Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Wärme in Mietwohnungen

vom 10.05.2016, 09:18 Uhr

A hat den ganzen Winter über nur 18 Grad bei voll aufgedrehter Heizung gehabt. Zum Glück steigen nun die Temperaturen draußen, so dass er auch in der Wohnung wieder annehmbare Temperaturen hat. A hat den ganzen Winter über Schriftverkehr mit dem Vermieter gehabt und sie sind nicht zu einer Lösung gekommen, weil der Vermieter meint, dass 18 Grad genug wären und er sich Decken nehmen sollte, wenn er friert. Bisher war A noch nicht beim Anwalt. Wenn er aber bis zum nächsten Winter noch in der Wohnung wohnen sollte, will er doch etwas unternehmen.

Gibt es eine Höhe für eine gesetzlich vorgeschriebene Wärme, die in Mieträumen sein müssen? Kann A davon ausgehen, dass er mit einer Klage eventuell durch kommt oder dass der Vermieter dafür sorgen muss, dass in den Wohnräumen auch annehmbare Wärme ist oder sind 18 Grad wirklich genug?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



So richtige gesetzliche Vorgaben zur Mindesttemperatur in einer Mietwohnung gibt es nicht. Zwar ist der Vermieter verpflichtet zu heizen, wenn die Heizung mit gemietet worden ist, aber die erforderlichen Temperaturen sind nirgendwo festgeschrieben. Dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile, die allerdings nicht einheitlich sind.

Denn mal hält ein Gericht 20 Grad Celsius im Wohnzimmer und 23 Grad im Bad für angemessen, mal finden die Richter 22 Grad im Wohnzimmer und im Bad ok, dem nächsten reicht 20 Grad im Wohnbereich und 21 Grad im Bad. Selbst die Heizperiode ist nicht wirklich gesetzlich definiert.

Als Richtwerte haben sich von 6 oder 7 bis 22 oder 23 Uhr zumindest 20 Grad für den Wohnbereich ergeben. Weniger sehen Gerichte eher nicht als ausreichend an. In der Nacht sollten 17 Grad nicht unterschritten werden, auch da weichen die Meinungen ab, aber kälter wollte es kein Gericht zulassen.

Auch wann überhaupt geheizt werden muss, wird vollkommen unterschiedlich bewertet. Ziemlich einig sind sich Richter, dass 16 Grad in der Wohnung zu wenig sind und die Heizung unverzüglich angestellt werden muss. Ansonsten richten sich die Richter mal nach der Innentemperatur: Mehrere Tage mit nur 18 Grad ohne Heizung gehen nicht. Andere meinen, dass die Außentemperatur ausschlaggebend ist.

Nach der Mehrheitsmeinung der Gerichte sind also zumindest 20 Grad Celsius im Wohnbereich angemessen und erforderlich. Das kann man also auch von einem sparsamen Vermieter normalerweise fordern. Nur, falls er nicht nachgibt, muss man klagen. Oder man mindert die Miete. Dann wird wahrscheinlich der Vermieter klagen. Was der Richter dann befindet, steht wieder auf einem anderen Blatt.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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