Haftung bei Diebstahl im Urlaubshotel

vom 04.10.2018, 14:37 Uhr

Jeder von uns ist ja sicherlich schon mal in Urlaub gefahren, geflogen oder geschippert. Nicht selten kommt es vor, dass auch in den Urlaubshotels oder auf dem Kreuzfahrtschiff Dinge gestohlen werden. Aber wer haftet in so einer Situation? Ist das Hotel oder das Kreuzfahrtschiff gegen Diebstahl versichert und zahlt man die Versicherung praktisch bei der Buchung mit? Oder ist jeder Gast selbst verantwortlich für seine eigenen Sachen? Ist das länderabhängig? Oder ist das einheitlich geregelt? Sollte man sich da vor dem Urlaub erkundigen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe es eben einmal nachgelesen und in aller Regel haftet wohl der Hotelbetreiber, wenn Dinge der Gäste gestohlen werden. Davon gibt es gewisse Ausnahmen, wie zum Beispiel, wenn die Dinge bei einem Raubüberfall entwendet wurden, weil das eben etwas anderes ist als ein „normaler“ Diebstahl, wie er in Hotels leider häufig vorkommt. Aber abgesehen von so gewissen Ausnahmen ist wohl der Hotelbetreiber derjenige, der für die Diebstähle haftet.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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