Hartz4 nach Arbeitsantritt beantragen?

vom 18.01.2015, 01:43 Uhr

Frau A bezog im Dezember Arbeitslosengeld I. In ihrem eigenen Interesse hat sie sich selbst einen Job besorgt, noch bevor sie bei der Arbeitsagentur wirklich beraten wurde, was die Arbeitssuche betrifft.

Sie konnte nun sehr kurzfristig über einen Zeitarbeitsfirma einen Job bekommen, den sie natürlich vor Arbeitsbeginn der Arbeitsagentur mitgeteilt hat. Dort sagte man ihr, sie bekomme das Arbeitslosengeld anteilig bis zum 10.Januar zum Monatsende ausgezahlt. Ab dem 10.Januar bekommt sie als Angestellte Lohn von der Zeitarbeit.

Zuerst freute sich Frau A, dass sie so schnell etwas gefunden hat und der neue Job macht auch Spaß. Vor allem dachte sie damit direkt wieder unabhängig vom Amt zu sein. Doch nun scheint es genau anders herum, denn die Zeitarbeitsfirma zahlt zum 10.Februar nur einen anteiligen Lohn für den Januar (vom 10. bis zum Monatsende). Frau A arbeitet im Januar zudem aufgrund von Schulungen einige Stunden weniger als es später der Fall sein wird- und bekommt natürlich entsprechend weniger Geld.

Von den neun Tagen Arbeitslosengeldanspruch aus dem Januar kann Frau A jedoch nicht einmal ihre Miete zahlen, die natürlich zum Monatsanfang fällig ist. Auch Strom, KfZ-Versicherung und der tägliche Bedarf wollen natürlich gezahlt werden. Dies wäre mit dem anteiligen Lohn, den sie im Februar erhält auch kaum möglich. Zudem kommt dieses Geld zu spät um Anfang Februar die fälligen Zahlungen zu leisten.

Wohngeld wäre auch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und zudem dauert die Beantragung sehr lange. Frau A hingegen benötigt Ende Januar Geld und ein Dispo kommt leider nicht in Frage. Und selbst wenn, kann es doch nicht sein, dass man Schulden machen müsste, um bei einer Zeitarbeitsfirma für einen niedrigen Stundenlohn zu arbeiten.

Frau A fragt sich nun, ob sie Hartz4 beantragen muss. Ist dies noch möglich oder hätte sie dies vor Arbeitsaufnahme tun müssen? Kann Frau A dies auch online oder telefonisch machen? Denn in ihrem Job arbeitet sie weiter entfernt, wo sie mit einer Art Shuttle-Bus morgens um sieben Uhr hinfährt und nachmittags nie vor vier Uhr zurück kommt. Sie müsste sich also gleich einen ganzen Tag frei nehmen, was zum einem ihr kleines Gehalt weiter schmälern würde und außerdem hat sie Angst deshalb gleich negativ aufzufallen.

Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie Frau A die Zeit bis zum regelmäßigen Lohn überbrücken kann ohne sich zu verschulden? Gibt es eventuell bei der Arbeitsagentur Beihilfen die rückzahlungsfrei sind? Frau A hat langsam das Gefühl es wäre besser, wenn sie den Job nicht angenommen hätte- dann wäre zumindest die Miete für den nächsten Monat sicher. Wer weiß Rat?

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das Problem hätte Frau A. auch, wenn sie später eine Anstellung gefunden hätte und sich weiter im Bezug von Arbeitslosengeld 1 befunden hätte, auch wenn sie da am Monatsende bezahlt werden würde. So weit ich weiß, wird Arbeitslosengeld 1 doch rückwirkend bezahlt oder? Also am 31.1. für den Januar oder? Im Arbeitslosengeld 2 Bezug wird nämlich zum 1.2. für den Februar ausgezahlt und wenn man zum 1.2. eine Anstellung beginnt, bekommt man vom Amt keine Leistung mehr.

Aus diesem Grund denke ich, wird Frau A. keine Leistungen aus dem Arbeitslosengeld 2/ Hartz 4 Topf bekommen. Zumindest keine regulären Leistungen. Was Frau A. allerdings versuchen kann, ob sie ein zinsfreies Darlehn bekomme kann. Ich würde das zu erst bei dem Amt versuchen, welches das Arbeitslosengeld 1 bezahlt. Erst dann würde ich mich an das zuständige Sozialamt wenden.

