Hat man als Leasingnehmer immer eine Kaufoption?
Heutzutage kann man ja auch schon sehr viele Sachen leasen und dann bezahlt man eben eine gewisse monatliche Leasinggebühr für die vereinbarte Leasingdauer und fertig. Aber was ist denn eigentlich wenn man das Leasingobjekt nach Ablauf des Leasings kaufen möchte? Hat man da ein „verbrieftes“ Kaufrecht als Leasingnehmer oder ist das eher eine Kann-Regelung? Sollte man sich solch eine Kaufoption vorsichtshalber schon im Leasingvertrag mit verankern lassen oder lässt sich so etwas auch im Nachhinein gut regeln?
Ich würde da ehrlich gesagt in den Vertrag schauen. Ich gehe davon aus, dass eine derartige Klausel schon im Leasingvertrag stehen würde, wenn das denn eben möglich oder nicht möglich wäre. Ansonsten hilft es eben nur, das vorher mit dem Leasinggeber zu besprechen und das schriftlich festzuhalten, wenn das denn in Frage kommt oder nicht. Nur mündliche Absprachen bringen nichts, wenn im Vertrag das Gegenteil steht und niemand von uns kann dir sagen, zu welchen Konditionen du deinen Vertrag unterschrieben hast.
Rein grundsätzlich steht einem erstmal keine verbriefte Kaufoption zu. Schließlich handelt es sich beim Leasing ja von vornherein erstmal um einen Mietvertrag. Und diese Mietverträge regeln ja ganz klar, dass man ein Objekt für einen bestimmten Zeitraum für einen bestimmten Preis überlassen bekommt und es dann zurückgibt.
Sicherlich kann es dann schon mal sein, dass man sich dann überlegt, dass man es gerne kaufen möchte. Das muss man dann mit dem Vermieter besprechen. Aber wenn der dann nicht verkaufen möchte und nirgends extra eine Kaufoption in den Vertrag geschrieben wurde, dann ist das halt so. Auch kann es durchaus sein, dass der Vermieter bei einem nachträglichen Verkauf nochmal extra Gebühren verlangt.
Bei unserem Auto habe ich auch mal gefragt, ob ich es theoretisch am Ende der Leasingzeit kaufen könnte. Da wurde mir dann auch gesagt, an sich geht das Auto erstmal zurück. Aber wenn ich mich vorher melde, würde man schon versuchen, es an mich zu verkaufen. Aber ein Recht darauf habe ich nicht.
Sollte man von Anfang an vorhaben, etwas nach Ende der Mietzeit zu kaufen, dann sollte man gleich überlegen ob man daraus einen Mietkauf macht, sodass die gezahlte Miete mit dem Kaufpreis verrechnet wird oder man kauft halt einfach gleich.
In der Regel mietet man ja eigentlich etwas, weil man es gerade nicht kaufen möchte oder man etwas halt nur für einen bestimmten Zeitraum braucht.
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