Grundkosten der Heizung als Nebenkosten ansetzbar?

vom 27.10.2014, 01:24 Uhr

Herr T. wohnt seit einem knappen Jahr in einer neuen Wohnung zur Miete. Vorher hat er im elterlichen Haushalt gelebt, welches aber Eigentum der Eltern war. Deshalb kennt sich keiner aus seiner Familie mit den Abläufen von Nebenkostenabrechnungen in Mietwohnungen aus.

Herr T. hat am Samstag einen Brief seines Vermieters mit der Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr bekommen. Bisher konnte Herr T. in Erfahrung bringen, dass der Vermieter durchaus erst so spät eine Nebenkostenabrechnung stellen kann. Trotzdem war Herr T. erst mal geschockt.

In der Nebenkostenabrechnung taucht auch der Posten Grundkosten der Heizung auf. Darf der Vermieter aber die Grundkosten der Heizung überhaupt in der Nebenkostenanrechnung ansetzen? Welche Kosten sind damit genau gemeint?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ansetzbar in der Nebenkostenabrechnung sind die Grundkosten der Heizung meines Wissens nach schon. Aber neben den Grundkosten sollten in der Abrechnung auch noch die Verbrauchskosten aufgelistet sein. Diese Gesamtkosten müssen dann prozentual in ein passendes und wohl auch verbrauchsabhängiges Verhältnis gesetzt werden. Wie das ganze aufgeschlüsselt und berechnet wird, kann man auch in der Heizkostenverordnung nachlesen.

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» blaschi » Beiträge: 120 » Talkpoints: 47,51 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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