Hassprediger Abou Nagie zu Recht wegen Betruges verurteilt?
Ibrahim Abou Nagie besitzt seit 1994 die deutsche Staatsbürgerschaft und kam als Flüchtling hier nach Deutschland. Bekannt wurde er durch seine umstrittene Koranverteilungsaktion. Nun bekam er eine Bewährungsstrafe von 3 Jahren aufgebrummt, weil er angeblich zu Unrecht Sozialleistungen bezogen hat. Haltet ihr das Urteil für gerecht? Wäre er eurer Ansicht nach ohne die Koranverteilungsaktion auch so angeprangert worden?
Da man in dem Fall von gewerbsmäßigen Betrug ausgehen kann, ist das Urteil doch angemessen. Was soll das damit zu haben, dass er Salafist ist? Schließlich muss er mehrfach falsche Angaben dem Amt gegenüber gemacht und zwei Spendenkonten geplündert. Was soll es dafür geben, ein Bundesverdienstkreuz?
Für mich vollkommen verdient, wenn ihm die Taten nachgewiesen worden sind. Er soll Sozialleistungen bekommen haben und diese bei Weitem nicht nötig gehabt haben. Es geht ja offensichtlich auch nicht um Peanuts!
Ansonsten ist seine Gesinnung normalerweise doch vor der Justizia egal! Immerhin heißt es doch so schön, dass vor dem Gesetz jeder gleich ist, egal welcher Zugehörigkeit (Kirche, Islam usw.) oder Nation. Das wäre mir daher jetzt neu, wenn man sagen würde, dass es nur daran liegt, dass er Korane verteilt hat.
Doch ich wäre mir fast sicher, dass die fundamentalistischen Islamprediger das jetzt genau so sehen sowie ihre Anhänger. Die werden jetzt natürlich sagen, dass das nur passiert ist, weil er den Koran verteilt, weil er den Islam eher salafistisch predigt usw. Klar, Verschwörer gibt es immer!
Spendengelder zu veruntreuen, das wäre doch auch Spendenbetrug oder? Schätze mal das alles in einem Strafmaß verhandelt wurde, was für den gewerbsmäßigen Betrug ja üblich ist. Hab den Fall jetzt nicht ganz unter Beobachtung gehabt. Hab eben gehört, dass er viel Geld vom Amt bekommen hat und eigentlich wohl nicht einen Cent nötig gehabt hätte. Er bekam also das, was jeder andere ebenso vom Amt zu erwarten hat, wenn man sie veräppelt. Eine Anzeige und vor Gericht eben das, was das Strafmaß hergibt.
Die Bewährung auf 3 Jahre ist üblich bei Erwachsenen. Das verwundert mich auch nicht und war Glück für ihn. Es gibt Bewährungszeiträume von bis zu 5 Jahren, hätte also auch sein können, dass man locker 10 Monate auf 5 Jahren Bewährung bekommt. Schade eigentlich, weil ich ihn für unbelehrbar halte und ich glaube, der wird noch auffällig werden!
Mit 13 Monaten auf drei Jahre Bewährung ist er daher auch sehr gut beraten. Es gibt bei gewerbsmäßigen Betrug ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren und das hätte anders ausgehen können. Mit Gefängnis war hier jedoch eh nicht zu rechnen, weil er nicht vorbestraft ist usw. Ein wenig Reue vor Gericht reicht auch oft aus, um einen Richter milde zu stimmen.
Man muss schon sagen, dass die Urteile gegen Rechtsgläubige härter ausfallen als gegen Rechtsradikale. Wir hatten in Thüringen kurz vor der letzten Wahl den Fall, dass herauskam, dass der Spitzenkandidat der NPD seine Mutter grün und blau geschlagen hat und auch eine Anklage wegen Verführung einer Minderjährigen fallen gelassen wurde, da zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Anklagen gegen ihn liefen.
