Hartz4 nach Arbeitsantritt beantragen?

vom 18.01.2015, 01:43 Uhr

@LittleSister: Du hast Recht. Ich habe da die falsche Zahl übernommen. Der Nettolohn liegt bei rund 820 Euro. Wobei ich persönlich noch nie erlebt habe, dass man während der Einarbeitungszeit weniger Lohn bekommt. Auch in meinem Bekanntenkreis hat davon noch niemand berichtet. Ich kenne Leute, die seit Jahren bei Zeitarbeitsfirmen arbeiten, die müssten ja dann ständig weniger Geld bekommen, weil sie beim neuen Entleiher erst eingearbeitet werden müssen.

Aber der Knackpunkt bleibt noch immer, dass eben eine gewisse Zeit irgendwie überbrückt werden muss. Vom Amt, egal welches man nun nimmt, kann sie zu Anfang Februar keine Zuschüsse erwarten und somit bleibt das Problem, dass eine andere Lösung gefunden werden muss, wenn man Mahnungen und vielleicht sogar eine Abmahnung durch den Vermieter vermeiden will.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Trisa hat das doch aber in ihrem Eröffnungspost klar geschrieben:

Frau A arbeitet im Januar zudem aufgrund von Schulungen einige Stunden weniger als es später der Fall sein wird- und bekommt natürlich entsprechend weniger Geld.

Etwas, was ich durchaus auch kenne. Oftmals werden diverse Schulungen eben nicht bezahlt oder man arbeitet in den ersten Tagen keine volle Stundenzahl, aus welchen Gründen auch immer.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


Was aber am eigentlichen Problem auch nichts ändert. Das Geld wird zumindest im Februar nicht reichen. Und die einfachsten Lösungen, selbst wenn sie kurzfristige Schulden bedeuten, werden abgelehnt. Wo da die Logik ist, kann ich nicht nachvollziehen. Sicherlich ist das Risiko vorhanden, dass der Vermieter die Miete pünktlich haben will. Aber selbst dann dürften noch andere Möglichkeiten vorhanden sein, um diesen einen Monat zu finanzieren. Von den Ämtern bekommt sie das Geld nicht zu der Zeit, wo es benötigt wird.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Trotzdem ist es doch durchaus legitim, dass sie hier fragt, ob uns andere Möglichkeiten einfallen? Mir würden nämlich auch unendlich viele Gründe einfallen, warum die von dir vorgeschlagenen Punkte nicht gehen. Nicht jeder hat einen Dispo, nicht jeder hat einen Vermieter, mit dem er reden kann und so weiter. Warum man nun versucht, Trisa zu überzeugen, dass sie kein Recht hat, hier nach zu fragen und ihr die Frage vorzuwerfen, verstehe ich nicht wirklich.

Es gibt die Möglichkeiten einen zinslosen Darlehns von der Stadt. Wie man das aber genau beantragt, weiß ich nicht. Ich persönlich würde das in vielen Situationen auch als einfacher empfinden, als mit dem Vermieter zu sprechen, den meine finanzielle Situation nichts angeht oder mein Konto damit zu überziehen und dafür Zinsen zu bezahlen.

Fakt ist weiterhin, es sollte jeder der Möglichkeit haben, mit einer Arbeitsstelle besser da zu stehen, als mit Sozialleistungen. Und Trisa hat da nicht ganz unrecht, wenn sie sagt, es kann nicht sein, dass Frau A. mit dem neuen Job weniger Geld hat als ein Leistungsbezieher. Wenn du für dich die Variante wählst, eben das Konto zu überziehen, mit dem Vermieter und dem Stromversorger zu verhandeln, dann ist das deine Entscheidung, die sich aber nicht allgemeingültig auf alle anderen Menschen umlegen lässt.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Es geht doch nicht darum welcher Vorschlag die angeblich beste Lösung ist, sondern darum einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Darlehen von der Stadt werden vermutlich nicht überall möglich sein. Dazu käme noch die Variante, dass man sich deswegen mit der Familie oder mit Freunden bespricht, ob da jemand helfen kann. Ich finde es persönlich nur ein wenig engstirnig, wenn man nun auf die Ämter beharrt.

Sicherlich ist es richtig, dort Leistungen zu beantragen, wenn sie einem zustehen. Das will ich gar nicht an Abrede stellen. Nur fließen die Geld von dort einfach zu spät, um das eigentliche Problem überhaupt zu lösen. Wobei ja der Mindestlohn genau die Problematik lösen sollte, dass man trotz Job noch ergänzende Leistungen benötigt. Nur wird es immer wieder Menschen bei der Jobaufnahme treffen, dass da Überbrückungsgelder nötig sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Punktedieb hat geschrieben:Ich finde es persönlich nur ein wenig engstirnig, wenn man nun auf die Ämter beharrt.

