In Uni einschreiben für das Bahnticket - erlaubt?

vom 15.01.2018, 14:40 Uhr

Eine Freundin von mir hat folgende Situation geschildert. Sie selbst wohnt in Niedersachsen, studiert aber ganz normal in Hamburg. Das Problem dabei ist, dass sie mit ihrem Studententicket zwar nach Hamburg fahren kann mit der Bahn, es dann aber nur innerhalb Hamburgs gilt und sie nicht mal eben so wieder zurückfahren kann. Die Rückfahrten müsste sie also immer selbst zahlen, weil Hamburg eigene Beförderungsbestimmungen hat.

Nun hat sie mir erzählt, dass viele Studenten in der gleichen Lage es so handhaben, dass sie sich noch in einer niedersächsischen Universität einschreiben und die Gebühren dort in Kauf nehmen um ein Bahnticket für Niedersachsen zu erhalten. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass dies erlaubt ist. Gleichzeitig ist die Regelung natürlich blöd und ich kann die Reaktion der Personen nachvollziehen.

Kanntet ihr diesen „Trick“ bereits? Glaubt ihr, dass dieses Vorgehen erlaubt ist? Kennt ihr ähnliche Fälle oder Möglichkeiten, ein derartiges Problem zu entgehen?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das so stimmt. Denn es ist so, dass man unterschreiben muss, dass man nirgendwo anders studiert, wenn man sich für ein Studium immatrikuliert. Wenn bekannt ist, dass man vorher schon ein Semester woanders studiert hat, dann muss man die Exmatrikulationsbescheinigung besorgen und vorlegen, sonst wird man an der zweiten Uni gar nicht erst angenommen und darf sich nicht einschreiben.

Das kann also gar nicht funktionieren ohne sich vorher zu exmatrikulieren, es sei denn man macht sich der Urkundenfälschung strafbar. Man könnte sich zwar als Gasthörer an der zweiten Uni einschreiben, aber soweit ich weiß, hat man als Gasthörer keinen Anspruch auf das Semesterticket und bekommt es daher auch nicht. So ist das zumindest in NRW.

Wenn man also zwei Fächer parallel studieren möchte und das an zwei verschiedenen Universitäten, dann braucht man dafür die Genehmigung der Uni. Die zu bekommen wird vermutlich aber nicht so leicht sein, aber welche Hürden man da generell auf sich nehmen muss, weiß ich nicht. Wenn das allerdings so einfach wäre, würden das deutlich mehr Studenten so handhaben und sich woanders nur wegen dem Ticket einschreiben.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Warum sollte das generell nicht gehen? Genügend Bundesländer beschränken das nicht, da gibt es einfach keinen Status als Haupt- oder Zweithörer. Und in NRW geht es durchaus, als Zweithörer zu studieren. Es gibt nur ein wenig Lauferei mit den Genehmigungen und es gibt kein weiteres Ticket, weil man an der zweiten Universität keinen Sozialbeitrag entrichten muss.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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