Hausbesitzer warnt mit Zettel vor Dachlawinen - reicht es?

vom 02.02.2015, 14:44 Uhr

Vor A´s Haus ist ein Parkplatz, wo drei Autos parken können. An der Häuserwand hat der Vermieter von A einen Zettel befestigt, wo er vor Dachlawinen warnt, wenn es geschneit hat. A wohnt erst seit einem halben Jahr dort und hat an Dachlawinen nicht gedacht und den Zettel hat er am Abend, als er im dunklen nach hause kam nicht gesehen.

Am nächsten Morgen ist eine Dachlawine auf sein Autodach gefallen und hat das Stoffdach seines Cabriolets zerstört. Es ist ein Riss hineingekommen, weil wohl auch Eis mit heruntergerutscht ist.

A hat nun seinem Vermieter gesagt, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass keine Dachlawinen herunterkommen und dass er ein Gitter am Dach befestigen muss, der Schnee und Eis auffängt. A will den Schaden ersetzt bekommen. Aber der Vermieter meint, dass er sich mit den Zetteln abgesichert hat und nun jeder, der da parkt selber verantwortlich ist. Ist das richtig oder kann A einen Rechtsanwalt einschalten, der das übernimmt. Hat er Gewinnchancen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Theoretisch könnte man versuchen, die Pflicht zur Montage eines Schneefanggitters aus der Verkehrssicherungspflicht abzuleiten. Aber auch da gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Auslegungen. In schneearmen Regionen eine solche Pflicht durchsetzen zu wollen, halte ich für wenig aussichtsreich.

Die Aussichten vor Gericht sind von vielen Aspekten des Einzelfalls abhängig. Da in den meisten ähnlich gelagerten Fällen lediglich Einzelfallurteile gefällt wurden, würde ich diesbezüglich keine Prognose wagen.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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