In Bezug auf Kinder bei Selbstauskunft lügen

vom 23.03.2018, 09:56 Uhr

In Deutschland ist es so, dass im Durchschnitt auf eine freie Wohnung rund sieben Bewerber kommen. Da ist es nicht einfach eine Wohnung zu finden. Viele Vermieter wollen dann auch schön aussortieren, indem direkt Bewerber aus dem Raster fallen. Auch bei 4 oder 5 Raumwohnungen steht oft dabei "Ohne Kinder" oder "an kinderloses Paar zu vermieten".

Wenn man sich auf eine Wohnung bewirbt folgt auf eine Besichtigung oft eine Selbstauskunft oder man füllt eine Selbstauskunft direkt aus. Darin wird auch gefragt, mit wie viel Personen man einziehen will. Was ist, wenn man als junges Paar nicht angibt schwanger zu sein und angibt, dass man auch keine Kinder möchte und das kein Thema ist.

Was wäre, wenn schon ein Kind da wäre und das dann einfach mit einzieht und man die Personen erst nach dem Einzug dem Vermieter mitteilt, damit man die Wohnung bekommt? Darf man in Bezug Schwangerschaft und Kinder bei der Selbstauskunft lügen? Voraussetzung ist natürlich, dass die Wohnung groß genug ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Man kann es sehen wie man will. Ein paar Tage, auch ein bis zwei Wochen kannst du jemanden der nicht bei dir wohnt, übernachten lassen. Bleibt die Person aber länger, musst du den Vermieter fragen. Außerdem denke ich, würde es ein paar Fragen aufwerfen, wenn man sich mit ein bis zwei Personen auf eine vier bis fünf Zimmer Wohnung bewirbt.

» DN09 » Beiträge: 20 » Talkpoints: 7,02 »


DN09 hat geschrieben:Man kann es sehen wie man will. Ein paar Tage, auch ein bis zwei Wochen kannst du jemanden der nicht bei dir wohnt, übernachten lassen

Hier geht es um die eigenen Kinder, die man verschweigt oder eventuell einer Schwangerschaft. Was ist, wenn man noch keine Kinder hat, sondern schwanger ist und das verschweigt und möglicherweise auch Mehrlinge bekommt oder auch noch mehr Kinder möchte? Kann der Vermieter eine junge Familie raussetzen, obwohl die Wohnung groß genug ist?
DN09 hat geschrieben:Außerdem denke ich, würde es ein paar Fragen aufwerfen, wenn man sich mit ein bis zwei Personen auf eine vier bis fünf Zimmer Wohnung bewirbt..

Was soll das für Fragen aufwerfen, wenn die Vermieter nur Paare ohne Kinder oder alleinstehende Personen sucht, auch wenn die Wohnung groß genug ist? Ist es keine öffentlich geförderte Wohnung ist es egal, ob da nur ein Paar oder eine einzelne Person einzieht oder sich darauf bewirbt. Dem Vermieter geht es nur darum auch Miete zu beziehen. Wir wohnen auch in einer über 90 Quadratmeter großen 3 Zimmer Wohnung mit 2 Personen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß, darf man bei der Selbstauskunft in vielen Bereichen lügen, die quasi die intime Privatsphäre einer Person betreffen, wie beispielsweise auch die Religion, ethnische Herkunft oder Hobbys. Manche Vermieter schnappen ja fast über angesichts der Tatsache, mal über etwas bestimmen zu dürfen und kommen auf die absurdesten Ideen, wie ihr idealer Mieter auszusehen hat. Ich durfte da auch schon lustige Erfahrungen machen.

