Haus erben obwohl nicht im Grundbuch vermerkt?

vom 07.12.2014, 17:02 Uhr

Ich dachte immer, dass es zwischen Eheleuten klar geregelt ist, dass sie sich alles teilen. So auch Frau X und Herr Y. Allerdings weigert sich Herr Y seit der Hochzeit vor etwa 26 Jahren, Frau X ins Grundbuch aufzunehmen. Frau X befürchtet nun, dass wenn Herr Y stirbt, bevor sie stirbt, Frau X dann ohne Haus da steht, da sie zwar mit Herrn Y verheiratet war, aber nicht im Grundbuch steht.

Schon seit Jahren möchte Frau X von Herrn Y, dass er wenigstens ein Testament macht, indem fest gehalten wird, dass das Haus bei einem eventuellen Ableben von Herrn Y, zumindest zu einem Teil auch Frau X oder der gemeinsamen Tochter Z zu Gute kommt.

Frau X befürchtet nämlich, dass nach dem Tod von Herrn Y dann auf einmal die Halbgeschwister A und B auftauchen würden, nur um zu erben, obwohl sie sich zu Lebzeiten gar nicht bei Herrn Y blicken gelassen haben. Dies war nämlich schon einmal der Fall, als damals Herr Y das Haus von seinem Vater Herr W, geerbt hat

Nun stellt sich also die Frage: Wie geht das Erbe dann ohne Vermerk im Grundbuch und ohne besonderem Testament aus? Müsste sich Frau X nach dem Ableben von Herrn Y möglicherweise mit den Halbgeschwistern A und B herum streiten? Würde das Haus eventuell sogar aufgeteilt und Frau X müsste die Halbgeschwister dann auszahlen? Wie läuft das?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 07.12.2014, 17:08, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Was haben denn die Halbgeschwister mit dem Erbe zu tun? Wenn der Herr verheiratet ist und keine Kinder hat, dann ist die Erbfolge so, dass die Ehefrau alles erbt, Dafür braucht man nicht im Grundbuch stehen.

Anders ist es, wenn Kinder da sind. Diese erben dann die eine Hälfte und die Ehefrau die andere Hälfte. Wenn ein Testament vorhanden ist, wo der Herr die Frau als Alleinerbe drin stehen hat, dann erben die Kinder nur ein Viertel als Pflichtteil und die Frau hat dann 3/4 vom Erbe und die Kinder müssen sich mit dem Viertel zufrieden geben.

Wenn die Frau mit im Grundbuch steht ändert sich nur das Erbe, wenn Kinder vorhanden sind. Sind keine Kinder vorhanden, erbt sie die andere Hälfte. Denn eine Hälfte gehört ihr ja schon. Sind Kinder da, werden diese die Hälfte der Hälfte des Mannes erben und müssen sich das dann teilen. Und wenn ein Testament da ist, wo die Frau als Alleinerbe der Hälfte steht, müssen sich die Kinder mit dem Pflichtteil, was wiederum nur die Hälfte wäre von dem normalen Erbe, zufrieden geben.

Geschwister von den Verstorbenen oder Halbgeschwister haben überhaupt nichts zu erben. Nicht mal die Eltern eines Verstorbenen, wenn dieser verheiratet ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante: Ich muss dich da korrigieren. Sind keine Kinder vorhanden, dann erbt in dem Fall die Frau X. die Hälfte und die andere Hälfte würde an die Eltern von Herrn Y. fallen. Sind diese bereits verstorben, dann kommen Geschwister zum Zug. Daran sind schon manche Hinterbliebene ohne gemeinsame Kinder verzweifelt und mir selbst ist ein Fall bekannt, wo direkt die Existenz der Witwe in Gefahr war, weil sie in dem Haus ein Geschäft betrieben hat.

Nur in dem Fall ist eben eine gemeinsame Tochter vorhanden und somit sind die Verwandten von Herrn Y. aus der Sache raus. Es tritt die gesetzliche Erbfolge ein, die Ehefrau und Tochter zu je 50 Prozent an dem Erbe beteiligen. Da braucht es keinen Grundbucheintrag und auch kein Testament.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



@Punktedieb: Das ist aber sehr kurios. Ich kenne einen Fall, wo die Ehefrau ein Haus hatte und der Mann ohne Testament der Alleinerbe war. Die Eltern haben versucht auch ein Stück davon zu bekommen, aber sie sind leer ausgegangen. Der Mann hat das komplette Haus geerbt, weil sie verheiratet waren und keine Kinder hatten. Die Erbfolge sagt, dass der Mann erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind. Stirbt der Mann zusammen mit der Frau, dann geht man in der Erbfolge erst zurück und schaut, wer dann erbt, wenn keine Kinder vorhanden sind.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Dann gab es vielleicht andere Nachweise, die das rechtfertigen konnten. Aber im Normalfall bekommen eben die Verwandten des Erblassers die andere Hälfte, wenn keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Sollte aber der Mann das Haus bezahlt, aber aus irgendwelchen Gründen auf den Namen der Frau eingetragen worden sein, kann man das nachweisen und da sieht es wieder anders aus.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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