Gern auch mit Abschlägen in Frührente gehen?
Im Moment ist es ja so, dass Arbeitnehmer auch schon mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen können, wenn diese 45 Arbeitsjahre und Beitragszeiten nachweisen können. In Zukunft wird sich das aber wohl etwas verschieben, weil die wenigsten mit 63 auf 45 Arbeitsjahre kommen.
Wenn man aber dennoch mit 63 in Rente gehen möchte, dann wird man einiges an Abschlägen in Kauf nehmen müssen. Würdet ihr das machen? Wölltet ihr auch mit 63 und Abschlägen in Rente oder würdet ihr lieber solange arbeiten, bis ihr abschlagsfrei in Rente gehen könntet?
Ich behaupte mal, dass es nicht um das Wollen dabei geht. Es gibt viele Menschen, die da körperlich einfach fertig sind, aber halt nicht krank genug, um Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen. So nimmt man eben ein paar Euro weniger in Kauf, aber wird auch nicht von der Agentur für Arbeit drangsaliert.
Ich erinnere mich da an eine Feier vor ein paar Jahren. Der Gastgeber meinte damals auch, dass er wohl nicht bis zur Regelaltersrente arbeiten wird. Zu dem Zeitpunkt gab es das mit der abschlagsfreien Rente noch nicht. Seine Schwester meinte nur, ob ihm bewusst ist auf wie viel Geld er verzichten muss. Ihr war dabei aber auch nicht klar, dass ihre Bruder körperlich hart arbeiten muss, was zu ihrem Bürojob bei einer Bank nicht vergleichbar war.
Soweit mir bekannt, kann man das mit einer Krankschreibung oder Arbeitslosengeld auch ein Stück weit überbrücken. Meine Mutter hat beispielsweise die letzten beiden Jahre vor der Rente mir Krankschreibungen gefüllt, sodass sie schon vor 63 aufhören konnte. Wenn das nicht klappt, könnte man sich auch kündigen lassen und nimmt dann das Arbeitslosengeld. Ich glaube, das bekommt man in dem Alter 1,5 Jahr oder? Man kann auch selbst kündigen und muss sich dann vom Arzt eine Bescheinigung geben lassen, dass ein Weiterführen der Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich war. Wenn man all das nicht kann oder will, dann geht es wohl tatsächlich nur mit Abschlägen.
Zuerst einmal: Ich glaube nicht, dass Arbeitslosengeld gegen Ende des Arbeitslebens für die 45 Jahre Beitragszeit zählt. Aber ich bin da nicht auf dem neuesten Stand. Vielleicht ist das in den letzten zwei Jahren geändert worden.
Es gibt Leute, die sehr gerne arbeiten und auch freiwillig länger als bis zur gesetzlichen Rente. Für die stellt sich die Frage nicht. Bei den anderen ist es eine finanzielle Frage. Oft reichen die Rentenansprüche ja nicht, die man bis 63 erworben hat. Wenn es finanziell reicht und man nicht gerne arbeitet, sind die ungefähr 10 Prozent Abschläge insgesamt okay, um den Ruhestand zu genießen und vielleicht noch einmal etwas völlig Neues anzufangen.
Auch wenn man zum Beispiel wegen Selbstständigkeit in den Jahren vor der Rente nicht mehr eingezahlt hat, lohnt es sich nicht auf die verkürzte Rente zu verzichten. Aber die 35 Jahre muss man voll haben, sonst kann man eh auch mit Abschlägen nicht früher gehen.
blümchen hat geschrieben:Zuerst einmal: Ich glaube nicht, dass Arbeitslosengeld gegen Ende des Arbeitslebens für die 45 Jahre Beitragszeit zählt. Aber ich bin da nicht auf dem neuesten Stand. Vielleicht ist das in den letzten zwei Jahren geändert worden.
Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich habe das schon häufiger so gehört und kenne Fälle, wo es Leute zwar nicht mit Arbeitslosengeld, aber mit Krankeschreibung gemacht haben. Nun habe ich auch mal recherchiert und dazu hier etwas gefunden.
Wer gesundheitlich angeschlagen und länger als sechs Wochen wegen derselben Erkrankung arbeitsunfähig ist, bekommt Krankengeld, und zwar insgesamt bis zu 78 Wochen lang bzw. anderthalb Jahre. Wer also mit 59,5 Jahren langfristig krank wird, kann von Krankengeld leben, mit 61 für zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen und ab 63 in Rente gehen.
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