In Bezug auf Familienplanung ist der Fall meines Wissens rechtlich klar geregelt: Diese Fragen sind unzulässig, also darf man lügen. Man könnte sich natürlich auch weigern, diese zu beantworten, aber dann schöpft diese Sorte Vermieter natürlich gleich Verdacht, und man ist aus dem Rennen. :roll:

Aber soweit ich weiß, kann einem der Vermieter gar nichts anhaben, wenn man eine Wohnung mietet und 6 Monate später Zwillinge bekommt oder die minderjährige Tochter des Partners aus erster Ehe einzieht. Nur bestehende Kinder darf man nicht verschweigen. Gerade Schwangerschaften oder auch Patchworkfamilien kann man nicht über Jahre im Voraus planen oder ausschließen, und umgekehrt würde es ja heißen, dass der Vermieter einen vor die Wahl zwischen Abtreibung und (schlimmstenfalls) Obdachlosigkeit stellen könnte, und da ist der Gesetzgeber nicht einverstanden.

» Gerbera » Beiträge: 11332 » Talkpoints: 52,90 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



Ich würde mal sagen, ein Mietvertrag der auf vorher falschen Angaben erstellt und geschlossen wurde, ist unwirksam. So wird, wie in diesem Fall, dem Mieter wegen arglistiger Täuschung die Rechtsgültigkeit des Mietvertrages aberkannt und er darf die Wohnung räumen sowie läuft weiterhin Gefahr, dass der Vermieter ihn Schadensersatzpflichtig mache könnte. :x Lügen wird bestraft, allerdings wenn Vermieterseitig nichts gefragt wird und man keine Auskunft als Mieter geben muss, ist ein Mietvertrag rechtsgültig.

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» info-hotline » Beiträge: 192 » Talkpoints: 123,70 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Info-hotline, nach deiner Ansicht müsste also eine Frau, die meinetwegen in der achten Woche schwanger ist und nichts davon weiß, abtreiben, oder sie verliert die Wohnung, wenn sie zu dem Zeitpunkt eine Selbstauskunft ausgefüllt hat. Oder wer vor fünf Jahren keinen Kinderwunsch hatte und heute schon, muss umziehen oder verzichten? :lol: Interessante Rechtsauffassung!

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Also so richtig kenne ich solche Probleme ja gar nicht, da es was wie Wohnungsbewerbungen hier eigentlich nicht gibt. Hier gibt es eine Anzeige und die Vermieter sind eigentlich froh, wenn sie zeitnah die Wohnung vermietet kriegen.

Aber ansonsten würde ich jetzt nicht unbedingt lügen. Aber man kann ja gerade was Schwangerschaft angeht etwas tricksen. Wer sagt denn, dass man bei der Auskunft schon wusste, dass man schwanger ist? Ist einem halt nicht aufgefallen und dann meldet man das Kind dem Vermieter erst, wenn man halt schon längst da wohnt.

Was anderes ist es aber sicher, schon bestehende Kinder einfach zu verschweigen. Es gibt ja durchaus auch Nebenkostenabreden, wo einzelne Posten nach Personenzahl umgelegt werden. Da dürfte es rechtliche schon eine Rolle spielen, ob man da gelogen hat oder nicht. Aber man könnte ja einfach entsprechende Felder frei lassen mit dem Vermerk, dass man ja nicht zu Auskunft verpflichtet sei.

Fraglich ist natürlich nur, ob man mit einem halb ausgefüllten Bogen oder dem Beharren auf rechtliche Vorgaben nicht genauso negativ auffällt. Und dann sollte man sich auch fragen, warum denn jetzt keine Kinder gewünscht sind. Vielleicht ist ja auch die Nachbarschaft so, dass die total abweisend sind, wenn da kinderreiche Paare kommen und man da eh nicht glücklich geworden wäre.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Ich kenne mehrere Paare, die bei einer Wohnungsbesichtigung eine bestehende Schwangerschaft verschwiegen haben und so getan haben, als wäre da nichts. Anders bekommt man doch auch gar keine Wohnung mehr inzwischen, je nach Region. Ich würde das genauso handhaben, wenn ansonsten das Risiko bestünde, dass man gar kein Dach über dem Kopf bekommt. Das kann dem Vermieter doch meiner Ansicht nach total egal sein, sofern er nicht mit im Haus wohnt (und den Krach nicht mitbekommen würde) und die Miete jeden Monat pünktlich bezahlt wird. Ich wüsste nicht, warum das rechtliche Probleme geben sollte. Nur vorhandene Kinder zu verschweigen sehe ich kritisch.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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