Die Körperverletzung bei einem Familienangehörigen ist in der Regel ein Antragsdelikt, für dessen Verfolgung in der Regel kein öffentliches Interesse besteht. Das gilt ebenso für die meisten Fälle von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen.
Nur weil jemand Mitglied irgendeiner Partei ist oder andere Straftaten begangen hat, besteht nicht automatisch ein öffentliches Interesse. Haben die Mutter und die Minderjährige einen Strafantrag gestellt und aufrecht erhalten? Oder hat die Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses geprüft und nicht festgestellt? Was soll an dem Vorgehen nicht in Ordnung gewesen sein?
Man muss vielleicht einfach mal sagen, dass genug Urteile ein purer Witz sind, meinst Du nicht auch? Dein von Dir angemerkter Fall, sagt mir nichts, aber der hätte normalerweise dasselbe verdient, was er seiner Mutter antut, entschuldige, aber ich hasse es, wenn Männer Frauen schlagen und auch noch die eigene Mutter? Abartiges Stück!
Verführung Minderjährige? Gott, ich kotze gleich. Ja, leider ist es so, dass viele Rechte auf der einen Seite, die Kinderehen in vielen muslimischen Ländern verachten und selber wahre "Sex-Orgien" mit Kindern/Minderjährigen feiern. Ist leider so. In den USA zum Beispiel ist in einer Reportage deutlich sichtbar gewesen, dass auf einer rechtsradikalen Feierlichkeit außen auf dem Gelände, Zelte standen. Dort wurde dann Sex getrieben und die Reporter konnten auch feststellen, dass es meist sehr junge Dinger waren.
Ich habe vor kurzem von einem "Politiker" gelesen, der sich auch an mehreren Kindern vergangen hat. Er war Mitglied der NPD. Das Bild + Beitrag ging bei Facebook herum, man muss schon sagen, dass viele in der NPD, wenn man Google glaubt dort sehr auffällig einen abartigen Geschmack praktizieren, den sie jedem Andersdenkenden am liebsten mit dem Tod bestrafen würden.
Doch Fakt ist, dass die Ermessensspielräume vor Gericht eben zu beschissen gewählt sind. Überleg mal der Herr, der mehrere Jungen missbraucht hat und eine Tanzgruppe gegründet hat, wo er sich schön an die Kinder vergingen konnte. Es war mehrfacher Missbrauch angeklagt und zweimal Vergewaltigung. Dafür dann vor Kurzem war der Fall öffentlich geworden "nur" 6 1/2 Jahre zu bekommen, ist ein Witz. Zumal noch weitere Opfer verhandeln werden müssten.
Das ist Deutschland, daran gewöhne ich mich offensichtlich nie!
Was hat das mit Ermessensspielraum zu tun? Betrug ist ein Offizialdelikt. Hier muss die Staatsanwaltschaft ermitteln und bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben. Das ist dort ebenso vorgesehen wie bei Mord und Totschlag.
Wenn dagegen Familienmitglieder andere Familienmitglieder verprügeln, dann ist das zwar übel, aber es besteht im Allgemeinen kein öffentliches Interesse. Das Opfer kann Anzeige erstatten, wenn es das möchte. Aber gegen seinen Willen wird die Tat nicht verfolgt.
Das ist auch gut so. Denn viele Opfer gehen eben nicht auf Abstand zum Täter. Was meinst du, was denen blüht, wenn der Täter bestraft wird, weil die Nachbarn etwas gehört haben oder das Opfer in ärztlicher Behandlung war?
Möchte das Opfer das beenden, kann es das und die Anzeige wird auch verfolgt. Aber dann wird es eben auch Abstand halten und nicht noch stärker in Gefahr geraten. Das ist insgesamt also keine dumme Lösung, oder?
Genauso ist es bei den Minderjährigen. Wer Kinder oder von sich abhängige Jugendliche missbraucht, der muss bestraft werden. Da besteht auch ein öffentliches Interesse, das Opfer muss keine Anzeige erstatten.
