Im ersten Monat krank - Keine Lohnfortzahlung

vom 04.03.2017, 00:08 Uhr

B hat in einer Firma 2 Wochen gearbeitet und wurde krank. B lag sogar fast eine Woche im Krankenhaus und konnte nicht arbeiten gehen. Die Krankmeldung bekam der Arbeitgeber direkt als B beim Hausarzt war und er krank geschrieben wurde.

B hat, als er wieder arbeiten kam vom Chef erfahren, dass er für die fast zwei Wochen, in der er krank war keine Lohnfortzahlung bekommt. B muss Krankengeld bei der Krankenkasse für die Zeit beantragen, da kein Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zahlen muss, wenn der Mitarbeiter noch keine 4 Wochen in Beschäftigung ist. Erst nach 4 Wochen bekommt ein Mitarbeiter eine Lohnfortzahlung.

Ich persönlich habe das noch nicht gehört und ich habe B geraten einen Anwalt zu fragen. Aber vielleicht könnt ihr hier ja auch Licht ins Dunkle bringen. Braucht ein Arbeitgeber im Krankheitsfall wirklich keinen Lohn zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer noch keine 4 Wochen im Betrieb angestellt ist? Habt ihr vielleicht eine Seite, wo man das gut erklärt bekommt, dass ich das B weiterleiten kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das ganze regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Das sagt der Paragraph 3, dass ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erst nach einer ununterbrochenen vierwöchigen Beschäftigung entsteht. Da braucht man nicht zum Anwalt, der Arbeitgeber muss nicht zahlen.

Stattdessen besteht Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu muss die Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sieben Tagen an die Krankenkasse gemeldet werden. Das fordert Paragraph 49 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Und es muss ein Antrag auf Krankengeld gestellt werden.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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