Giftpflanzen in Gemeinschaftsgarten einer Mietsache
Im Gemeinschaftsgarten, der zu der Wohnung von A gehört, in die sie vor 3 Monaten eingezogen sind, sprießen jetzt im Frühjahr die Pflanzen, die sie bei Abschluss des Mietvertrages nicht gesehen haben. Maiglöckchen, Goldregen, Fingerhut, Blaustern und Efeu. A hat zwei Kinder im alter von 3 und 5 Jahren und die Kinder spielen auch im Garten während die Eltern auf der Terrasse sitzen. Im Haus wohnt auch eine Familie mit Kindern, aber die Kinder sind nie im Garten. Im Garten ist auch eine Schaukel und ein Klettergrüst. Also ist der Garten durchaus für die Kinder auch gedacht.
A hat den Vermieter schon angesprochen und der meint "Passen Sie halt auf ihre Kinder auf". Kann A da was gegen machen und den Vermieter quasi zwingen bei der im Mietvertrag mit aufgeführten Sache, den Garten kinderfreundlicher zu machen? A muss ja in den Nebenkosten den Garten bzw. die Pflege mit bezahlen. Wie würdet ihr vorgehen oder würdet ihr dann den Kindern lieber den Garten verbieten?
Kann A da was gegen machen und den Vermieter quasi zwingen bei der im Mietvertrag mit aufgeführten Sache, den Garten kinderfreundlicher zu machen?
Nein. Es gibt kein Recht auf einen kinderfreundlichen Gemeinschaftsgarten. Der Vermieter muss nur Sorge tragen, dass eventuelle Spielgeräte keine Gefahrenquelle darstellen.
Wie würdet ihr vorgehen oder würdet ihr dann den Kindern lieber den Garten verbieten?
Ich würde meine Kinder eben erziehen. Früher hatte doch jeder Giftpflanzen im Garten und die Kinder haben es immer überlebt. Ich bin als Kind auch nicht auf die Idee gekommen Adonisröschen und Co zu essen. Und selbst wenn, davon stirbt man nicht.
Du hast es doch schon gesagt, Gemeinschaftsgarten. Wo ist denn das Problem, dass man sich mit den anderen Nutzern abspricht und das selbst entfernt wenn jeder damit einverstanden ist? Nur weil man für die Gartenpflege zahlt, sprich sich nicht um das Rasenmähen kümmern muss und den Busch schneiden, kann man dennoch selbst Hand anlegen. Will man auf der ganz sicheren Seite sein, dann stimmt man sich mit dem Vermieter ebenfalls ab und entfernt das in Eigenregie. Mir als Vermieter wäre das so was von egal, wenn ein Mieter selbst das raus rupft wenn es ihn stört und für Ersatz gesorgt wird damit es hinterher nicht grottig aussieht. Damit wären beide Seiten auf die einfachste Weise zufrieden.
@Sorae, dir als Vermieter wäre es egal. Aber dem Vermieter von A ist es nicht egal. Er hat den Garten seinerzeit angelegt und Geld investiert und er will, dass der Garten so bleibt, wie er ist. Er steht auf dem Standpunkt, dass man auf seine Kinder aufpassen soll, was ja auch richtig ist. Aber dennoch kann man als Mutter nicht überall die Augen haben, wenn die Kinder im Sand spielen und dort die Samen irgendwelcher Giftpflanzen herumfliegen.
Trotzdem kann man da nichts machen und das muss man auch nicht. Denn Kinder müssen sowieso lernen, dass sie die Finger von Pflanzen lassen müssen. Rittersporn, Eisenhut, Goldmohn, Engelstrompeten, Efeu, Goldregen, Eiben, Stechpalmen und so weiter stehen nun einmal überall herum.
Da hilft nur, es immer wieder zu vermitteln. Sonst bringen sich die lieben Kleinen schon auf dem Weg zum Kindergarten um. Und für ganz kleine Kinder stellt man halt eine Sandkiste mit frischem Inhalt und Abdeckung auf. Wobei diese Kinder ja schon so groß sind, dass sie es verinnerlicht haben sollten.
Wie möchte man die Kinder denn sonst auf Spielplätzen in der Öffentlichkeit oder im Grünen spielen lassen? Da finden sich giftige Pflanzen, Zigarettenkippen, Scherben, Kot und Schlimmeres. Deshalb muss das sowieso immer wieder geübt und vermittelt werden.
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