Haftet der Tierhalter, wenn Hund den Hundefriseur beißt?

vom 07.07.2018, 15:27 Uhr

Frau Doggy hat einen kleinen Maltesermischling, der ab und an auch mal zu einem Groomer / Hundefriseur muss. Der kleine Hund ist ein ganz lieber Hund und umso weniger versteht Frau Doggy, dass ihr kleiner Hund den Hundefriseur gebissen hat. Sie konnte nicht mit in den Raum gehen, wo der Hund gewaschen wurde, weil dieser Raum sehr klein ist. Der Hundefriseur kam dann aus diesem Raum, der kleine Hund hatte einen Maulkorb an und der Hundefriseur blutete an der Hand. Der Hund hätte ohne Vorwarnung zugebissen und Frau Doggy soll nun dafür haften. Erst spielte der Hundefriseur das noch herunter, bis er den Hund fertig geschnitten hatte.

Frau Doggy, eine ältere Frau ist nun fertig mit den Nerven und der Hundefriseur hat wohl gesagt, dass er Schmerzensgeld haben will und einen Anwalt einschaltet. Wer haftet in einem solchen Fall? Ist das nicht Berufsrisiko? Was kann Frau Doggy dafür, wenn sie nicht mit in den Raum durfte? Steht da nicht eine Aussage im Raum, die keiner bestätigen kann? Der Hund hat noch nie gebissen und Frau Doggy versteht die Welt nicht mehr.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Also ich würde erst einmal Beweise sehen wollen. Hat man denn eindeutige Gebissabdrücke vom Hund sehen können? Nachher läuft der Hundesalon schlecht und der Hundefriseur erfindet das nur und hat den Biss inszeniert, damit er die Versicherung abzocken kann. Also ohne Beweise würde ich gar nichts machen und dem Hundefriseur auch gar nicht glauben, wenn ich ehrlich bin. Stellt sich halt die Frage wie der Friseur das beweisen will ohne Zeugen wird es schwer.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Halter hatten für ihre Tiere, Punkt! Insbesondere bei nicht gewerblich gehaltenen Luxustieren gibt es da keine Ausnahme. Es ist vollkommen unerheblich, ob der Halter all seine Sorgfaltspflichten erfüllt hat oder gar nicht anwesend gewesen ist. Er haftet immer!

Ob der Hund nun im Salon, in einer Tierklinik oder im Hundehotel gebissen hat, das spielt gar keine Rolle. Ein Tier bleibt unberechenbar und deshalb sieht der Gesetzgeber eine abstrakte Gefahr. Wer seiner Umwelt, ohne das Tier zur Berufsausübung zu brauchen, diese Gefahr zumutet, der haftet immer dafür. Man kann maximal den Anspruch um eine eventuelle Teilschuld des Opfers mindern, mehr nicht. Deshalb sollte eben auch ein Zwerghund versichert sein!

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich stimme Cooper da zu. Als Tierhalter haftet man, wenn das Tier eben beißt oder sonstigen Schaden anrichtet. Daher wird einem ja immer wieder nahegelegt, sich um eine Haftpflicht zu kümmern. Gerade bei Hunden ist das durchaus sinnvoll und wichtig. Ich denke, dass es schwer ist hier zu beweisen, dass der Hund vielleicht nicht gebissen hat. Selbst wenn sich Frau Doggy die Verletzung genau zeigen lässt. Ich denke, dass es schwer ist das Gegenteil zu beweisen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Das ist wirklich blöd gelaufen, auch weil man selber ja nicht helfen konnte beim Festhalten und der Hund sicherlich auch Angst gebissen hat. Das ist nicht schön, aber der Besitzer ist immer haftbar zu machen. Eine Haftpflichtversicherung macht Sinn, da der Hund ja auch ganz andere Sachen anstellen kann. Was dann geldlich auf einen zukommt, weiß ich nicht. Nun ist ja auch die Frage wie stark die Wunde war, ob sie damit weiterhin arbeiten konnte und so weiter.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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