Manche Arbeitgeber lassen sich auch auf einen Vorschuss ein. Die Situation ist den Arbeitgebern ja generell nicht unbekannt. Das ist auch nichts, wofür man sich schämen muss. Wäre auf alle Fälle der unbürokratischste Weg.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


@Little Sister Stimmt, Arbeitslosengeld I wird rückwirkend gezahlt und im Gegensatz zu Hartz4 taggenau. Das führt dazu, dass Frau A am Monatsende vom Januar etwa 400 Euro erhält. Ihre Miete, sowie Strom- und Fahrzeugkosten sind allerdings weitaus höher. Der im Februar gezahlte Lohn für den halben Januar wird etwas höher sein, allerdings insgesamt auch geringer als die regulären, monatlichen Abbuchungen.

Hätte Frau A zum 01.02. angefangen würde sie Ende Januar ihr volles Arbeitslosengeld I bekommen, im Februar gar nichts und Anfang März dann ein volles Gehalt. Problematisch wäre auch das, aber insgesamt stünde dabei mehr Geld zur Verfügung, als bei der jetzigen Konstellation. Zudem könnte Frau A mit ihrem Vermieter klären, dass die Miete einmalig erst am 10. gezahlt wird, wenn die Zeitarbeitsfirma zahlt. Aber so wie es jetzt ist klappt es nicht und Frau A hat im Februar weniger als eine halbe Hartz4 Leistung.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn das Einkommen für Januar wirklich unter dem aktuellen Arbeitslosengeld 2 Satz liegen sollte, kann Frau A. theoretisch Leistungen beantragen. Problematisch wird nur sein, dass sie die Leistungen quasi erst beantragen kann, wenn sie einen Nachweis über das Einkommen für Januar hat. Was ja dann frühestens Mitte Februar wäre, wenn ich mich nicht ganz irre.

Was aber wahrscheinlich am Grundproblem nichts ändern wird. Ein zinsloses Darlehn, ob nun von der Arbeitsagentur oder vom Arbeitgeber, wären nun die einzigen Optionen, die mir spontan einfallen würde.

Die Agentur für Arbeit bewilligt aber oftmals einen Zuschuss zu den Fahrtkosten, wenn man eben damit aus der Arbeitslosigkeit raus kommt. Da soll sich Frau A. mal nach erkundigen. Das würde zumindest eine kleine Hilfe sein.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Der unkomplizierteste Weg wird wohl das Gespräch mit dem Vermieter sein. So dass eben die Miete im Februar einmalig später bezahlt wird. Sollte sie schon recht lange in ihrer Wohnung wohnen, wäre es auch eine Option zu fragen, ob sie für den Februar nur die Nebenkosten bezahlt und die Kaltmiete dann vielleicht auf die Monate März, April und Mai als Rate verteilt.

Denn egal, ob sie nun Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beantragen würde, könnte sie die Zahlung erst später bekommen. Die entsprechenden Anträge werden erst bearbeitet, wenn alle Unterlagen komplett sind und das ist eben Mitte Februar. Wobei Zeitarbeitsfirmen auch ohne große Diskussionen Abschläge auszahlen. Ich kenne diese Regelung jedenfalls von mehreren solcher Firmen.

Einen Fahrtkostenzuschuss wird sie kaum bekommen, wenn sie mit diesem Bus fährt. Zumindest klingt es so, als wenn der Arbeitgeber das zur Verfügung stellt und damit keine Kosten für die Arbeitnehmer vorhanden sind. Allerdings gibt es wohl die Möglichkeit, dass Frau A eine Art Darlehen bei der Agentur für Arbeit beantragt. Das gibt es als Überbrückung bei der Jobaufnahme. Die Bearbeitung soll wohl auch schneller gehen, als bei anderen Leistungen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Es geht eben nicht darum irgendwo Geld geliehen zu bekommen, sondern darum, dass ihr dieses Geld dann in den anderen Monaten fehlen würde. Es kann doch nicht sein, dass man Schulden machen muss, um zu arbeiten.

Die Arbeitsagentur versprach die Abmeldung zügig zu bearbeiten. Weitere Unterlagen gibt es für Januar nicht, da eben nur dieser Arbeitslosengeld I Anteil von etwa 400 Euro gezahlt wird. Bei Hartz4 gilt doch das Zuflussprinzip?

