Handy verkaufen trotz Ratenkauf

vom 08.02.2016, 10:15 Uhr

Ich habe mir vor gut einem Jahr ein Galaxy mit Ratenzahlung gekauft. Es hat auch alles geklappt, genau so, wie es vorher vereinbart wurde. Ich habe jetzt bloß folgendes Problem: Ich bin sehr unzufrieden mit Samsung und habe mich nun entschieden, mich von dem Handy zu trennen und es durch ein anderes zu ersetzen.

Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob ich das Handy überhaupt schon verkaufen darf, weil ich die Raten noch nicht vollständig abbezahlt habe. Ich bräuchte Infos dazu, wie da die rechtliche Situation genau aussieht. Kann mir da hier vielleicht jemand helfen? Weiß da einer mehr, was ich in dieser Situation genau darf und was eben nicht?

» Jajo » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,76 »



Ich an deiner Stelle würde es nicht verkaufen. Ich kenne mich da zwar rechtlich nicht aus, aber du hast es ja noch nicht vollständig bezahlt. Heißt es ist noch nicht zu 100% in deinen Besitz übergegangen. Ich gehe zwar davon aus das du die letzten Raten auch ganz normal zahlst und das Handy dann dir gehört, aber zur eigenen Sicherheit würde ich warten. Jetzt hast du das Handy ja wahrscheinlich schon etwas länger, denke da kommt es dann auf die paar Monate auch nicht an. Und wenn es dir so nicht zusagt, lass es liegen, dann kommen keine weiteren Gebrauchsspuren hinzu.

» Kobe » Beiträge: 472 » Talkpoints: 72,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bringt Klarheit. Normalerweise findet sich dort ein Satz wie, die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Damit ist der Weiterverkauf ohne Zustimmung des Verkäufers nicht erlaubt.

» cooper75 » Beiträge: 13426 » Talkpoints: 518,78 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Da hilft nur ein Blick in den Kaufvertrag - oder ein Anruf beim Verkäufer/Finanzierer.

Ist das Handy über einen Mobilfunkanbieter finanziert, hat man meistens schlechte Karten. Man kann zwar versuchen, mit dem Anbieter zu verhandeln (bspw. das "OK" für einen vorzeitigen Verkauf bei Aufrechterhaltung der Ratenzahlung oder die sofortige Ablösung des Restbetrages anbieten), aber ob sich der Vertragspartner darauf einlässt bleibt fraglich. Ich hatte es bisher einmal versucht und bekam als Antwort ein "Nein". Möglich, das andere Anbieter des etwas flexibler handhaben.

Ist das Handy nicht zweckgebunden finanziert ("normaler" Ratenkredit über eine Bank), so ist der Verkauf vor dem Ablösen des Restbetrages meistens kein Problem bzw. viele Verträge erlauben es auch, den offenen Bertrag vorzeitig abzulösen.

» masc-online » Beiträge: 101 » Talkpoints: 61,03 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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