Gelten bei Vollstreckungsbescheid Verjährungsfristen?

vom 18.08.2016, 15:41 Uhr

Gläubiger können ja wohl gegenüber ihren Schuldnern einen Vollstreckungsbescheid erwirken und dann kann man eben versuchen etwas an Vermögen oder Sachwerten einzutreiben. Aber wie lange gilt denn eigentlich solch ein Vollstreckungsbescheid? Gilt dieser immer und ewig oder unterliegen Zwangsvollstreckungen auch irgendwelchen Verjährungsfristen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist so nicht richtig, es sind 30 Jahre. Allerdings beginnt diese Frist erneut, wenn der Gläubiger innerhalb der Frist die behördliche Zwangsvollstreckung beantragt. Fällt ihm dies also z.B. 29 Jahre nach Erlangen des Titels ein, hat man den Titel somit ganze 59 Jahre im Nacken.

Weiterhin beginnt die Frist erneut, wenn der Schuldner innerhalb dieser eine Teilzahlung leistet. Die Zinsen auf die Hauptforderung hingegen unterliegen der normalen Verjährungsfrist von 3 Jahren.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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