Hundekäufer entdeckt Verletzung - Anzeige wegen Betrug

vom 13.03.2017, 14:22 Uhr

Nennen wir sie Frau Schmidt. Frau Schmidt ist engagierte Tierschützerin und nimmt ab und zu gerettete Straßenhunde aus Rumänien auf, die sie dann weitervermittelt. Das Ganze läuft privat ab, aber natürlich zahlen die neuen Hundebesitzer etwas für die Hunde, damit Frau Schmidt keine hohen Kosten hat.

Nun fand auf diese Weise ein junger Hund eine neue Familie, Familie Bauer. "Cora" war ein paar Monate alt, als sie zu Frau Schmidt kam und war mehrere Wochen bei ihr. Die neue Familie kam vorbei, um sie kennenzulernen. Dabei hatten sie auch ihren bisherigen Hund dabei und man ging gemeinsam Gassi. Die zwei Hunde verstanden sich super und rannten gemeinsam durch den Wald.

Familie Bauer entschied sich dann tatsächlich, Cora zu sich zu nehmen. Anfangs bestand noch netter Kontakt über Facebook. Sie erzählten, wie begeistert alle Familienmitglieder sind, dass die zwei Hunde sich super verstehen und schickten Fotos. Dann trat allerdings ein Problem auf. Cora würde immer aufjaulen, wenn sie auf die Couch oder das Bett springen will.

Zunächst lag der Verdacht im Raum, dass bei der Kastration, die noch in Rumänien vorgenommen wurde, eventuell eine Sehne mit vernäht wurde. Mittlerweile liegt aber die Diagnose Kreuzbandriss vor und der Hund müsste für etwa 1000 € operiert werden, um ein schmerzloses Leben führen zu können.

Familie Bauer hat nun Frau Schmidt wegen Betrugs angezeigt. Sie sind der Meinung, sie hätten für einen gesunden Hund gezahlt. Frau Schmidt ist aber in den Wochen, die Cora bei ihr war, nichts aufgefallen. Wobei Cora bei ihr nicht auf die Couch durfte. Aber der Familie ist auch nichts aufgefallen, als Cora mit ihrem Hund durch den Wald fetzte.

Es kann natürlich auch sein, dass sich Cora erst bei Familie Bauer verletzt hat. Das kann ja jederzeit mal passieren. Vielleicht hat sie sich den Kreuzbandriss zugezogen, als sie dort das erste Mal aus dem Auto gesprungen ist. Einen Vertrag gibt es übrigens nicht. Bis auf den Facebook-Chat gibt es nichts Schriftliches.

Wie seht ihr den Fall? Hat die Anzeige überhaupt eine Chance? Hat die Familie wirklich ein Recht auf Kostenerstattung, wenn sie mündlich einen "gesunden Hund" gekauft haben? Kann man bei einem Kreuzbandriss sehen, wie alt er ist? Kann man Frau Schmidt einen Vorwurf machen, das Problem nicht entdeckt zu haben?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Was heißt denn ab und zu? Durch die Novellierung des Tierschutzgesetzes und das Urteil zur Verbringung von Hunden aus dem Ausland vom Europäischen Gerichtshof rutscht die Dame automatisch in die Richtung einer gewerblichen Tätigkeit. Die Vermittlungsgebühr spricht ebenfalls für gewerbsmäßiges Handeln, auch wenn keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Damit könnte ein Rechtsstreit durchaus zu Gunsten der Käufer ausgehen. Denn rein rechtlich sind es Käufer, auch wenn von Vermittlungsgebühr die Rede ist.

Zusätzlich kann es noch Ärger geben, wenn die Dame keine Erlaubnis nach Paragraph 11 des Tierschutzgesetzes besitzt und der Transport nicht entsprechend angemeldet worden ist. Es kommt also sehr darauf an, wie ausdauernd die Käufer das ganze angehen.

» cooper75 » Beiträge: 13376 » Talkpoints: 509,41 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ab und zu heißt ... es waren etwa vier oder fünf Hunde in zwei oder drei Jahren. Aber gut, solche Probleme mit Erwerbsmäßigkeit und ob der Transport genehmigt war haben ja mit dem Kauf selbst und der Anzeige nichts zu tun. Wenn durch den Fall weitere Tatbestände ans Licht kämen, wäre das blöd. Ich kann nicht sagen, wie gut das alles rechtlich abgesichert ist.

Wie ist es denn mit den Gewährleistungsansprüchen bei einem Hundekauf? Das ist doch keine Kaffeemaschine mit einem halben Jahr Garantie. Dass Tiere rechtlich gesehen Sachen sind, weiß ich. Aber ich kann ja auch kein Brot kaufen, davon abbeißen und dann sagen, dass es einen Mangel hat. Und irgendwo dazwischen bewegen sich Tiere, die sich eben selbst bei "sachgemäßer Verwendung" verletzen können.

Bei einem Mangel gibt es Nacherfüllung. Das wäre dann die Operation und Frau Schmidt müsste als Verkäuferin dafür aufkommen. Gibt es das bei einem Hund? Frau Schmidt hat übrigens immer gesagt, dass sie den Hund zurücknimmt, wenn es Probleme gibt - wenn er sich beispielsweise doch nicht mit dem ersten Hund verstanden hätte - und das hat sie auch wieder angeboten. Das wäre dann ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Wer entscheidet denn, welche Variante angewendet werden soll - Käufer oder Verkäufer?

