Gerade volljährig und Aufsichtspflicht für andere übernehmen

vom 26.10.2014, 13:01 Uhr

Ich war früher ganz gerne auf verschiedenen Partys und auch auf Abi-Partys, die jedoch nicht in der Disco, sondern meistens in der Stadthalle stattfanden. Da durfte man dann mit sechzehn Jahren hin, wobei man allerdings nur bis vierundzwanzig Uhr bleiben durfte. Hatte man jedoch eine Aufsichtsperson dabei, durfte man auch länger bleiben. Das wurde dann immer am Eingang geprüft.Voraussetzung für die Aufsichtspflicht war eigentlich nur, dass sie mindestens achtzehn Jahre alt war. Von daher hatten wir Jüngeren eigentlich immer ältere Freunde als Aufsichtsperson.

Im Nachhinein finde ich es aber sehr merkwürdig, dass eine Achtzehnjährige als Aufsichtsperson für eine Siebzehnjährige gelten darf. Ich weiß nicht, inwieweit man da von Aufsicht reden kann, wenn beispielsweise beide vor haben, sich zu betrinken und die Achtzehnjährige der Jüngeren dann die ganze Zeit alkoholische Getränke kauft. Immerhin kann man sich im Prinzip die Regelung mit der Aufsichtsperson doch gleich sparen. Da fände ich eine Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten durchaus sinnvoller. Immerhin kann man auf diese Weise als Minderjähriger die ganze Nacht mit Freunden feiern, ohne dass die Eltern einverstanden sein müssen und das auch noch legal.

Wie findet ihr diese Regelung und habt ihr dadurch auch schon wilde Partys feiern können, ohne die Erlaubnis der Eltern zu haben, als ihr noch nicht volljährig wart?

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» Prinzessin_90 » Beiträge: 35273 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 35000 Beiträge



Wenn man 16 jährige Personen länger dort feiern ließ, wenn eine 18 jährige Person die Aufsichtspflicht hat, dann war das schlichtweg gesetzwidrig. Denn es kann nicht einfach eine ältere Person die Aufsichtspflicht übernehmen, wenn die Eltern ihnen diese Aufsichtspflicht nicht übergeben haben. Wenn ich ein Kind in Obhut gebe, dann gebe ich die Aufsichtspflicht ab. Wenn aber ohne mein Einverständnis eine ältere Person die Aufsichtspflicht übernimmt, dann haben die Veranstalter was falsch gemacht. Es geht nicht und wenn eine Kontrolle kommt, dann ist der Veranstalter mit dran.

Selbst eine Unterschrift der Eltern ist da nicht möglich, weil diese auch gefälscht sein kann. Eine unter 18 jährige Person darf nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen bis nach 24 Uhr bleiben und dann auch nur ohne Alkohol.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Verantwortungsgefühl ist ja nicht zwangsläufig an Lebensjahre gebunden. Es gibt genug Leute, die mit weit über dem Rentenalter noch nicht in der Lage sind, alleine die Verantwortung für sich zu übernehmen. Aber es gibt auch schon Leute, die mit 16 in der Lage sind, perfekt auf sich aufzupassen.

Wie soll das mit der Unterschrift der Eltern funktionieren? Wie viele Schüler haben schon für die Schule mal Unterschriften gefälscht. Und gerade mit 16 sind die zu erwartenden Strafen ja noch geringer, als für Personen, die nach dem Gesetz erwachsen sind. Wie viele Jugendliche würden da in Versuchung geraten, die Unterschrift der Eltern zu fälschen, wenn sie mit so einem Zettel länger in so einer Einrichtung feiern können? Sicherlich weit mehr als ein bis zwei.

Ob eine 18-jährige in der Lage ist, auf eine kaum jüngere Person aufzupassen und ihr eventuell auch Grenzen zu setzen, das bezweifle ich auch. Der Unterschied zwischen 17 und 18 ist hier weniger in der Reife zu suchen. Vielmehr darin, dass die 18-jährige eben im Normalfall weiß, dass sie auch juristisch zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn sie Mist baut.

Ich weiß auch nicht, ob ich meine jugendliche Tochter so einer "Aufsicht" anvertrauen würde. Da finde ich es viel sinnvoller, was ein Vater meiner ehemaligen Mitschülerin gemacht hat. Der ist recht jung Vater geworden und hat seine Tochter immer selbst begleitet. Er saß unauffällig am Tresen mit einem Bier und hatte seine Tochter so weit im Auge, dass er in Gefahrensituationen hätte eingreifen können. Für das Kind ist das zwar weniger cool. Aber dafür war sie die einzige, die mit 16 schon ewig lange bleiben konnte, weil ein Erziehungsberechtigter anwesend war. Tauschen hätte ich trotzdem nicht wollen, da meine Eltern eben nicht so jung zu mir gekommen sind.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



Ich hab in meinem ganzen Leben noch keine "wilde Party" gefeiert, auf der ich mich sinnlos habe vollaufen lassen. Von daher hat mir so etwas wie eine Aufsichtsperson auch nichts gebracht. Beziehungsweise sie hätte mir nichts gebracht.

Mit solchen Pseudo-Aufsichtspersonen, wie du sie beschreibst, kann man als Partygänger ganz schöne Probleme bekommen. Die Aufsichtsperson muss ihre Aufsichtspflicht wahren. Sprich, sie muss dafür sorgen, dass die Person, welche unter ihrer Aufsichtspflicht steht, keinen Alkohol konsumiert und so weiter. Sie darf auch keinen Alkohol für ihre beaufsichtigte Person erwerben, das versteht sich ja von selbst. Wenn jemand bemerkt, dass die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht auf diese Weise verletzt, dann kann das ganze wegen verschiedensten Punkten bei der Polizei enden. Die Eltern können die Aufsichtsperson dann anzeigen, sowie auch die Betreiber des Lokals, welche die minderjährige Person in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson herein gelassen haben.

Hier ist es in der Regel so, dass man als Minderjähriger einen Zettel mitbringen muss, der von den Erziehungsberechtigten unterschrieben worden ist und in dem eingetragen ist, welcher volljährigen Person die Aufsichtspflicht übertragen worden ist. Das wird immer kontrolliert, anhand des Ausweises. Und häufig bekommen die Aufsichtspersonen dann ein spezielles Band, welches sie tragen müssen, damit sie eben als solche gekennzeichnet sind. Dadurch sollen die Angestellten aufmerksamer sein und versuchen darauf zu achten, dass diese Personen ihren Schützlingen keinen Alkohol beschaffen. Klappt natürlich überhaupt nicht, wie man sich vorstellen kann. Auch die minderjährigen Partygänger sind mit einem besonderen Band gekennzeichnet und haben nicht überall hin freien Zutritt und werden nicht direkt mit alkoholischen Getränken versorgt. Klappt immerhin ein bisschen besser.

Das Alter spielt hier nun einmal nur eine rechtliche Rolle, eine Aufsichtsperson muss eben volljährig und damit rechtlich haftbar sein. Von der geistigen Reife unterscheiden sich viele achtzehnjährige kaum von zehnjährigen, sodass diese Regelung eigentlich vollkommen sinnlos ist. Solche Exemplare findet man aber in jedem Alter und irgendwie muss ja eine einheitliche Regel gefunden werden.

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» olisykes91 » Beiträge: 5367 » Talkpoints: 24,16 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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