Frau A beharrte keineswegs nur auf Ämter, sondern hat wie bereits im Eingangsposting geschrieben, sich selbst einen Job gesucht, um eben nur kurz Arbeitslosengeld I zu beziehen. Dieses stand ihr zu, da sie zuvor drei Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Während Kolleginnen von Frau A, die ebenfalls von der Arbeitslosigkeit betroffen waren nun erstmal eine Weile ihr Leben genießen wollen und/oder Urlaub machen, hat Frau A sich Arbeit gesucht und auch den erstbesten Job angenommen, anstatt zu warten bis sie Mitte Februar ein Erstgespräch hat bei der Behörde, die sie unterstützen sollte.

Frau A war mittlerweile beim Jobcenter und nach einigen Problemen dort, weil einmal die Technik angeblich komplett ausgefallen war und ein anderes Mal die Sachbearbeiterin verschwunden war, hat sie nun ihren Antrag abgegeben und ihr wurde versprochen, dass die Leistungen spätestens Anfang Februar gezahlt werden.

In Geld schwimmen wird sie natürlich trotzdem nicht, da die aufstockenden Leistungen dazu führen, dass sie ein paar Euro mehr hat als ein Hartz4-Empfänger, der nicht arbeitet. Damit findet sich Frau A gerne ab, zumal die ja weiß, dass dieses nur bis März so ist und sie dann regelmäßig ihr Einkommen bekommt.

@Punktdieb Abgesehen davon, dass du Brutto und Netto verwechselt hast, passt deine Berechnung auch so nicht richtig, da Frau A eben keine acht Stunden arbeitet. Weniger Geld bekommt sie für die Schulungen zwar nicht, aber keine zusätzlichen Gelder, wie es später der Fall sein wird.

Außerdem kann Frau A am Anfang keine Überstunden machen, wie es später öfter der Fall sein wird. Zudem musste Frau A nun zweimal einen Tag frei nehmen, um die Sache auf dem Amt zu klären. Diese Tage werden nicht bezahlt.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Dass Frau A. auf die Ämter beharrt war auf die Antragsstellung bezogen und nicht darauf, dass sie überhaupt erst mal den Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen musste. Wobei es dann zu den Pflichten des Antragstellers beziehungsweise Leistungsbeziehers gehört sich um einen neuen Job zu bemühen. Von daher hat Frau A. bis dahin alles richtig gemacht.

Es ging mir einzig um die Fakt, dass Frau A. diesen finanziellen Engpass unbedingt über einen Antrag zum ergänzenden Arbeitslosengeld II stellen wollte und wohl mittlerweile auch hat. Wäre man da für andere Vorschläge offener gewesen, hätte man sich die zwei unbezahlten Freistellungen vielleicht sogar sparen können.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Frau A hat diese Möglichkeit des Hartz4-Antrages keinesfalls als erstes in Betracht gezogen, sondern nachdem sie selbst erkannte, dass da ein großes Problem auf sie zukommt zuerst selbst überlegt, wie man dieses lösen kann und auch mit Freunden darüber gesprochen.

Im Gespräch mit mir, fielen durchaus auch andere Wege, die aber allesamt dazu geführt hätten, dass Frau A Schulden macht, bzw. Zahlungsverpflichtungen erst später erfüllt. Freunde und/oder Familie hätten ihr sicherlich auch Geld geliehen, jedoch wird Frau A auch zukünftig nie so viel zur Vergügung haben, dass sie es problemlos zurückzahlen kann. Zudem besteht das Risiko, dass Frau A innerhalb der Probezeit gekündigt wird und somit weitere finanzielle Schwierigkeiten bekommt.

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3297 » Talkpoints: 31,17 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Irgendein Risiko hat man immer. Und er garantiert denn Frau A. dass sie ergänzendes Arbeitslosengeld II überhaupt bekommt und wenn sie einen positiven Bescheid hat, dass das Geld auch dann da ist, wenn sie es benötigt? Gerade hier sollte man so weitsichtig sein und wissen, dass dies schneller schief gehen kann, als wenn man eben eine Lösung mit Schulden annimmt.

Selbst nach zehn Jahren Arbeitslosengeld II werden noch immer genug Anträge falsch berechnet. Sonst würden ja nicht so viele Klagen gegen die Agentur für Arbeit laufen. Und dann kurz vor knapp mit jemanden eine Einigung zu finden ist weitaus schwieriger, als wenn das vor einer Woche angesprochen worden wäre.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Kann man das wirklich so kompliziert machen? Das die gute Frau keinen einzigen Cent Rücklagen hat, ist doch nicht das Problem ihres neuen AG. Im Normalfall sollte man für Miete, Strom, ect. immer ein paar Euro am Ende des Monats über haben. Hat man dies nicht - braucht man einen Dispo. Bekommt man keinen, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob man nicht komplett etwas ändern sollte. Natürlich kommen diese Überlegungen jetzt zuspät. Für den Moment wäre die einfachste Lösung: den Vermieter um eine verspätete Mietzahlung bitten. Allerdings hat die Frau doch Ende Februar das gleiche Problem: denn auch da kommt das Gehalt erst wieder am 10. :whistle:

» Brigitte1968 » Beiträge: 84 » Talkpoints: 22,39 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^