Haftet der Händler auch bei Ablagevertrag?

vom 04.12.2017, 11:47 Uhr

A hat ein Kleingewerbe und hat vor einiger Zeit seinem Kunden B etwas verkauft. Da A beim frankieren des Paketes ein Fehler unterlaufen ist, wurde es leider als Päckchen verschickt. Nachdem B nach einiger Zeit schrieb, dass keine Ware angekommen ist, ging natürlich ein erneutes mit Sendungsnummer raus. Dieses wurde laut Sendungsnummer zwei Tage später am mit DHL vereinbarten Ablageort zugestellt.

Nun behauptet der Kunde aber, dass er mit DHL keinen Ablagevertrag hätte. Der Kundenservice bei DHL bestätigte schriftlich, dass dies so wäre und Paypal erkannte es ebenfalls an, als der Kunde dort einen Fall wegen nicht erhaltener Ware öffnete. Nun droht B mit rechtlichen Schritten.

Wie verhält A sich dann am besten? Ist A aus der Nummer raus, weil das Paket laut Sendungsnummer hinterlegt wurde und laut DHL ein Ablagevertrag existiert? Oder gibt es noch weitere Schritte die A ergreifen muss? Haftet hier entsprechend B?

» Hufeisen » Beiträge: 6056 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich sehe es in dem Fall so, dass das Problem bei DHL liegt. Wenn der Zusteller ein Paket ablegt, ohne dass es dafür eine Vereinbarung zwischen DHL und dem Empfänger gibt, kann der Händler nichts dafür. Der Händler versendet seine Ware ja nicht ohne Grund versichert und wenn jetzt ein Versicherungsfall eintritt, hat DHL sich darum zu kümmern.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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