Inhalt der 1% Regelung bei Überlassung eines Dienstwagen

vom 21.05.2018, 17:26 Uhr

Herr Fuhrmann arbeitet seit einem halben Jahr in einer Firma und hat gerade die Probezeit um und nun soll er einen Dienstwagen bekommen. Ihm wurde gesagt, dass dieser ihm mit einer 1% Regelung überlassen wird. Herr Fuhrmann hat noch nie in einem Betrieb gearbeitet, wo er einen Dienstwagen bekommen sollte oder hatte. Deswegen ist er sich da völlig unsicher was das alles bedeutet.

Was ist die 1% Regelung bei einer Überlassung eines Dienstwagens und stimmt es, dass er bei so einer Regelung den Dienstwagen auch privat nutzen darf? Was bedeuten diese 1% und ist diese Regelung arbeitnehmer- oder eher arbeitgeberfreundlich?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn man einen Firmenwagen privat nutzen darf, sagt der Gesetzgeber, dass der Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil genießt. Denn er muss keinen eigenen Wagen für private Fahrten unterhalten oder anderweitig für Fahrten bezahlen. Das ist so viel Wert wie mehr Gehalt, also muss der Arbeitnehmer diesen Vorteil versteuern.

Dazu gibt es zwei Möglichkeiten. Man kann pauschal ein Prozent des Listenpreises bei Erstzulassung ansetzten. Das ist bequem für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, weil man kein Fahrtenbuch führen und dann die private Nutzung ausrechnen muss. Denn das Fahrtenbuch wäre die andere Möglichkeit.

Die Variante mit einem Prozent ist nicht nur praktisch, sie lässt auch viel Gestaltungsspielraum. Man kann z. B. einen Oldtimer nehmen. Da sind die Kosten immens, aber der Listenpreis bei Erstzulassung führt zu lachhaften Steuern. :D

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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