Großer Eiben-Baum im Garten - fällen erlaubt?

vom 26.06.2015, 22:06 Uhr

A hat ein Haus gekauft mit einem Garten. Mitten im Garten steht ein riesiger Eiben-Baum. Der Nachbar hat nun A gesagt, dass er den Baum nicht fällen darf, weil er zu alt ist und der Baumbestand nicht verändert werden darf, wenn dieser gesund ist und stabil steht. Der Baum ist gesund. Aber Eibe ist ein hoch giftiges Gewächs und A hat zwei kleine Kinder, Katzen und einen Hund und fürchtet nun um die Gesundheit seiner Kinder und den Tieren.

Ist es gestattet ein Eiben-Baum zu fällen, wenn dieser die Gesundheit von Kindern gefährden könnte? A hat irgendwo mal gelesen, dass auch Gerichte da das Wohl der Kinder im Vordergrund sehen. Ist das richtig? Wo kann sich A da wirklich genau und verbindlich erkundigen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ist das nicht eine Frage, welche ausschließlich die Gemeinde beantworten kann? Immerhin ist die dafür zuständig, wenn es um solche Verordnungen geht. So kann es durchaus sein, dass eine Gemeinde tatsächlich alten Baumbestand generell schützt und auf der anderen Seite gibt es Gemeinden, welche Ersatzpflanzungen verlangen und wieder welche, die auch bei noch so fragwürdigen Begründungen eine Erlaubnis erteilen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Abständen zum Nachbargrundstück (wenn man einen Baum pflanzen will) oder auch dem beliebten Thema der Grenzzaunhöhe. Alles eine Frage der Gemeindeordnung und nichts, was dir in so einem Forum beantwortet werden kann. Außer du würdest wenigstens den Ort verraten, in welchem A jetzt das Haus gekauft hat.

Nebenbei gehe ich davon aus, dass das "Problem" für A schon vor dem Kauf bekannt gewesen sein muss (ein alter Baum wächst ja nicht über Nacht) und er sich schon eher hätte kundig machen können. Aber letztlich ist es jetzt ja auch nicht zu spät.

Was die Aussage des Nachbarn angeht, wäre ich aber definitiv vorsichtig: Gemeindeordnungen ändern sich im Laufe der Zeit. Selbst wenn es einst mal ein absolutes Verbot gegeben haben sollte, muss dieses nicht noch immer Bestand haben. Sollte es aber noch so sein, wäre ich mit einem Fällen ohne Erlaubnis vorsichtig, weil der Nachbar u.U. diesen Hinweis auch gegeben hat, weil der den Baum stehen haben will und im Falle des Falles für Ärger mit den Behörden sorgen könnte.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich habe neulich erst gelesen, dass man, wenn man ein altes Haus mit Baumbestand kauft und Kinder mit in das Haus einziehen sollen, die Bäume gefällt werden dürfen und die Sträucher entsorgt werden dürfen, die für die Kinder eine Gefährdung sind. Gemeinde. Städte und Kommunen geht das Wohl der Kinder vor und keine Gemeinde würde dagegen sein, wenn man so hoch giftiges Gehölz fällen würde.

Wenn die Stadt oder Gemeinde dagegen wäre und die Leute die Medien einschalten würden, dann würde das ein Imageverlust sein, der nicht mehr gut zu machen ist. Und wenn die Gemeinde dagegen ist und einem Kind etwas passiert, dann kann man noch die Gemeinde dafür verantwortlich machen.

Es ist ja wohl kaum zu verlangen, dass man das Haus nicht kauft, weil giftige Pflanzen im Garten sind. Der Garten ist schnell neu gestaltet. Ich denke, man sollte den Antrag stellen und bei der Gemeinde vorsprechen und sollte die Gemeinde wirklich dagegen sein, dann würde ich die Medien einschalten oder auch das Jugendamt der Gemeinde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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