Habt ihr schon mal Verdienstausfall geltend gemacht?
Es gibt ja Situationen im Leben, wo man auch Verdienstausfall geltend machen kann. Wer bestimmt denn aber, ob und wie viel einem ein Verdienstausfall zusteht? Habt ihr denn schon mal einen Verdienstausfall geltend gemacht und was war denn der Grund dafür? Wie berechnet sich ein Verdienstausfall und welche Möglichkeiten hat man denn, diesen auch durchzusetzen? Muss darüber immer ein Gericht befinden?
Wenn man einen Verdienstausfall geltend machen möchte, dann braucht man entsprechende Nachweise darüber und muss auch die Höhe begründen können. Die Gründe können unterschiedlich sein, eine Baustelle die das Auto unerreichbar macht und man damit nicht auf Arbeit kommt, zu lange Wartezeiten beim Arzt trotz Termin und damit nicht mehr pünktliches Erscheinen auf der Arbeit usw. Auch wenn man keinen Krippenplatz für sein Kind bekommen hat und nach der Elternzeit wieder arbeiten müsste aber es nicht kann, kann man den Verdienstausfall geltend machen.
Dazu reicht man das ganze bei der Gegenseite ein. Weigert sich diese zu zahlen aus eigenen Stücken, dann muss man das ganze als Klage vor Gericht einreichen. Die Zahlen sollten realistisch bleiben, so kann jemand mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro nicht auf einmal 100 Euro in der Stunde geltend machen. Dazu gibt es Beratung beim Anwalt und auch entsprechende Tabellen auf die man sich beziehen kann.
Ich habe das ganze schon geltend gemacht vor Gericht und werde das demnächst wieder einreichen. Bei mir ging es um den Verdienstausfall, nachdem kein Betreuungsplatz für mein Kind rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden ist nachdem ich an einen anderen Standort versetzt wurde. Obwohl der Anspruch rechtlich korrekt 6 Monate vorher nachweislich erhoben worden ist. Zunächst ging die Klage auf Zuteilung auf einen Krippenplatz durch in einem weiteren Verfahren wurde mein Verdienstausfall behandelt.
Ich habe mein komplettes entgangenes Gehalt geltend gemacht, da ich unbezahlten Urlaub nehmen durfte/musste sowie die Gehaltssteigerungen die durch die entgangene Berufserfahrung angefallen ist sowie noch einige andere Posten im Bereich der höheren Ausgaben durch die Selbstbetreuung. Das Verfahren ging 1,5 Jahre und wurde mir wie darauf geklagt auch zugesprochen.
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