Haushaltsnahe Dienstleistungen des Nebenwohnsitzes

vom 04.02.2015, 13:40 Uhr

Ich habe eine eigene Wohnung und habe aber noch einen Nebenwohnsitz im Haus meiner Eltern. Wenn ich dort hin und wieder eine Handwerkerrechnung übernehme, darf ich diese dann als Haushaltsnahe Dienstleistung in meiner Steuererklärung angeben? Die Rechnung würde natürlich auf meinen Namen ausgestellt.

» steinchen78 » Beiträge: 110 » Talkpoints: 12,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich verstehe nicht wie man einen Nebenwohnsitz bei den Eltern haben kann, wenn man eine eigene Wohnung hat. Das macht überhaupt keinen Sinn, denn da muss man ja dann für die Zweitwohnung Zweitwohnsitzsteuern bezahlen. Von daher würde ich das Wohnen bei den Eltern einfach als einen Besuch ansehen. Ich glaube so würden es auch die Ämter ansehen und vor allem das Finanzamt, bei dem du die Steuererklärung abgeben müsstest. Einzige Ausnahme wäre wohl auch hier, wenn du einen eigenen Haushalt hättest. Dann geht die Rechnung natürlich auf deinen Namen.

Andernfalls gibt es andere Konstellationen. Wenn du zum Beispiel bei deinen Eltern wohnst und dort für dein Haushalt Geld bezahlst, dann kannst du deine bisherige eigene Wohnung als Werbungskosten absetzen, sofern du eine Steuererklärung machst. Dies geht aber nur, insofern du bei deinen Eltern einen eigenen Haushalt führen kannst (eigenes Zimmer, Küche und Bad).

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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