Haftung wenn bei Zahlung mit Kreditkarte nicht aufgepasst

vom 29.01.2018, 20:47 Uhr

Frau Schussel arbeitet als Servicekraft in der Gastronomie. An einem Abend, wo es sehr voll war und sehr stressig im Lokal passierte ihr was, was normal nicht passieren sollte. Sie hat bei einem Gast abkassiert, der mit Kreditkarte zahlen wollte und hat nachdem der Gast die Pin eingegeben hat, nicht darauf geachtet, dass da stand "Zahlung nicht erfolgt". Sie gab dem Gast diese "Quittung" und auch für die Kasse eine Quittung und als sie in der Nacht die Kasse machte, fiel das auf.

Es fehlen nun ca. 100 Euro dadurch in der Kasse. Wer ist für diese "Nichtzahlung" nun haftbar? Der Gast wird sich ja wohl kaum noch melden. Sollte so eine Differenz dann durch den Chef behoben werden oder ist die Servicekraft dafür zuständig und muss den Differenzbetrag zahlen? Wie sieht das rechtlich aus?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Leider haftet hier der Gast nicht, denn er hat sich ja korrekt verhalten. Selbst wenn der Gast mit nicht gedeckter Karte gespeist hat trifft ihm keine Schuld, denn beim Zahlvorgang wäre es ja aufgefallen. Dann hätte der Gast Schuld und müsste den entstandenen Schaden sprich die Rechnungssumme begleichen. Das ist leider hier aber nicht der Fall.

Benutzeravatar

» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^