Gesetzliche Betreuung und Regelungen zur Vollmacht
Ich wohne seit vielen Jahren im Ausland und hab daher nicht so viel Möglichkeit Leute zu fragen. Die Situation ist die, dass meine Eltern nächste Woche in ein Altersheim ziehen, und da meine Mutter schon seit Jahren dement ist und mein Vater alt und nicht mehr so fit, hat man eine Frau vom Amt für Soziales zu meinen Eltern ins Krankenhaus geschickt um die Frage eines gesetzlichen Betreuers zu besprechen. Auch meine Schwester war anwesend und sie hat seit einigen Jahren eine Vollmacht über die Bankkonten unserer Eltern.
Die Frau von der Behörde schickte mir eine E-Mail und schrieb, dass meine Schwester ja gern die Betreuung übernehmen wollte, aber sie habe es geschafft, sie doch zu überreden, lieber als Tochter Zeit mit ihren Eltern zu verbringen, und sie hielte sie auch nicht für geeignet. Und sie fragte, ob ich mit einem Berufsbetreuer einverstanden , oder ob ich trotz der Entfernung selbst die Betreuung übernehmen wolle. Das will ich nicht, und ich hab ihr geschrieben, dass ich ganz ihrer Meinung bin, dass meine Schwester damit überfordert wäre - und ich selbst auch. Schon wegen der Entfernung.
Als ich dann aber mit meiner Schwester telefonierte, regte sie sich wieder einmal furchtbar auf und sagte, sie habe sich absolut nicht damit einverstanden erklärt. Man habe ihr gesagt, dass es um die Pflege, um die Behandlung der Eltern gehe, nicht um die Finanzen. Sie hat auch beim Gericht einen Antrag gestellt, dass sie die Betreuung übernehmen will. Nun weiß ich nicht - macht ein Betreuer nicht alles, auch das Finanzielle? Oder ist das Finanzielle da ausgenommen, auch weil meine Schwester eine Vollmacht hat? Oder ist es vielleicht so, dass eine Vollmacht außer Kraft gesetzt wird, wenn ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt wird?
Da deine Eltern das nicht rechtzeitig selbst geregelt haben, lauft ihr Gefahr, dass ihnen ein gesetzlicher Betreuer vor die Nase gesetzt wird. Was auch wieder bedeutet, dass ihr nichts mehr zu entscheiden habt. Ist es wirklich das was ihr wollt? Dass fremde Menschen über eure Eltern entscheiden und ihr völlig außen vor seid?
Wobei ich es schon recht merkwürdig finde, dass du da eine Entscheidung triffst ohne vorher mit deiner Schwester darüber zu reden. Wenn ich so was lese bin ich immer froh, dass ich Einzelkind bin und meine Mutter da im letzten Jahr alles geregelt hat. Denn ich würde nicht gern von einer fremden Person vor vollendete Tatsachen gesetzt werden.
Ich habe gar keine Entscheidung getroffen, sondern ich habe plötzlich eine Email bekommen mit der Information, dass das im Grunde schon gelaufen ist. Die Frau hat mir ja geschrieben, dass meine Schwester damit einverstanden war, also hat sie ja vorher entschieden und nicht ich. Nur, dass meine Schwester das offensichtlich anders verstand hat.
Aber ja, im Grunde ist es mir lieber, wenn es jemand anders macht, da meine Schwester bisher immer den Kopf in den Sand gesteckt hat, was unsere Eltern angeht. Ihre Strategie ist es meist gar nichts zu machen. Und dass die Eltern jetzt in ein Heim kommen - das hätte eigentlich schon früher passieren sollen, aber meine Schwester hat sich mit Händen und Füssen dagegen gewehrt.
Du weißt auch nicht, ob jetzt die Vollmacht gilt oder ob der Betreuer dann auch das Finanzielle macht?
