Grillverbot auf dem Balkon - feste Vorgaben vom Staat?

vom 28.12.2014, 22:19 Uhr

A hat sich eine Wohnung angeschaut. Sie ist in der zweiten Etage eines 3 stöckigen Hauses. Bei der Besichtigung wurde schon gesagt, dass das Grillen auf dem Balkon verboten sein. Der Vermieter selber hätte nichts dagegen, aber es wären ab 2015 wohl feste Vorgaben vom Staat, dass man auf dem Balkon, wegen der Brandgefahr, nicht grillen darf.

Von diesen festen Vorgaben habe ich noch nichts gehört und auch im Internet finde ich nichts passendes, was diese Aussage bestärkt. Habt ihr da irgendwas gehört oder gelesen, dass man, zumindest mit Holzkohle, nicht mehr auf dem Balkon grillen darf? Wenn doch andere Mieter und auch der Vermieter nichts dagegen haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das Grillen in Mietswohnungen, wo ein Balkon ist und dies mit Kohle geschieht, ist verboten. Wenn es ausdrücklich im Mietvertrag steht und wenn die Mitbewohner durch die Gerüche etc. belästigt werden genau so. Deshalb sollte man vorher nachfragen, ob es erlaubt, ist auf dem Balkon zu grillen.

Was man aber darf, ist mit einem Elektrogrill auf dem Balkon zu Grillen denn damit gibt es laut meiner Erfahrung kaum Probleme. Aber selbst da würde ich raten vorher nachzufragen, da es immer öfter auch Leute gibt, die sehr empfindlich darauf reagieren und damit man sich später keinen Ärger einhandelt.

» GI KA » Beiträge: 1629 » Talkpoints: 62,28 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das stimmt tatsächlich. Zumindest darf man mit einem Kohlegrill nicht grillen. Ob das aber nun wegen dem Brandschutz oder einfach durch die Belästigung der Nachbarn durch den entstehenden Rauch verboten ist, weiß ich auch nicht genau.

Wir grillen, falls wir es auf unserem Balkon tun, mit einem Elektrogrill. Da hat noch niemand was gesagt und es entsteht auch kein Rauch der in die Wohnungen der Nachbarn ziehen könnte.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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