Jetzt nehmen wir aber mich. Ich hatte mit 15 Jahren einen Freund, der war 23 Jahre alt. Das ist verboten, allerdings wird so eine Konstellation nur auf Antrag verfolgt. Ich hätte mich bedankt, wenn der Staat hier eingegriffen hätte. Dazu gab es keinen Grund. So schlecht ist unser Rechtssystem nun auch nicht.
Die Ermessenssache war bei mir auf die Urteile bezogen. Da ist zu viel Spielraum, wie zum Beispiel mit gewerbsmäßigem Betrug, wo es bis zu zehn Jahre gibt. Bei Missbrauch usw. Alles hat eine Maximalstrafe und dazwischen steht den Richtern eben frei, wie sie agieren, sodass es auch durchaus vorkommen kann, dass ein mehrfach vorbestrafter Frauenschläger trotzdem noch mit einem "blauen Auge" davon kommen kann.
Musste ich auch feststellen. Mein Ex-Freund hat mich geprügelt und gewürgt bis ich blau wurde. Ich habe Anzeige erstattet. Die wurde eingestellt, weil Aussage gegen Aussage bestand. Er war aber schon durch seine Ex-Freundinnen ( was mir nicht bekannt war) zu jeweils 1 Jahr auf Bewährung und einmal 6 Monate auf Bewährung verurteilt.
Dann hat er mich mitten auf der Straße verprügelt, weil er über die Anzeige sauer war. Das kam dann endlich vor Gericht und das Ende vom Lied war, dass er "nur" 24 Monate auf Bewährung bekam. Günstige Sozialprognosen sehe ich eben hier nicht.
Das war auf Ermessensspielraum bezogen, nicht, was angezeigt wird oder von staatlichem Interesse ist. Habe ich wohl falsch geschrieben. Sorry!
Wenn jetzt die Mutter eines minderjährigen Mädchens gegen den Freund(23) und machen wir mal Mädchen (15) erstattet hätte, dann gibt es vor Gericht trotzdem Ärger. Da spielt es keine Rolle, wenn das Mädel sagt, das alles freiwillig ist. Es gibt wahrscheinlich nur sehr wenig, weil ihre Aussage dazu beigetragen hat. Doch wenn Mama das verfolgt, kann es eben, je nach Richter und Staatsanwalt, durchaus passieren, dass es ne "Rüge" gibt, weil mehr ist das auch nicht.
Zum Eingangspost bleibt daher weiterhin zu sagen, dass Abou Nagie noch mit 13 Monate sehr gut bedient ist, wenn man bis zu 10 Jahre für gewerbsmäßigen Betrug als Maximalstrafe in Erwägung ziehen kann. Doch es kommt eben auch immer auf die Verhältnismäßigkeit an.
Da die Gerichte trefflich darum streiten, ob der wiederholte Betrug bei Sozialleistungen, auch wenn er definitiv vorsätzlich begangen worden ist, gewerbsmäßig ist, ist das Urteil immer noch im Rahmen. Wie man das findet, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Gewalt in der Familie ist leider häufig ein Kavaliersdelikt. Da kann aber das Gesetz nichts für, hier liegt die Verantwortung bei den Richtern. Ich fände andere Regelungen besser, aber ohne die passende Infrastruktur holt das Gesetz das beste heraus. Für eine Veränderung müssten erst mehr Frauenhäuser und unbürokratische Hilfen her. Sonst bleiben genau die Opfer auf der Strecke.
Mein Beispiel mit Freund sollte nur zeigen, dass Mischdelikte nicht per se schlecht gedacht sind. Denn wäre das Verhältnis problematisch gewesen, hätte man eingreifen können. Andere Fälle sind dagegen auf jeden Fall problematisch und es muss verfolgt werden, egal was die direkten Angehörigen sagen.
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