Haftet ein Unfallverursacher auch privat für den Schaden?
Meinem Schwager ist einer in das Auto reingefahren und nun stellt sich das ganze als wirtschaftlicher Totalschaden dar. Um das Auto nun so hinzustellen, wie es mal war, müsste er nun rund 5 Tsd. Euro aus eigener Tasche dazu bezahlen. Nun frage ich mich, ob man in solchen Fällen wirklich auf dem Schaden sitzenbleibt oder man sich nicht auch an den Unfallverursacher wenden sollte. Habt ihr da Erfahrungen mit ähnlichen Fällen und könnte es nicht sein, dass vielleicht auch die Privathaftpflichtversicherung des Unfallverursachers einspringen sollte? Welche Möglichkeit fiele euch sonst noch ein?
Warum sollte ein Unfallverursacher über den tatsächlichen Schaden hinaus haften? Das ist total unsinnig und deshalb auch nicht der Fall. Wenn man unsinnigerweise ein Auto teuer wieder herrichten lassen möchte, das man für viel weniger Geld wieder beschaffen, also kaufen, kann, dann ist das das reines Privatvergnügen des Geschädigten.
Er kann natürlich die Entschädigung der Versicherung für die Reparatur des Unfallwagens einsetzen und auf einen Kauf als Ersatz verzichten. Aber dann muss er eben für die Kosten, die darüber hinausgehen, auch selbst aufkommen. Der Unfallgegner hat Schadenersatz geleitet, indem ein gleichwertiger Ersatzwagen gekauft werden könnte. Wenn man das nicht möchte, ist das nicht mehr das Problem des Unfallverursachers.
Mir fällt da sofort der Begriff Vollkasko ein. So wie ich das sehe, zahlt diese Art Extra-Versicherung nur für Schäden, die der Autobesitzer selbst verschuldet hat. Also im vorliegenden Falle nicht. Diese Schäden wären durch die KFZ-Haftpflichtversicherung geregelt. Es gibt aber bestimmt auch Experten, die eine KFZ-Versicherung empfehlen können, die derartige Schäden vollumfänglich ersetzt, allerdings gegen Extrapreis.
Die Fälle, bei denen Autos jahrzehntelang problemlos ihre Dienste taten, dann durch Verunfallung plötzlich einen extremen Wertverlust erleiden, sind gar nicht so selten. Die Versicherungen sehen das eben anders. Der Zeitwert wird zugrunde gelegt. Und der ist oft noch nicht einmal der Abwrackwert. Alle Reparaturkosten werden auch nicht übernommen.
Möchte jemand alles so haben, wie gehabt, dann sieht das leider so aus, dass er der Dumme ist. Auf der anderen Seite muss man aber auch die Versicherungen verstehen. Früher wurden oft Unfälle herbeigeführt, nur um die Versicherungssumme zu kassieren.
Kenn das von einem "netten" Zeitgenossen. Mich wunderte schon, als ich aus dem Fenster sah, dass er mit dem Auto immer wieder dieselbe Runde machte. Ich dachte schon, was soll das nun wieder. Dann machte es auf einmal einen Bumms. Ja, der "nette" Zeitgenosse hatte sich ein Opfer auserkoren, das die Rechts-vor-Links-Vorfahrtregel nicht beachtet hatte, und ist ihm mit voller Wucht extra reingefahren.
Und tatsächlich, die Versicherung hat ihm zum größten Teil einen neuen Wagen finanziert. Sowas ist heute wohl kaum mehr möglich, da diese als Betrug zu definierenden Fälle früher überhand genommen hatten, die Versicherer daher wesentlich knauseriger geworden sind. Zum Nachteil derer, die zur ehrlichen Kundschaft gehören.
Das hat nun so gar nichts mit irgendwelchen herbeigeführten Schäden zu tun. Egal ob der Unfallverursacher oder eine Versicherung für den Schaden aufkommt, der Geschädigte hat nur Anspruch auf den Zeitwert. Und der sieht eben oft anders aus als der Geschädigte denkt. Übrigens ist es überhaupt kein Argument, dass ein Auto jahrelang zuverlässig gelaufen ist. Das sagt nämlich nichts darüber aus, was in der Zukunft passieren wird. 100 Meter nach der Unfallstelle könnte es die Zylinderkopfdichtung oder die Lichtmaschine erwischen oder was auch immer.
cooper75 hat geschrieben:Er kann natürlich die Entschädigung der Versicherung für die Reparatur des Unfallwagens einsetzen und auf einen Kauf als Ersatz verzichten.
