Infektionszahlen erst bei Auftreten systematisch erfasst?

vom 13.03.2017, 13:22 Uhr

Dengue ist eine Krankheit, die durch Mücken übertragen wird. In einigen Ländern werden die Infektionszahlen systematisch und statistisch erfasst. So ist dies beispielsweise in Russland oder in Afrika der Fall. So weiß man dort ganz genau, wie viele Infektionsfälle es in dem jeweiligen Jahr in den jeweiligen Ländern gegeben hat. Das ist sicherlich sehr nützlich bei der Bekämpfung.

In Europa ist diese systematische Erfassung jedoch sehr lückenhaft. In Deutschland existieren überhaupt keine Informationen zu den genauen Infektionszahlen. Gerade wenn Mücken für die Übertragung verantwortlich sind, hätte ich schon erwartet, dass man wegen dem Klimawandel eben schaut, ob sich diese verantwortliche Mückenart hier schon angesiedelt hat und die Pathogene verbreiten. Bei anderen Mücken und Pathogenen macht man das ja auch, nur bei Dengue komischerweise nicht.

Sollte man Infektionszahlen vorsichtshalber erfassen oder erst, wenn medienwirksam einzelne Fälle in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangen? Wie läuft so etwas normalerweise ab? Sind Fälle von Dengue eigentlich meldepflichtig in Deutschland? Oder erst bei nachweisbarem Auftreten? Wie sieht es bei anderen Pathogenen aus?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Dengue ist in Deutschland Meldepflichtig, bereits wenn nur der Verdacht besteht und noch nichts bestätigt worden ist. Da so etwas ein Arzt feststellt, ist dieser auch dafür Zuständig die Meldung zu übernehmen. Der Patient muss das nicht selbst machen und hat auch ganz andere Sorgen in dem Moment. Dann wird er auch erfasst in der Statistik und auch weitere Hintergrundinformationen werden eingeholt z.B. hat er sich hier infiziert oder war er vorher im Ausland unterwegs und hat es dort bekommen. Das spielt alles mit eine Rolle, erfasst werden hier alle die ärztlich diagnostiziert werden, auch wenn der normale Bürger das nicht immer mitbekommt.

Je nach Krankheit und Infekt, ist das ganze schon beim Anfangsverdacht Meldepflichtig oder erst wenn auch die Bestätigung aus dem Labor geliefert worden ist. Das ganze kann man nachlesen im Internet auf der Seite vom Robert Koch Institut und im Zweifel wird sich der Arzt auch dort seine Informationen holen, auch zwecks Behandlung, Schutzmaßnahmen und Co.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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