Gesetze über doppelte Staatsangehörigkeiten gerecht?

vom 02.05.2015, 12:45 Uhr

Ende letzten Jahres wurde ja ein neues Gesetz verabschiedet, wonach Deutsch-Türken nicht mehr nur eine Staatsbürgerschaft haben dürfen und die andere zwangsläufig abgeben müssen, sondern beide behalten dürfen. Klick.

Ich weiß aber beispielsweise von sehr vielen Migranten aus den ehemaligen Sowjetstaaten, die schon seit Jahrzehnten die doppelte und teilweise sogar eine dreifache Staatsangehörigkeit haben und ihre ausländischen Pässe bei ihrer Migration nach Deutschland nicht abgeben mussten.

Meine beste Freundin beispielsweise ist mittlerweile schon 22 oder 23 Jahre in Deutschland und sie hat von Anfang an eine doppelte Staatsbürgerschaft und auch zwei Pässe gehabt und sie war nie gezwungen, die ausländische Staatsangehörigkeit abzugeben oder sich für eine von beiden zu entscheiden. Ich habe später dann herausgefunden, dass bestimmte Migrantengruppen von dem Gesetz der einfachen Staatsangehörigkeit, das die Deutsch-Türken betraf, ausgenommen waren.

Findet ihr so ein Gesetz gerecht, wenn es nur bestimmte Migrantengruppen betrifft und nicht alle? Ist das nicht irgendwie scheinheilig, in diesem Punkt zig Regelungen zu treffen und keine einheitliche? Was meint ihr dazu?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Meines Wissens nach wurde dies früher mit der Wehrpflicht begründet. Deshalb waren Frauen und ältere Personen davon nicht betroffen.

Ich verstehe auch nicht, warum jemand hier lebt und dann noch eine andere Staatsangehörigkeit braucht, wenn er nichts Illegales macht. Da schrillen bei mir die Alarmglocken.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Das was du bzgl. der herrschenden Gesetzgebung aber auch der politischen Haltung beschreibst ist doch nur die Fortsetzung eines durch und durch rassistischen Denkens gepaart mit einer aggressiven Haltung gegenüber dem Ausland. Jedenfalls ist es so, dass die Personen die du mit der doppelten Staatsbürgerschaft beschreibst, "Russland-Deutsche" sind.

Das gleiche wird aber auch in Polen, Rumänien, Serbien, Ungarn usw. betrieben. Denn - ganz ungeachtet der verlogenen Vertreibungsgeschichten - sind hier viele "Auslandsdeutsche" betroffen, für die sich Deutschland "verantwortlich" fühlt. Man könnte aber auch davon sprechen, dass das auch eine Masse ist, mit der Deutschland seinen Einfluss auch in diesen Staaten zur Geltung bringen will.

Es gilt als kriegerischer Akt, wenn ein Staat bestimmten Staatsbürgern dritter Länder die Staatsbürgerschaft "anträgt". Man stelle sich mal vor, die russische Bevölkerung im Baltikum hätte nicht schon - aus historischen Gründen - bereits russische Papiere (zusätzlich zu den lettischen, estnisch oder litauischen Papieren) und ein Erlass von Putin würde all diesen Menschen die russische Staatsbürgerschaft geben, dann wäre dies als massive Einmischung in die Angelegenheiten anderer Staaten verurteilt worden. Das Deutschland seinerseits aber genau diese Politik betreibt, wird nicht "hinterfragt". Aber auch das Thema kann gerne hinten anstehen.

Zu klären wäre, wieso manche Menschen eben "durch Geburt" die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen, ohne in der BRD geboren bzw. gelebt zu haben - und auch ohne ein Wort Deutsch sprechen zu können. Anderen hingegen wird die "ehre" der Staatsbürgerschaft auch dann verwehrt, wenn sie in der BRD geboren und aufgewachsen sind und hier das Zentrum ihres Seins sehen. Wenn man rassistische Motive ausschließt, gibt es KEINEN Grund, die Staatsbürgerschaft zu verweigern! Selbst Kriminellen nicht, da sie in dem Fall sogar in der BRD sozialisiert wurden.

Gerecht ist das Vorgehen sicher nicht - aber das war auch nie dessen Absicht. Vielmehr geht es darum, Unterschiede zu bewahren und sich auf eine Vorstellung von "Deutsch" zu berufen, die mit "Blut und Boden" begründet wird.

Schwierig ist es übrigens, wenn der Wunsch nach einer zweiten Staatsbürgerschaft mit kriminellen Absichten in Verbindung gebracht wird. Wobei hier ja gar nicht die "zweite Staatsbürgerschaft" im Mittelpunkt stehen sollte (was aber in den Mittelpunkt geschoben wird), sondern schlicht die Vergabe der deutschen Staatsbürgerschaft.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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