Das wäre auch meine favorisierte Variante gewesen, aber da müsste man erst einmal hundertprozentig mit der Versicherung klären, dass wenn die Versicherung einen Wiederbeschaffungswert ausbezahlt, keine Ansprüche auf das Unfallauto anmeldet. Dieses somit beim Geschädigten verbliebe.
Gorgen_ hat geschrieben:Es gibt aber bestimmt auch Experten, die eine KFZ-Versicherung empfehlen können, die derartige Schäden vollumfänglich ersetzt, allerdings gegen Extrapreis.
Auch wenn diese Variante nicht mehr zum Tragen kommen kann, klingt sie dennoch auch interessant. Nur habe ich davon noch nie etwas gehört. Welche Versicherer bieten denn solche Verträge an und mit welchen Extrapreisen müsste man denn da rechnen?
Dass die Versicherung nicht den Restwert abzieht, das ist schwer durchzusetzen. Denn den Wert hat das kaputte Auto ja immer noch. Eine Möglichkeit wäre die 130-Prozent-Regelung zu nutzen, wenn es möglich ist. Sofern die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten um höchstens 30 Prozent übersteigen, zahlt die gegnerische Versicherung auch das.
Aber daran sind Bedingungen geknüpft! Die Reparatur muss zwingend nach den Vorgaben des Schadengutachtens erfolgen. Irgendwelche Dellen lassen und die Reparatur nur teilweise durchführen lassen, das geht nicht. Die Werkstattrechnung muss genau belegen, dass alle Vorgaben vom Gutachter eingehalten worden sind.
Möchtest du selber reparieren, muss ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, dass die vollständige und fachgerechte Reparatur belegt. Außerdem muss der Wagen danach mindestens sechs Monate weiter versichert und zugelassen bleiben. Falls der verreckt, ist ein Verkauf oder eine Anmeldung nicht möglich. Das will gut überlegt sein.
Der allgemeine Tenor lautet, "ein Unfall ist schon bitter, und dann noch J*aniter". Leider ist mit Versicherungen heutzutage kein Deal mehr zu machen. Sie finanzieren sich aus Beiträgen und sind bestrebt, im Schadensfalle mit so wenig Leistung wie möglich aus der Sache herauszukommen.
Kenn das von einem Arbeitskollegen. Ein eindeutig nicht verschuldeter Unfall, bei dem gleich mehrere Fahrzeuge verwickelt waren. Steht an Kreuzung, ein Fahrzeug biegt aus Nebenstraße, ohne auf den Verkehr zu achten, ab, zwingt dabei Fahrzeuge auf der vorfahrtberechtigten Straße zu Ausweichmanövern, die dann den stehenden Wagen treffen. Totalschaden. Ein neues Auto konnte er sich nicht mehr leisten. Fuhr dann mit der S-Bahn. Dabei fuhr er über zehn Jahre problemlos mit dem alten Auto. Die gegnerische Versicherung zahlt an Entschädigung eben nur das, was das Auto an Zeitwert noch hatte, und nicht das, was man als Gebrauchswert bezeichnen könnte.
Der Gebrauchswert kann bei weitem wesentlich höher sein, als das, was man beim Verkauf des Autos noch bekommen würde. Wir kaufen Dein Auto de, ja, ja.. Tipp Deine Daten ein, und sofort weißt Du, was Dein Auto Wert ist, fahr bei unserer Filiale vorbei und nach kurzem Test bekommst Du das Geld. Wäre gespannt, wieviel diese Autorecyclingfirma dann noch anbietet nach Abzug ihrer Provision. Also den Wagen hätten sie höchstwahrscheinlich gar nicht angekauft.
Fazit: So oder so, der Geschädigte ist der Dumme. Abgesehen von dem ganzen Ärger und dem hohen Blutdruck der mit so einem unschönen Ereignis auch rein psychologisch verbunden ist.
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