Im Urlaub Kündigung per Mail Hinweis auf Zustellung per Post
Herr Holly macht derzeit seinen Jahresurlaub in Thailand und checkt auch immer täglich seine Mails und ist mehr als erstaunt, als er von seiner Firma ein Mailschreiben in seinem Mailpostfach hat mit dem Betreff "Kündigung". Demnach wird ihm fristgerecht gekündigt. Es wurde kein Grund genannt, was ja auch in der Kündigung erst mal nicht sein muss, sondern erst, wenn man eine Kündigungsschutzklage einreicht. Dann muss es wohl vor Gericht offenbart werden.
Da Herr Holly seit zwei Jahren keinen Urlaub in der Firma gehabt hat, wollte er endlich seinen langen Urlaub genießen und dieser geht noch 4 Wochen. Bis dahin muss er aber die Kündigungsschutzklage eingereicht haben, sonst ist es zu spät. Den Urlaub abbrechen wäre eine Option, die aber Herrn Holly sehr teuer kommt.
Was ist, wenn der Arbeitgeber die Kündigung per Einwurfeinschreiben geschickt hat und der Nachbar, der beauftragt ist die Post aus dem Briefkasten zu nehmen diese dann auch in die Wohnung legt. So ist sie Herrn Holly ja nicht zugestellt. Aber ein Einwurfeinschreiben gilt ja als Zustellung. Herr Holly glaubt, dass der Arbeitgeber extra die Kündigung zu diesem Zeitpunkt geschrieben hat, weil er wusste, dass er 5 Wochen in Thailand ist. Das Schreiben per Mail versaut natürlich dann auch noch den Urlaub, weil Herr Holly erst einmal nicht weg kann. Einen neuen Flug buchen kostet viel Geld und der Pauschalurlaub mit Rückflug in ca. 4 Wochen ist ja schon bezahlt.
Wie soll Herr Holly sich nun verhalten? Soll er auf die Mail antworten? Soll er per Telefon einen Anwalt in Deutschland beauftragen, der die Klage einreicht und geht das überhaupt? Ist so eine Kündigung, wenn der Chef genau weiß, dass der Arbeitnehmer in Urlaub ist und das für einige Wochen, überhaupt gültig? Wie würdet ihr euch verhalten?
Man kann nur hoffen, dass Herr Holly eine gute Rechtschutzversicherung abgeschlossen hat. Meine Versicherung bietet eine kostenlose Anwaltshotline, der man den Fall schildern kann um zu prüfen wie man am besten vorgeht.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben auch während des Urlaubs die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Problematisch bei deinem Fall ist der sogenannte Zugang der Kündigung, also ob man als Arbeitnehmer diese tatsächlich empfangen kann (denn evtl. ist man ja am Urlaubsort bewusst offline).
Habe gelesen, dass BAG dazu sagt, dass eine Kündigung dann als zugegangen gilt, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, also dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, diese zu lesen. Es kommt wohl nur auf die Möglichkeit an.
Die Kündigung gilt auf jeden Fall als zugegangen, sobald sie in den Wirkungskreis der Arbeitnehmers eintrifft und das ist nunmal der Briefkasten. Ob man nun im Urlaub ist oder nicht, ist dabei unerheblich. Auch die Art der Zustellung, ob nun als Einschreiben, normaler Brief oder persönlicher Einwurf in den Briefkasten, spielt dabei keine Rolle.
Ehrlich gesagt, kann Herr Holly noch dankbar sein, das der Arbeitgeber die Kündigung auch per Mail zugestellt hat, denn ansonsten wüsste er doch überhaupt nichts davon. So hat er jetzt wenigstens Handlungsmöglichkeiten, hätte er die Mail nicht, dann wüsste er ja noch nicht einmal etwas von der Kündigung.
Ich würde mir im ersten Schritt die Originalkündigung einscannen und per Mail zuschicken lassen, inkl. Briefumschlag, damit ich auch sicher bin, dass die Kündigung per Mail und per Post identisch ist. Der zweite Schritt ist dann ganz klar einen Anwalt zu kontaktieren. Ihm die Situation zu schildern, die Kündigung zukommen zu lassen und zu klären, ob Kündigungsschutzklage erhoben wird. Die Frist für die Einreichung der Kündigungsschutzklage beträgt 3 Wochen und das kann ein Anwalt übernehmen. Je nachdem ist es dafür auch gar nicht nötig den Urlaub abzubrechen, das kann man aber mit einem Anwalt am Telefon und per E-Mail klären.
Davon abgesehen, der Abbruch eines Urlaubes ist unter Umständen, bei allen Mehrkosten immer noch die günstigere Variante, als den Job dann tatsächlich zu verlieren, weil man am falschen Ende gespart hat. Nicht jede Kündigung ist auch gerechtfertigt.
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