Greift "Wohl des Kindes" bei Ämtern erst nach der Geburt?

vom 08.10.2018, 21:16 Uhr

Ich habe grade herumgezappt im Fernsehen und bin auf diesen Selbstversuch von diesem Jenke von Wilmsdorff hängengeblieben, Er will aufhören zu rauchen und trifft auch eine schwangere Frau, die sehr viel raucht. Das Kind ist laut Frauenarzt auch viel zu klein und es besteht die Gefahr, dass es Sauerstoffmangel hat.

Ich muss sagen, dass ich nicht verstehe, dass nicht schon in der Schwangerschaft da die Behörden eingreifen und sich das Jugendamt meldet. Die Frau raucht sogar in der Öffentlichkeit. Für mich ist das "Gefährdung des Wohls des Kindes" und auch Körperverletzung und Kindesmisshandlung. Aber warum kann oder darf da eine Behörde nicht eingreifen? Findet ihr, dass man den schwangeren Frauen das verbieten sollte zum Wohl des Kindes? Es ist doch nun mal Kindeswohlgefährdung. Denkt ihr, dass sich da was ändern muss?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie sollte man denn da eingreifen? Selbst wenn sie dann nicht mehr in der Öffentlichkeit raucht, wird sie es zu Hause machen. Solche Mütter sind doch unbelehrbar und natürlich auch süchtig nach der Zigarette. Mich würde wirklich mal interessieren, wie man sich dabei fühlt in der Schwangerschaft zu rauchen. Immerhin weiß man was man anrichtet, bekommt es spätestens alle 4 Wochen gesagt und mir als Nichtraucher war so unglaublich schlecht, wenn nur irgendwer geraucht hat, das muss nicht mal neben mir gewesen sein.

Es ist absolut unverantwortlich, aber behördlich kann man sicherlich wenig bis gar nichts machen, da es immer noch um den Körper der Frau geht und man ihr das Baby aus selbigen nicht wegnehmen kann. Auflagen könnten höchstens mit Geldstrafen verbunden sein und ich glaube nicht, dass das fruchten würde.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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