Gütetermin bei Gericht eine Kann- oder Mussbestimmung?
Bei Arbeitsgerichtsverfahren habe ich es auch schon mal miterlebt, dass es da einen Gütetermin gab, aber ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das immer zwingend notwendig ist. Kann oder muss denn immer solch ein Gütetermin vereinbart werden oder kann man auch darauf verzichten? Bei welchen Gerichtsverfahren sind denn Gütetermine denkbar und warum wird das überhaupt gemacht?
In vielen Fällen ist es eine obligatorische Bestimmung, dass eine Güteverhandlung statt zu finden hat. Ein Blick in die Gesetze erleichtert auch hier die Rechtsfindung: In § 54 Abs. 1 ArbGG steht, dass im Arbeitsgerichtsprozess die Verhandlung mit einer Güteverhandlung beginnt. In
§ 278 Abs. 2 ZPO steht Entsprechendes für den Zivilprozess.
Im Strafprozess gibt es eine ähnliche Vorschrift dagegen nicht. Die Güteverhandlung ist übrigens normalerweise keine gesonderte Verhandlung, sondern findet einfach am Anfang der Hauptverhandlung statt. Bleibt die Güteverhandlung ergebnislos, wird einfach in die Hauptverhandlung übergegangen.
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