Deshalb dachte ich, dass eine Hartz4-Meldung der beste Weg wäre. Aber dadurch würde Frau A einen Tag nicht arbeiten können, vielleicht sogar zwei und das Geld fehlt dann zusätzlich. Es fahren morgens früh immer mehrere Personen zu Einsätzen und wenn Frau A da nicht mitfährt, dann ist der Arbeitstag und je nach Situation auch der nächste Tag für sie unbezahlt.

Die Fahrtkosten zu einem Treffpunkt muss Frau A ebenfalls selbst tragen. Die 30,00 Euro monatlich für Benzin sind aber nicht das Problem, sondern eher die etwa 500 Euro, die zum Leben fehlen.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Der Antrag zum Arbeitslosengeld II wird aber erst bearbeitet, wenn Frau A die erste Gehaltsabrechnung vorlegen kann. Und dann ist das auch nicht innerhalb von ein paar Tagen erledigt, so dass ich davon ausgehe, dass Frau A frühestens im März mit einem Bescheid und damit auch mit Geld rechnen kann. Vorausgesetzt, dass ihr eben Geld zusteht. Auch beim Wohngeld läuft das so. Es wäre also sinnvoll mit dem Vermieter zu reden. Denn diesen erreicht man oftmals auch telefonisch.

Klar, das Geld, was man ihr da vorerst stundet, fehlt dann in den kommenden Monaten. Aber es wäre eine Alternative, die schnell und unbürokratisch zu regeln ist. Man kann es als Schulden ansehen, aber eben auch nur als Aufschiebung der Zahlung. Und es trifft eben jeden Menschen, der aus der Arbeitslosigkeit kommt und einen Job beginnt. Hätte Frau erst zum 01. Februar begonnen zu arbeiten, dann hätte sie zwar das volle Arbeitslosengeld I für Januar bekommen, aber den erste Lohn erst im März, wenn eben auch wieder Miete, Strom und andere laufende Kosten anstehen.

Egal, wie man es macht, man wird immer eine gewisse Zeit irgendwie überbrücken müssen. Und gerade bei Zeitarbeitsfirmen ist es eben auch recht normal, dass die Angestellten sich Abschläge vor der eigentlichen Lohnzahlung auszahlen lassen können. Damit hat Frau A zwar nicht mehr Einnahmen, aber sie kann die Einnahmen so verteilen, dass sie zu ihren Ausgaben passen. Das Geld muss sie auch nicht extra zurück zahlen, weil es beim Lohn dann abgezogen wird, bevor er überwiesen wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich bin mir weiterhin ziemlich sicher, dass bei Hartz4 das Zuflussprinzip gilt. Das bedeutet, dass der Geldzufluss angerechnet wird, der im Anspruchsmonat gezahlt wird. So war es zumindest bei mir selbst noch vor wenigen Jahren. Dass mein Gehalt für den Vormonat war, als ich noch im Leistungsbezug war, interessierte nicht.

Demnach wird bei Frau A hoffentlich anders herum sein. Im Januar wird sie noch gar keinen Lohn bekommen und im Februar einen halben Januarlohn. Bei der ARGE wird sie somit zu den Aufstockern gehören. Davon hat Deutschland ja immer mehr. Sie hat nun nächste Woche einen Termin bekommen, nachdem der Sachbearbeiter ihr telefonisch auch sowas wie "Miete später zahlen" erzählen wollte.

Wohngeld wären etwas mehr als 100 Euro im Monat und mit dem Arbeitslosengeld I würde beides gerade zur Deckung der Miete reichen. Dann wäre noch kein Strom, kein Telefon, kein Auto gezahlt und der Kühlschrank leer. Dass es jeden Menschen so trifft, kann ich auch nicht bestätigen. Mein Arbeitslosengeld I reichte damals nicht aus, bzw. war geringer als Hartz4, so dass ich direkt Hartz4 bekommen habe. Dieses gab es im Voraus und somit sogar für den ersten Arbeitsmonat, da mein Arbeitgeber immer zwischen dem 02. und 05. zahlte.

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» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Du schreibst, dass Frau A rund 400 Euro vom anteiligen Arbeitslosengeld erhält. Dazu haben wir drei Arbeitswochen im Januar. Bei einem Mindestlohn von den gesetzlichen 8,50 Euro, einer Arbeitswoche mit fünf Arbeitstagen je acht Stunden komme ich auf einen Nettolohn von rund 1020 Euro bei Steuerklasse I. Damit wären wir bei etwa 1.400 Euro, die Frau A bekommt und da sollte sie doch ihr Leben finanzieren können.

