Höhe und Berechnung von Einfuhrzöllen

vom 03.07.2015, 10:58 Uhr

Führt man Waren am Flughafen ein oder ordert diese per Post aus dem Ausland, dann werden ja mitunter auch Einfuhrzölle fällig. Aber wie und wonach wird denn solch ein Einfuhrzoll berechnet? Was passiert denn wenn man keinerlei Rechnungen nachweisen kann? Was gilt denn als Berechnungsgrundlage bei der Höhe von Einfuhrzöllen wie zum Beispiel bei Antiquitäten?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Grundsätzlich sollte man wohl bei dem Thema mal zwischen einer Wareneinfuhr innerhalb der EU und aus Nicht-EU-Staaten unterscheiden. Informationen dazu gibt es ja auf den Webseiten des Zolls, wie beispielsweise hier oder auch auf dieser Seite. Bei Antiquitäten wird sicherlich ein Nachweis über den Wert erforderlich sein oder möglicherweise muss oder kann man diese vielleicht auch noch nachträglich verzollen.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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