Grund der Kündigung erst beim Arbeitsgericht erfahren
J wurde gekündigt. Er wurde fristgerecht vom Arbeitgeber gekündigt ohne Angabe der Gründe. J ist sofort zu einem Anwalt. Denn J wunderte sich auch, warum er keine Angabe eines Grundes in der Kündigung lesen konnte, Der Anwalt hat sofort Kündigungsschutzklage eingereicht. Er meinte, dass es keine Pflicht ist einen Grund bei einer Kündigung anzugeben. Der Grund kann beim Gütetermin angegeben werden und dann müssen sie ihre Strategie danach richten.
Mich wundert das sehr und ich habe es bisher nur so erlebt, dass ein Grund seitens des Arbeitgebers angegeben werden muss, wenn dieser kündigt. J weiß in diesem Fall gar nicht, warum er gekündigt wurde und ob eine Kündigungsschutzklage überhaupt Sinn macht.
Ist es richtig, dass ein Arbeitgeber keinen Grund angeben muss? Ist es richtig, dass es reicht beim Gütetermin diesen Grund zu erfahren? Wenn ein Arbeitnehmer nun keine Kündigungsschutzklage einreicht wird er dann nie erfahren, warum er gekündigt wurde? Was sagt die Agentur für Arbeit wenn man ohne Angabe von Gründen gekündigt wurde und keine Kündigungsschutzklage einreicht?
Der Arbeitgeber muss gar nichts. Zwar spielen für eine fristlose Kündigung und für eine ordentliche Kündigung im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes die Gründe eine erhebliche Rolle, aber nennen muss er sie nicht. Bei einer ordentlichen Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes sind die Gründe sogar unerheblich.
Man kann den Arbeitgeber zwar auffordern, den Grund zu nennen. Nur bietet sich das wegen der knappen Frist zur Klage nicht an. Deshalb liegt der Anwalt ganz richtig. Fehlt der Grund, reicht man Kündigungsschutzklage ein und erfährt spätestens vor Gericht den Grund. So kann man dann reagieren.
Wie kommst du darauf, dass ein Grund angegeben werden muss bei einer ordentlichen Kündigung? Auch bei einer außerordentlichen Kündigung steht nicht immer der Grund mit drinnen, aber sie sind nicht unerheblich wenn die Kündigungsschutzklage erhoben wird, denn wenn die Gründe nicht ausreichen verlängert sich die Frist nach hinten und der Arbeitgeber muss entsprechend auch bis dahin das Gehalt weiter zahlen. Wenn die Gründe passen und triftig genug sind, dann ist das ganze auch sofort beendet und der Arbeitgeber von den Zahlungen befreit.
Im Endeffekt geht es hier nur um das liebe Geld für den Arbeitgeber, wie er damit am wenigsten zahlen muss. So oder so kann er seinen Arbeitnehmer kündigen und wenn die Gründe für eine außerordentliche Kündigung nicht reichen, dann macht das Gericht daraus eine ordentliche, er zahlt ein wenig weiter und ist den Arbeitnehmer damit ebenfalls los. Sprich darauf zu hoffen, dass man den Job im Endeffekt doch behält ist eher utopisch und läuft immer auf das gleiche hinaus, dass man am Ende Summe X bekommt und sich einen neuen Job suchen darf.
Was soll die Arbeitsagentur denn schon dazu sagen? Man trabt dort an und meldet sich Arbeitslos, gibt an, dass man eine Kündigung erhalten hat ohne Grundangabe im inneren. Ob da nun steht "der Mitarbeiter war eine faule Sau" oder gar nichts steht, spielt keine Rolle für die Arbeitsagentur. Entscheidend ist hier eher, ob noch Gelder vom Arbeitgeber gezahlt worden sind oder werden, denn für diese Zeit besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und ob eine Sperre eintritt oder auch nicht, hängt davon ab wann man von dieser Kündigung wusste und wie das Beschäftigungsverhältnis war.
Sprich, wenn das unbefristet war, keine Anzeichen vorher gab und man direkt am nächsten Tag nach der Kündigung sich dort meldet, dann tritt auch keine Sperre ein. Anders wäre es, wenn man das vorher wusste, ein befristetes Arbeitsverhältnis hatte und sich nicht 3 Monate vorher gemeldet hat. Dann kommt die Sperrzeit noch zum tragen.
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