Hundeuringerüche der Vormieterin entfernen
Frau K. ist vor kurzem in eine neue Wohnung gezogen. Bei der Wohnungsbesichtigung nahm Frau K. schon einen eigenartigen Geruch in der Wohnung wahr, ging aber davon aus, dass die Gerüche bis zu ihrem Einzug durch den Vermieter beseitigt werden. In der Wohnung hat vorher eine ältere Frau mit ihrem Hund gelebt.
Die Vormieterin ist schon vor Längerem ausgezogen. Als Frau K. einzog, stellte sie fest, dass überall in der Wohnung Hundeuringerüche wahr zu nehmen sind. Auch Hundekot fand sich in der Wohnung. Frau K. hat nun mehrfach die Wohnung geputzt. Die Fliesen im Bad hat Frau K. mehrfach mit einer Zahnbürste und Chlorreiniger geputzt. Dort hatte sich in den Ritzen Kot angesammelt.
Außerdem riecht es vor allem in den Ecken extrem nach Hundeurin. Frau K. hat nur mehrfach die Wohnung mit verschiedenen Reinigern geputzt. Der Hundeuringeruch wird zwar besser. Aber der Geruch von Hundeurin verschwindet irgendwie nicht ganz.
Gibt es irgendwelche Tricks, wie man Hundeuringeruch entfernen kann? Kann Frau K. von ihrem Vermieter fordern, dass er die Gerüche irgendwie beseitigt?
Insbesondere, wenn der Hund in den Ecken an der Wand mal das Beinchen gehoben hat und der Urin quasi in die Wand gezogen ist, wird es mit der Geruchsbeseitigung schwierig. Da hilft dann meines Erachtens nur, die betroffenen Stellen quasi aus der Wand zu kloppen und frisch zu zementieren, respektive tapezieren oder streichen.
Ansonsten würde ich der Dame zuerst einmal raten, spezielle Enzymreiniger wie Biodor Animal oder Ecodor zu besorgen und mit Schwarzlicht durch die Wohnung zu gehen, um eventuell übersehene Urinflecken ausfindig zu machen, denn mit normalen Putzmitteln auf gut Glück zu putzen bringt meist nicht wirklich viel.
Sie sollte auch auf jeden Fall noch einmal das Gespräch zum Vermieter suchen, um eine Lösung für das Problem zu finden und gegebenenfalls die Vormieterin in die Haftung zu nehmen.
Ist denn der Geruch bei der Wohnungsübergabe nicht aufgefallen? Dann hätte man direkt den Mangel rügen können und der Vermieter wäre in der Pflicht gewesen, dies zu beseitigen. Wenn es nicht bemängelt wurde, ist es deutlich schwerer den Vermieter hier zur Verantwortung zu ziehen. Das Gespräch würde ich aber auf jeden Fall suchen.
Wenn der Hund an der Wand das Bein gehoben hat und dieses nicht zeitnah beseitigt wurde, ist der Harnstoff in die darunter liegenden Schichten eingedrungen. Kommt nun darauf an, wie die Wand aufgebaut ist. Also unter Umständen muss die Wand geöffnet werden und zum Beispiel der Putz erneuert werden. Dies ist aber natürlich vom jeweiligen Wandaufbau abhängig und nicht vom Mieter durchführbar.
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