Gibt es Altersgrenzen bei Bankkrediten für ältere Menschen?
Oftmals bekommt man zu hören, dass ältere Menschen es schwer haben, bei Banken noch einen Kredit zu bekommen. Nun steht da bestimmt kein Höchstalter in den Kredit-AGBs der Banken, aber gibt es das vielleicht im Hintergrund? Ich habe so etwas noch nicht erlebt, aber glaubt ihr, die Banken stellen sich da wirklich quer, wenn ältere Menschen einen Kredit beantragen möchten? Normalerweise kann es den Banken doch egal sein, wenn der Kreditnehmer einen Bürgen mitbringt oder benennt.
Da es gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nach Grundgesetz verstoßen würde, darf offiziell niemand wegen seines Alters benachteiligt werden. Um dennoch das Risiko für die Kreditgeber zu minimieren, haben Banken und anderweitige Kreditinstitute die Vergabe eines Kredites an Leute etwa ab dem Lebensalter 60 an bestimmte Bedingungen geknüpft.
So sind Höhe des regelmäßigen Einkommens, des Kreditbetrages, eventuelle Sicherheiten und die Art, sowie Verwendungszweck, wofür der Kredit verwendet werden soll, Entscheidungskriterien der Banken. Wird beispielsweise zur Finanzierung eines Eigenheimes oder einer Immobilie allgemein ein Kredit aufgenommen, ist die Vergabepraxis strenger, da hier Höhe und Laufzeit das Risiko erhöhen. Auch wird dann oft noch eine Vereinbarung getroffen, dass im Ablebensfalle des Kreditnehmers auf jeden Fall von Bürgen oder Familienangehörigen, der Kredit weiter bedient wird.
Das ist doch Unsinn! Insbesondere wenn dem Finanzierungswunsch eine handfeste Sicherheit entgegensteht, spielt das Alter des Kreditnehmers eine sehr untergeordnete Rolle. Wenn eine Immobilie mit ausreichend Eigenkapital gekauft oder ein bereits abbezahltes Häuschen modernisiert werden soll, ist das kein Thema, wenn das Einkommen für die Rate reicht.
Das sieht aber ganz anders aus, wenn ein nicht zweckgebundener Konsumentenkredit angestrebt wird. Mal eben die neue Küche finanzieren, einen Gebrauchtwagen kaufen oder eine neue Wohnzimmereinrichtung finanzieren, das klappt oft trotz hohem Einkommen nicht. Dann wird das Risiko von Tod oder Pflegebedürftigkeit als hohes Kreditausfallrisiko gesehen. Und dann wäre der Geldgeber nur ein Gläubiger - vielleicht unter vielen.
Und natürlich ist das ein Problem. Wer schon kurz vor oder mit Erreichen des Rentenalters vom üblicherweise normalen Geschäftsverkehr teilweise ausgeschlossen wird, hat ein Problem. Und das löst sicherlich kein Bürge. Denn einen Kredit mit Bürgen abzusichern, das ist nun wirklich nicht der Normalfall. Das müssen Menschen mit schlechter Bonität und die wird doch nicht automatisch schlecht, nur weil man seinen x-ten Geburtstag gefeiert hat. Außerdem hat nicht jeder einen geeigneten Bürgen oder möchte seine Verbindlichkeiten einem anderen aufdrücken.
cooper75 hat geschrieben:Das ist doch Unsinn!
Auch für @cooper gilt der Grundsatz: Erst lesen, dann posten. Ich kann jedenfalls keine gravierende inhaltliche Unterscheidung zu meinem Post oben feststellen. Was habe ich oben geschrieben?
Gorgen_ hat geschrieben:
So sind Höhe des regelmäßigen Einkommens, des Kreditbetrages, eventuelle Sicherheiten und die Art, sowie Verwendungszweck, wofür der Kredit verwendet werden soll, Entscheidungskriterien der Banken.
Und das mit den 60 Jahren habe ich aus dem Internet, mir keineswegs aus den Fingern gesogen. Es geht aber auch noch andersherum. Oft wird auch jungen Leuten ohne größeres Einkommen als Sicherheit für Kredite eine sogenannte Risikolebensversicherung aufgenötigt, was zur Folge hat, das nicht nur der Kredit als solcher bedient werden muss, sondern auch noch die Versicherungsprämien gezahlt werden müssen.
Fazit: Die Idee, "auf meine letzten Tage noch kräftig Schulden machen", "nach mir die Sintflut", "einem nackten N* kann man nicht in die Tasche packen", oder ähnliche Slogans verfangen heute nicht mehr. Dazu ist die Versicherungswirtschaft einfach juristisch und sonst wie ausgefuchster denn je. Den Spagat zwischen "Gleichbehandlungsgrundsatz" bzw. "Diskriminierungsverbot" und Wirtschaftlichkeit können Versicherungen immer noch sehr gut hinkriegen.
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