Wenn der von Gericht beauftragte Berufsbetreuer auch die Vermögenssorge übertragen bekommt, was in der Regel der Fall ist, weil er sonst seinen Job kaum machen kann und der Betroffene wegen Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der Betreuer eine Bankvollmacht widerrufen. Das tut er im Allgemeinen nicht automatisch, sondern wenn die Vollmacht missbräuchlich genutzt wird.
cooper75 hat geschrieben:Wenn der von Gericht beauftragte Berufsbetreuer auch die Vermögenssorge übertragen bekommt, was in der Regel der Fall ist, weil er sonst seinen Job kaum machen kann und der Betroffene wegen Demenz nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der Betreuer eine Bankvollmacht widerrufen. Das tut er im Allgemeinen nicht automatisch, sondern wenn die Vollmacht missbräuchlich genutzt wird.
D.h. wenn meine Schwester die Vollmacht nicht missbraucht hat, wird er die Bankvollmacht nicht widerrufen, aber er wird Schwierigkeiten haben, seinen Job zu machen? Hm...
Ließ genau! Ohne die Verwaltung des Vermögens kann der Betreuer seinen Job nicht machen. Das ist ganz einfach einzusehen, schließlich muss der Betreuer beispielsweise den Kostenanteil für das Heim oder den Eigenanteil bei Medikamenten oder neue Kleidung aus dem Vermögen des Betreuten bezahlen können. Das geht nur, wenn er auch die Vermögenssorge übernimmt.
Ob ein anderer Angehöriger eine Kontovollmacht hat, spielt dazu erst einmal keine Rolle. Aber der Betreuer ist dann in der Position, die Vollmacht bei der Bank zu widerrufen. Und das muss er tun, falls der Bevollmächtigte die Vollmacht missbraucht. Schließlich ist es sein Job, den Betreuten vor so etwas zu schützen.
Habe gerade eine Mail von der zuständigen Frau bekommen, und sie meinte, dass alle Bereiche der Betreuung einem Berufsbetreuer übergeben werden, wodurch die Vollmacht ihre Gültigkeit verliert. Die Frau meint, meine Schwester sei "völlig ungeeignet". Interessant. Ich meine, für mich ist das wichtig um auch einschätzen zu können, wie weit ich da selbst mithelfen muss, damit die Eltern im Heim alles haben, was sie brauchen, die Wohnung aufgelöst wird, usw.
Wenn sich ein Berufsbetreuer um alle Belange kümmert, müsst ihr gar nichts mehr tun. Ihr könnt auch gar nichts mehr machen, weil ihr kein Mitspracherecht habt. Von der Entscheidung, wo die Eltern leben, bis hin zur medizinischen Behandlung liegt alles beim Betreuer.
@Stockholm: Mit deiner Zustimmung hast du etwas entschieden und so wie du geschrieben hast, ohne mit deiner Schwester darüber zu reden. Aber nun habt ihr ja alle Entscheidungsmöglichkeiten aus der Hand gegeben. Ob das nun für deine Eltern besser ist, werdet ihr erst später merken. Auf jeden Fall kann der gesetzliche Betreuer alles ohne euch entscheiden. Ob ihr mit diesen Entscheidungen dann einverstanden seid oder nicht, interessiert dann niemanden mehr.
Aber das Einzige, was ich hätte daran ändern können, wäre ja gewesen, dass ich selbst die Betreuung übernehme. Aus dem Ausland??? Und wo ich schon fast 30 Jahre aus Deutschland weg bin und deshalb natürlich nicht alles mitkriege? Ich meine jetzt auch, wie so behördliche Dinge laufen, was man so automatisch mit kriegt, wenn man im Land wohnt, Veränderungen und so. Ich traue mir das wirklich nicht zu in dieser Situation.
Und meine Schwester hat man alles völlig ungeeignet beurteilt. Also haben wir keine andere Möglichkeit. Worüber sollte ich mit meiner Schwester reden? Um ihr zu sagen, dass ich es nicht machen kann. Oder gar, dass die sagen sie ist völlig ungeeignet. Das möchte ich ihr nämlich lieber nicht sagen.
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