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Coopers Anmerkung bezüglich der Erlaubnis zur Vermittlung der Tiere wäre jetzt meine erste Frage gewesen. Denn das könnte sich tatsächlich zum Problem entwickeln.

Ich sehe einen Erfolg der Strafanzeige wegen Betrug aber schon deswegen nicht, weil es keinen fahrlässigen Betrug gibt. Das heißt, man müsste Frau Schmidt einen Betrugsvorsatz nachweisen um eine Verurteilung zu erreichen. Wenn Frau Schmidt nun nicht bereits mehrere kranke Hunde als gesund vermittelt hat, dürfte der Nachweis dieses Täuschungsvorsatzes sehr schwer bis unmöglich werden.

Anders könnte es gegebenenfalls zivilrechtlich in Bezug auf Schadensersatz aussehen. Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, der den Verkäufer "defekter Ware" zum Schadensersatz verpflichten könnte. Aber auch da müsste man Frau Schmidt nachweisen, dass sie zumindest fahrlässig ein krankes Tier verkauft hat.

In der Tat wäre zu einer richtigen Entscheidung von Vorteil, wenn man den Zeitpunkt des Kreuzbandrisses bestimmen könnte sowie Unterlagen über die letzte tierärztliche Untersuchung unter Frau Schmidts Aufsicht zur Hand hätte.

Ob der Zeitpunkt des Auftretens des Kreuzbandrisses feststellbar ist weiß ich aber nicht. Ich könnte mir vorstellen, dass man anhand irgendwelcher Verwachsungen oder Abnutzungen oder so zumindest einen groben Zeitraum bestimmen könnte. Ich fände es auch seltsam, wenn die Schmerzen sich erst Wochen nach der Verletzung zeigen, d.h. ich würde erstmal vermuten, dass die Verletzung und die Symptome zeitlich nah beieinander liegen. Das wird aber jemand anderes sicherlich besser wissen.

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» CCB86 » Beiträge: 2025 » Talkpoints: 2,88 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Doch genau diese Punkte sind wichtig. Denn gewerbsmäßige Hundeverkäufer haften für den Hund genauso wie für die Kaffeemaschine. Welpen gelten rechtlich beispielsweise als Neuware mit den entsprechenden Gewährleistungsansprüchen für den Käufer. Und aufgrund der aktuellen Rechtslage kommt man eben ganz schnell in die Situation gewerbsmäßig zu sein, auch wenn man nur einen Hund aus dem Ausland vermittelt und keinen Gewinn erzielt.

Im ersten Schritt hat der Käufer nur das Recht auf Nacherfüllung. Das wird schwierig, schließlich kann die Dame keinen neuen Hund frei von Mängeln anbieten. Ein Züchter könnte dagegen einen anderen Welpen anbieten. Deshalb kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine Preisminderung fordern. Da es eben doch ein Lebewesen und keine Kaffeemaschine ist, kann man sich auch trefflich über die Tierarztkosten und Schadenersatz streiten. Das ist aber alles eine Sache des Zivilrechts. Man muss klagen, wenn man sich nicht einigen kann.

» cooper75 » Beiträge: 13376 » Talkpoints: 509,41 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Neben dem ganzen was bereits angesprochen worden ist, haben auch beide Seiten weitere Fehler gemacht. Hole ich mir einen Hund aus dem Ausland und möchte ihn weiter vermitteln, dann muss ich mich als Verkäufer auch damit befassen wie die Ware zu bewerten ist. Entsprechend hätte der Hund einem Tierarzt vorgestellt werden sollen, damit es eben nicht zu solchen Dingen hinterher kommt und man dann in der Beweispflicht ist, dass der Hund frei von Mängeln war.

Aber auch die neue Familie die den Hund aufgenommen hat, hat hier einen Fehler gemacht. Man hat sich auf die mündlichen Zusicherungen verlassen und nun erst einmal das Problem. Dabei kann man das ganz einfach machen, wenn man den Hund geholt hat und gekauft, direkt zum Tierarzt und anschauen lassen. Stellt dieser etwas fest, dann hat die Ware einen Mangel und der Verkäufer hat entsprechend Ersatz zu leisten. Kommt man erst Wochen später an, dass die Ware nun einen defekt hat, dann muss man selbst erst einmal nachweisen, dass dieser defekt bereits bei der "Auslieferung" bestanden hatte und da wird es dann auch schwer.

Dazu gibt es auch einen aktuellen Fall, bei dem geht es auch um eine Krankheit die festgestellt wurde einige Wochen nachdem der Hund eingezogen war. Die Tierarztkosten belaufen sich inzwischen auf 18.000 Euro und das Gericht dazu hatte einen Vergleich vorgeschlagen mit 1.400 Euro als Schadenersatz, da dort ebenfalls vom Käufer verpasst wurde den Hund direkt beim Tierarzt untersuchen zu lassen ob dieser gesund ist nach dem Kauf.

Der Vergleich deswegen, da auch der Verkäufer nicht beim Tierarzt war und es somit nicht belegen kann, dort wird alleine der Zeitraum dazwischen angenommen in dem der Defekt aufgetreten ist. Der Vergleich wurde abgelehnt vom Hundebesitzer und nun geht es in eine neue Runde, denke aber nicht, dass er mit seiner Forderung danach durchkommen wird da es auch Versäumnisse seinerseits gab.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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