ja nicht nur für A zuständig, sondern haben noch viele andere Sachen zu tun, die dann teilweise höhere Priorität haben (müssen), aber das scheint A nicht wirklich zu interessieren und sie drängelt dann richtig.
B ist ein Mitarbeiter, der für A zuständig ist und sich um A kümmern soll. Also B hilft A bei der Methodik und bei der Umsetzung der Doktorarbeit. Nun ist B schon von anderen Mitarbeitern angesprochen worden, dass er A mal zur Geduld mahnen sollte, denn viele Kollegen würden sich belästigt und genervt fühlen und wenn das eben die Leitung mitbekäme, dass A lauter Unruhe verursachen würde, dann könnte A die Doktorarbeit vergessen und die Zusammenarbeit würde eingestellt werden. Inwiefern kann ein Doktorandenvertrag eigentlich gekündigt werden? Stimmt das tatsächlich oder haben die Kollegen von B irgendetwas falsch verstanden? Findet ihr, dass A auch mal Geduld lernen müsste? Oder seht ihr das nicht so eng?
Ich kenne einen Fall, bei dem ein Promotionsstudent innerhalb einer gewissen Zeit ein Paper veröffentlichen oder zumindest schreiben sollte und das hat er trotz mehrfacher Ermahnungen und Hinweise nicht getan bzw. noch nicht mal damit angefangen. Der Professor meinte damals zu mir, dass derjenige aus seiner Sicht große Schreibblockaden hatte. Ich fand auch, dass derjenige immer sehr perfektionistisch war und wir haben mal gemeinsam an einem Artikel geschrieben, da habe ich auch gemerkt, dass er sich da irgendwie verstrickt und im Endeffekt habe ich dann seinen Teil geschrieben, damit es fertig wird - sicher nicht so perfekt, aber ausreichend.
Bei ihm endete es dann so, dass die Doktorarbeit abgesagt wurde. Er hatte Untersuchungen durchgeführt und die Ergebnisse der Untersuchung wurden auch vom Prof. verwendet. Aber die Paper hat dann wer anderes geschrieben und der Promotionsstudent konnte dann wirklich weiter promovieren, sondern das wurde beendet. Er arbeitet immer noch an der Uni, aber nur als normaler Mitarbeiter und auch an einem anderen Lehrstuhl.
Wie das genau vertraglich aussieht, weiß ich nicht. Ich hatte für meine Promotion gar keinen richtigen Vertrag, sondern nur einen Antrag, dass ich Promotionsstudentin werden kann, den hatte der Prof. auch unterschrieben. Aber das war kein richtiger Vertrag. Der, von dem ich geschrieben habe, war aber an dem Lehrstuhl auch angestellt und da gab es wohl einen befristeten Arbeitsvertrag, der dann ausgelaufen ist. Aber man hätte sicherlich im schlimmsten Fall den befristeten Vertrag auch kündigen können.
Zur Geduld: ich finde, man kann sich bei der Dissertation schon Zeit lassen. Warum muss man sich da beeilen? Die medizinischen Doktorarbeiten sind doch ohnehin nicht so anspruchsvoll, warum muss man da hetzen?
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