Im Namen des Partners bei Arbeitgeber kündigen können?
Frau Schade arbeitet in einem Hotel und ist schwanger. Ihr Lebensgefährte möchte nicht, dass sie dort noch arbeitet. Er meint, dass das viel zu anstrengend für die schwangere Frau Schade wäre und kündigt in ihrem Namen beim Chef. Dieser akzeptiert die Kündigung und bestätigt Frau Schade diese schriftlich. Allerdings wollte Frau Schade gar nicht kündigen und ist sauer über den Alleingang ihres Lebensgefährten.
Darf jemand im Namen seines Partners einen Job kündigen? Ist das so überhaupt rechtens? Kann Frau Schade noch etwas an der Kündigung ändern? Muss man dafür nicht als Arbeitnehmer etwas unterschreiben?
Nelchen, wie soll denn der Lebensgefährte gekündigt haben? Mündlich? Dann gilt das sowieso nicht. Eine Kündigung beim Arbeitgeber muss immer schriftlich erfolgen. Alles andere ist Humbug und wer hat dir diesen Bären aufgebunden, dass das gehen soll?
Natürlich ist diese Kündigung nicht rechtens, solange die Frau nicht selbst die Kündigung unterschrieben hat. Es wäre ja schlimm, wenn jeder einfach eine Kündigung aussprechen könnte. Die Zeiten, wo der Ehemann (und nicht der Lebensgefährte) bestimmen konnte, ob Frau arbeitet und wo sie arbeitet, sind zum Glück vorbei.
Warum sollte ein Arbeitgeber im 21. Jahrhundert die Kündigung durch den Partner (!) akzeptieren? Eine Kündigung ist eine bloße Willenserklärung des Arbeitnehmers. Frau Schade steht im Vertrag drin, sie alleine muss kündigen, das kann ihr keiner abnehmen. Wenn ihr Partner für sie gekündigt und die Unterschrift gefälscht hat, dann ist das Urkundenfälschung und kann entsprechende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Es ist völlig absurd, im Namen eines anderen kündigen zu dürfen. Dann hätte ich im Namen aller meiner missliebigen Kollegen gekündigt und hätte dann meine Ruhe gehabt. Vielleicht ist es etwas anderes, wenn man dazu eine Vollmacht hat, aber ein sinnvolles Beispiel für eine solche Situation fällt mir nicht ein.
Vielleicht war es so formuliert, dass der Arbeitgeber dachte, dass Frau Schade selber die Kündigung geschrieben und ihr Lebensgefährte diese nur abgegeben hat. Das ist in dem Moment aber die einzige Lösung, die mir plausibel erscheint. Auf jeden Fall ist diese Kündigung so nicht rechtens, wenn Frau Schade selber nicht unterschrieben hat.
Barbara Ann hat geschrieben:Vielleicht war es so formuliert, dass der Arbeitgeber dachte, dass Frau Schade selber die Kündigung geschrieben und ihr Lebensgefährte diese nur abgegeben hat.
Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte Nelchen nicht gefragt, ob man die Kündigung nicht unterschreiben muss. Das ist also völlig absurd.
Die Frau kann natürlich zum Arbeitgeber hingehen und sagen, dass sie nicht gekündigt hat. Und wenn wirklich was unterschrieben worden ist, was aber wohl nicht der Fall war, muss die Frau halt beweisen, dass sie das nicht war und den Mann wegen Unterschriftenfälschung anzeigen. Wenn keine Unterschrift vorliegt, egal ob von ihr oder vom Lebensgefährten, dann ist die Kündigung einfach ungültig,
Im Übrigen kann man, wenn die Arbeit zu schwer in der Schwangerschaft ist, zum Arzt gehen und sich krank schreiben lassen, bzw. der Arzt kann ein Berufsverbot aussprechen für die Zeit der Schwangerschaft.
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