Und egal, nach welchem Prinzip Arbeitslosengeld II nun berechnet wird in dem Fall. Das Geld wird sie auf keinem Fall im Februar bekommen. Sie wird sich also, wenn sie mit dem Geld so nicht reicht, wohl oder übel eine andere Lösung einfallen lassen müssen. Die Ämter rechnen nicht so schnell und vier Wochen sollte sie da mindestens einplanen bis sie einen Bescheid bekommt und da ist dann auch schon Ende Februar.

Bis dahin wollen eben der Vermieter, Stromversorger, Versicherungen etc. ihr Geld und Frau A muss auch Lebensmittel kaufen. Mir ist das irgendwie nicht so ganz klar, warum sie sich nur auf die Ämter stützen will, wenn andere Lösungen wesentlich einfacher erscheinen. Wenn sie zum Monatsbeginn nicht genug Geld hat, dann muss sie so oder so Gespräche mit dem Vermieter und vielleicht dem Stromversorger führen. Und solange sie vor dem Zahltag von selbst die Karten auf den Tisch legt, wird sie wohl mehr erreichen, als wenn erst Mahnungen kommen.

Wenn Frau A Wohngeld zustehen sollte und es wirklich um die 100 Euro pro Monat sind, dann kann sie ja mit einer Nachzahlung rechnen. Reicht sie im Januar den Antrag ein, selbst wenn die Nachweise noch nicht komplett vorhanden sind, bekommen sie ja auch ab diesem Monat das Geld. Diese Nachzahlung kann sie dann ja gleich zum Ausgleich der offenen Zahlungen nutzen, wenn sie die Miete verhandeln würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich brauche das nun mal mit Zahlen und du kannst mir sagen, ob das nun stimmt oder nicht.

Frau A. beginnt am 10.1. eine neue Tätigkeit. Gehen wir nun mal rein fiktiv (und weil es sich besser rechnen lässt) von 20 Arbeitstagen im Monat aus und gehen wir von einem Lohn von 50 Euro pro Arbeitstag aus.

Die Agentur für Arbeit bezahlt Frau A. Leistungen für die 9 Arbeitstage vor Arbeitsantritt. Das sind dann 450 Euro. Der Arbeitgeber zahlt seine Gehälter erst im Folgemonat zum 10. aus. Bei einem vollen Monat quasi den Lohn vom 1. des Monats bis zum Monatsletzten. Da Frau A. aber erst am 10. dort anfängt zu arbeiten, bekommt sie nur die Tage vom 10. bis zum Monatsende bezahlt. Da in den ersten Arbeitswochen noch Einarbeitung etc. anfällt, ist der Lohn eh schon geringer, wie er bei vollem Arbeitsumfang wäre. Ist das so richtig?

Du schreibst, du wirst dann mit deinem Arbeitseinkommen für Januar unter dem derzeitigem Arbeitslosengeld 2 Satz liegen. Das halt ich durchaus für möglich. Ich komme zwar, bei einer Arbeitszeit von acht Stunden täglich und fünfzehn Arbeitstagen und einem Mindestlohn von 8,50 Euro auch auf 1020 Euro Gehalt, da gehen ja aber noch Steuern und Versicherungen runter. Außerdem hast du geschrieben, dass du im Januar noch nicht die volle Stundenzahl arbeitest, deshalb gehe ich davon aus, dass dein Gehalt wesentlich niedriger sein wird.

Fakt ist, Frau A. wird am 1.2. nur das anteilige Arbeitslosengeld auf ihrem Konto haben, welches vielleicht gerade mal die festen Kosten deckt. Fakt ist auch, dass Frau A. bis zum 10. Februar sonst kein Geld hat. Fakt ist auch, dass in Deutschland niemand unter dem Arbeitslosengeld 2 Satz leben muss. Leider verlangen die Ämter aber einen Verdienstnachweis, den Frau A. eben auch erst um den 10. Februar rum haben wird. Somit wird das Amt auch erst ab dann Leistungen zahlen. Die Leistungen werden allerdings rückwirkend zur Antragsstellung bezahlt. Sollte Frau A. also frühzeitig Leistungen beantragen und den Verdienstnachweis dann im Februar vorlegen, wird man ihr dann das Geld zahlen.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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