Habt ihr euch in den Master eingeklagt?
Eine Bekannte von mir hat sich in ihren Master eingeklagt, weil die Uni einen Kurs ihrer anderen Uni nicht akzeptiert hat. Er klang von der Kursbeschreibung wohl anders als der verlangte Kurs, aber es handelte sich dabei quasi um dasselbe. Auch von einer anderen Freundin habe ich gehört, dass sich in ihren Master mehrere Studenten erfolgreich eingeklagt haben, obwohl sie selber das nicht nötig hatte.
Da frage ich mich, wie hoch die Erfolgsaussichten bei sowas sind? Bei meinem angestrebten Master kommen auf 700 Bewerbungen nur 50 Plätze, dementsprechend unruhig bin ich. Da wäre eine Klage ja keine schlechte Sache, wenn sowas so viel Erfolg zu haben scheint? Habt ihr Erfahrungen damit, euch in den Master einzuklagen? Habt ihr einen Anwalt beauftragt oder ein Schreiben verfasst?
Sich einzuklagen ist nicht so einfach, wie es klingt. Zunächst einmal ist eine Klage kein einfaches Schreiben an die Uni, sondern ein Antrag auf eine gerichtliche Entscheidung, d.h. man zieht gegen die Uni vor Gericht. Üblicherweise geht man mit seinem Anliegen daher zu einem Anwalt.
Um überhaupt Chancen bei einer Klage zu haben, muss die Ablehnung zum Master aber angreifbar, d.h. nicht korrekt gewesen sein. Deiner Freundin wurde der Studienplatz offenbar versagt, da man ihr eine Vorleistung fälschlicherweise nicht anerkannt hat. Dagegen ist sie vorgegangen und das hat funktioniert.
Grundsätzlich ist es Unis aber erlaubt, die Zahl an Studienplätzen zu begrenzen, d.h. wenn sich 700 Personen bewerben und 600 davon die formalen Voraussetzungen erfüllen, es aber nur 50 Studienplätze gibt, dann erhalten trotzdem nur 50 die Zulassung für das Studium. Die Uni legt vorab Kriterien fest, nach denen sie die Studienplätze vergibt, beispielsweise die Bachelornote.
Wenn dann 50 Bewerber besser waren als du, bekommst du keinen Studienplatz oder musst hoffen, dass genügend Leute absagen. Auch das passiert, denn man bewirbt sich in der Regel nicht nur auf einen Studienplatz, sondern häufig bei mehreren Unis oder Fachhochschulen. Häufig werden Studienplätze also gar nicht angenommen und diese Plätze werden dann in einem Nachrückverfahren, manchmal auch in einem Losverfahren vergeben.
Klagen könnte man aber auch im genannten Beispiel, also auch dann, wenn die Uni keine formalen Fehler begangen hat. Dann wird versucht zu argumentieren, dass die Kapazitäten der Uni nicht für 50 Studierende, sondern für 51, 52 oder 55 ausreichen. Dann muss die Uni beweisen, dass sie tatsächlich nur 50 Studierende aufnehmen kann. Kann sie das nicht, hat deine Klage Erfolg und du hast den Studienplatz. Unter Umständen wirst du dann aber zunächst nur vorläufig zugelassen.
Wenn du eine Klage in Erwägung ziehst, dann such dir einen Anwalt mit Erfahrung in diesem Bereich. Rechne aber damit, dass das nicht ganz billig ist und keine Garantie, dass du den Studienplatz bekommst.
pitti hat geschrieben:Grundsätzlich ist es Unis aber erlaubt, die Zahl an Studienplätzen zu begrenzen, d.h. wenn sich 700 Personen bewerben und 600 davon die formalen Voraussetzungen erfüllen, es aber nur 50 Studienplätze gibt, dann erhalten trotzdem nur 50 die Zulassung für das Studium.
Ja, aber hier sollte man schon differenzieren. Denn oftmals ist es so, dass die Unis die Anzahl der Studienplätze willkürlich angeben, obwohl sie das gar nicht dürfen. Diese müssen nämlich laut Hochschulpakt die Kapazitäten jedes Jahr neu berechnen sowohl was Bachelorplätze angeht, als auch in Bezug auf Masterplätze. Das tun aber die wenigsten, weil das sehr aufwendig ist und dabei auch Faktoren wie zum Beispiel Ausstattung, Räume, eingestelltes Fachpersonal etc. berücksichtigt werden müssen.
Gerade was Personal aber angeht, gibt es ständig Änderungen und selbst wenn es nur eine Studentische Hilfskraft ist, die entlassen oder neu eingestellt wird. Das habe ich aber schon hier zum Thema gemacht und wenn die Unis hier schummeln, hat man durchaus die Chance auf einen Masterplatz, wenn man dagegen klagt. Denn die Unis sind dazu verpflichtet, ihre Kapazitäten voll auszuschöpfen.
Ich habe zum Beispiel gelesen, dass die Uni Münster in einem Masterstudiengang nur 55 Plätze angeboten hat und bei der Kapazitätsklage und damit verbundenen Neuberechnung kam dann bei raus, dass die eigentlich hätten 120 Studenten zulassen müssen. Auch ist mir von Masterstudiengängen verschiedener Unis bekannt, dass diese maximal 30 Studenten pro Jahr zulassen und das kann mir keiner erzählen, dass das korrekt berechnet wurde, gerade wenn diese Zahl über Jahre hinweg identisch bleibt.
Täubchen hat geschrieben:pitti hat geschrieben:Gerade was Personal aber angeht, gibt es ständig Änderungen und selbst wenn es nur eine Studentische Hilfskraft ist, die entlassen oder neu eingestellt wird.
Nicht jede an der Uni beschäftigte Person ist aber kapazitätswirksam. Eine studentische Hilfskraft beispielsweise, die keine Lehre übernimmt, wird nicht kapazitätswirksam sein. Lehrpersonal, das aus bestimmten Mitteln eingestellt wird, um die schlechten Betreuungsschlüssel zu verbessern, ist unter Umständen auch nicht kapazitätswirksam.
Die Berechnung ist aber tatsächlich komplex, und trotzdem bezweifle ich, dass die Kapazitäten in jedem Studiengang vorsätzlich falsch berechnet sind. Universitäten erhalten ja auch Geld für jeden Studienplatz, den sie belegen, sie haben also kein originäres Interesse daran, einfach erstmal nur wenige Studienplätze anzubieten.
Für den Threaderöffner bedeutet das: Man kann durchaus versuchen, rechtliche gegen einen Ablehnungsbescheid vorzugehen, man sollte sich seiner Sache nur nicht zu sicher sein, sondern sich lieber von vornherein auf mehrere Masterstudiengänge an verschiedenen Hochschulen bewerben.
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