Grundbuch von wem einsehbar?

vom 25.02.2021, 20:00 Uhr

Im Grundbuch sind die Besitzverhältnisse einer bestimmten Immobilie eingetragen. Bei einem Hausverkauf wird der alte Besitzer ausgetragen und der neue Besitzer dort eingetragen. Banken wollen bei einer möglichen Finanzierung einen Auszug aus dem Grundbuch haben, diese werden in der Regel über ein regionales Amtsgericht geführt.

Zur Einsicht in das Grundbuch muss ein berechtigtes Interesse vorliegen denn nicht jeder hat das Recht, darin zu lesen und das einzusehen. Wer hat beispielsweise noch das Recht auf Einsicht und wie geht das konkret vonstatten, beantragt man sowas und wenn ja, wie hat das zu erfolgen? Kann ein Grundbuchbesitzer die Einsicht auch verwehren oder ist er immer Auskunftspflichtig?

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich hab den Eindruck, dass Du gar nicht wirklich weißt, was das Grundbuch ist. Einen oder gar mehrere Grundbuchbesitzer gibt es zum Beispiel gar nicht. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, was bei den jeweiligen Amtsgerichten geführt wird. Darin sind neben den Informationen zum Grundstückseigentümer zum Beispiel auch die Belastungen, die auf dem Grundstück liegen, eingetragen.

Und weil im Grundbuch auch steht, ob und wie hoch eine Hypothek ist, die auf dem Grundstück lastet, und wer der Hypothekengläubiger ist, ist das Recht zur Einsichtnahme sehr beschränkt. Ansonsten könnte ich ja etwa mir ansehen, wie hoch die Hypotheken meines Nachbarn sind und wo er die Schulden hat.

Deshalb darf der Grundstückseigentümer das Grundbuch einsehen und ansonsten die eingetragenen Rechteinhaber. Das wären also etwa der Hypothekengläubiger oder auch ein Nießbrauchberechtigter. Wem das Grundbuchamt darüber hinaus noch die Einsicht gestattet, liegt im Ermessen des jeweiligen Amtes. Man kann den Begriff des berechtigten Interesses weiter oder auch enger fassen.

» SonjaB » Beiträge: 2698 » Talkpoints: 0,98 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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