Gilt die Nachtruhe auch für Kulturangebote?

vom 03.04.2017, 04:49 Uhr

Ich habe in der Zeitung von einem Fall gelesen, der ein Theater in meiner Stadt betrifft. In dem Theater finden wohl ab und an Konzerte statt und ein Anwohner hat sich wohl darüber beschwert, dass dadurch die Nachtruhe ab 22 Uhr nicht eingehalten würde. Es lief wohl über ein Jahr lang ein Mediatonsverfahren mit dem Anwohner, was aber nichts gebracht hat. Der Anwohner besteht darauf, dass ab 22 Uhr absolut kein Mucks zu hören ist, nicht mal Applaus.

Dementsprechend muss das Theater sich auch daran halten und strickt teilweise das Bühnenprogramm um und setzt teilweise auch die Anfangszeit eben früher an, damit man zeitlich hinkommt. Es droht nämlich ansonsten eine Verfügung der Stadt, dass das Theater gar keine Konzerte mehr spielen darf und das möchte man eben vermeiden.

Könnt ihr den Anwohner verstehen? Haltet ihr es für legitim, wenn man so auf die Nachtruhe besteht oder sollte man Kulturangebote von dieser Regelung ausnehmen? Kann es tatsächlich eine Lösung sein, Kulturangebote immer früher beginnen zu lassen oder kollidiert das nicht eher mit irgendwelchen Arbeitszeiten, sodass nicht so viele Menschen daran teilnehmen können?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich nehme durchaus in den Medien immer wieder wahr, dass sich auch kulturelle Veranstaltungen gewissen Rahmenbedingungen unterordnen müssen. Bei uns war zum Beispiel schon das öffentliche Rudelgucken ein Thema. Da wollten die Städte während der paar Tage WM nicht unbedingt Ausnahmen machen, dass verstärkt geguckt werden konnte. Auch die Veltins-Arena darf meines Wissens nur bis zu einer bestimmten Zeit Krach machen. Selbst die Cranger Kirmes muss in der Woche um Mitternacht schließen.

Dabei finde ich schon, dass es ein Unterschied ist, ob man mal 10 Tage Kirmeslärm vor der Hütte hat oder tatsächlich unter Dauerbeschallung leidet. Ich hätte lieber einmal im Jahr eine Großveranstaltung, statt jede Woche eine Partykneipe. Wobei dann aber auch nicht die Kneipe allein für Radau sorgt, sondern auch die Besucher bei der An- und Abfahrt. Ich habe da so ein gewisses Verständnis für, wobei ich glaube, dass es eben auch Gesellen gibt, die zur Übertreibung neigen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Warum? Wenn jemand sich die Theatervorstellung ansehen möchte, dann muss er halt an diesem Abend frei nehmen oder früher Feierabend machen. Man sieht doch wann die Vorstellung angesetzt worden ist, ob das mit seiner Arbeitszeit passt oder nicht und ein Theater kann da auch nicht jedem den Hintern nachtragen.

Natürlich gilt die Nachtruhe auch für Kulturangebote, warum sollte es auch nicht so sein? Wenn man nach 22 Uhr nach Krach veranstalten möchte weil die Vorstellung noch läuft, dann beantragt man als Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung die man bewilligt bekommt oder nicht. Bekommt man diese bewilligt, dann ist es auch nach 22 Uhr noch gestattet das Applaudiert wird und die Anwohner können dann gegen die ausstellende Behörde vorgehen. Ansonsten hat sich der Betreiber der Kulturveranstaltung an die Spielregeln zu halten wie jeder normale Bürger ebenfalls, und das heißt nach 22 Uhr kein Krach mehr.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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