In Pause das Betriebsgelände nicht verlassen dürfen
Herr B arbeitet seit 2 Wochen in einem Betrieb mit ca. 100 Mitarbeitern. Das Betriebsgelände ist ziemlich groß und man hat auch eine kleine Cafeteria auf dem Gelände. Neben dem Betriebsgelände ist auch ein kleiner Supermarkt. Aber den dürfen die Mitarbeiter in der Pause nicht besuchen, weil es verboten ist das Betriebsgelände während den Pausen zu verlassen. Das Betriebsgelände darf erst nach der Arbeit verlassen werden, wenn man sich ausgeloggt hat. Auch für die Pausen muss man sich ausloggen und wieder einloggen.
Darf der Arbeitgeber es verbieten die Pausen so zu verbringen, wie man gerne möchte und auch das Firmengelände zu verlassen? Herr B würde sich gerne auch mal im Supermarkt sein Frühstück holen, weil das auch günstiger ist als in der Cafeteria. Der Arbeitgeber meint, dass damit die Kollegialität gefördert wird und die Mitarbeiter gemeinsam die Pausen verbringen soll. Herr B fühlt sich bevormundet und glaubt nicht dass es rechtens ist.
Kann Herr B sich dagegen wehren? Denkt ihr, dass er was sagen soll? Er ist ja schließlich in der Probezeit oder sollte er so lange er in der Probezeit ist nichts sagen? Einen Betriebsrat gibt es nicht in dieser Firma.
Was steht denn im Arbeitsvertrag zu diesem Thema? Oder gibt es eine Art Betriebsordnung? Eventuell wäre es ratsam, sich da anwaltlich beraten zu lassen. Ich habe noch nie einen Arbeitgeber gehabt, der in dieser Hinsicht so starke Vorschriften macht, daher finde ich das ein wenig übertrieben.
Dass die Zeiten der Pausen vorgeschrieben sind, kenne ich so auch, allerdings kenne ich es nicht, dass man da Vorschriften einhalten muss, wo man sich aufhalten darf. Aus Schulzeiten kenne ich das auch noch, dass man das Schulgelände nicht verlassen darf, aber für erwerbstätige Erwachsene kenne ich solche Regeln gar nicht.
Dass man in der Pause das Betriebsgelände nicht verlassen darf,kann durchaus sein. Es kommt halt auf den Einzelfall an. Denn generell kann ein Mitarbeiter seine Pause so verbringen, wie er möchte. Aber das kann durch einen Tarifvertrag oder den einzelnen Arbeitsvertrag eingeschränkt werden. Auch eine Betriebsvereinbarung ist möglich, wenn der Betriebsrat zustimmt.
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